Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis (ZAV) in Lauterbach, Am Graben 96, führt am Samstag, den 20.08.2022 wieder eine Sammelaktion zur Beseitigung von Problemabfall aus Haushalten, Kleingewerben und Schulen durch. Das Sammelfahrzeug steht
von 09.00 Uhr - 13.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus, Güntersteiner Weg 4 in Homberg
zur Entgegennahme von Sonderabfällen bereit. Anliefern können Sie Abfälle, die gesundheits- und umweltgefährdend sind und daher nicht in die Mülltonne oder ins Abwasser gehören.
| Abfälle rund ums Auto | Heimwerker-/ Hobbychemikalien | ||
| - | Abschmierfette | - | Abbeizer |
| - | Verunreinigtes Benzin, verunreinigter Dieselkraftstoff | - | Fotochemikalien |
| - | Bremsflüssigkeiten | - | Holzschutzmittel |
| - | Frostschutzmittel | - | Klebstoffe |
| - | Kaltreiniger | - | Flüssige Lacke und Farben (keine Dispersionsfarben) |
| - | Ölfilter | - | Laugen und Säuren |
| - | Unterbodenschutz | - | Lösungsmittel (Terpentin, Terpentinsatz, Xylol, etc.) |
| - | Rostschutzmittel |
| Gartenchemikalien | Haushaltschemikalien | ||
| - | Düngemittel | - | Desinfektionsmittel |
| - | Unkraut-/Schädlings-bekämpfungsmittel | - | Entfärber, Fleckenentferner |
| - | Entkalker | ||
| - | Mottenschutzmittel | ||
| - | Reinigungsmittelreste (Sanitär- / Backofenreiniger, etc.) |
| Ölhaltige Festabfälle | Sonstiges | ||
| - | Ölbinder | - | Gifte und Laborchemikalien |
| - | Ölfilter | - | PCB-haltige Kondensatoren |
| - | Ölgetränkte Lappen und Putzwolle (tropfend) | - | Quecksilberthermometer |
| - | Quecksilberhaltige Schalter | ||
| - | Teilentleerte Spraydosen | ||
| - | Altmedikamente |
Leuchtstoffröhren/Gasentladungslampen
Privatpersonen können diese kostenlos direkt am Entsorgungszentrum Vogelsberg abgeben.
Telefon: 06638-1249 oder kostenfrei bei einer Sammelstelle von www.lightcycle.de
Gewerbliche Mengen bei der Sammelstelle von www.lightcycle.de
Batterien
Rückgabe bei der Stadtverwaltung, Handel oder dem Entsorgungszentrum Vogelsberg (keine Annahme von Lithium über 500 g).
Autobatterien
bitte über den Handel oder einen Schrotthändler abgeben.
Bitte beachten Sie:
Dispersionsfarben und ausgehärtete Lacke sind Restabfälle
Nach der Altölverordnung sind Tankstellen, Werkstätten und Geschäfte verpflichtet, Altöl zurückzunehmen (bei Vorlage des Kaufbeleges kostenlos, ohne Beleg kostenpflichtig)
Nach der Batterienverordnung ist der Handel verpflichtet, Batterien zurückzunehmen. Geschäfte bieten Abgabemöglichkeiten an
Mengenbegrenzung und Kosten
Pro Person maximal 100 kg
Pro Behälter maximal 20 Liter
Gewerbliche Anlieferer haben 5,50 € je kg zu zahlen, für Privatpersonen wird die Anlieferung nicht berechnet
Ab sofort werden am Sammelfahrzeug wieder Altmedikamente von Privatpersonen entgegengenommen. Die Vereinbarung mit der Landesapothekenkammer, dass Apotheken Altmedikamente zurücknehmen, gilt nicht mehr. Altmedikamente sind zwar zumeist Restabfall und dürfen auch so entsorgt werden, sollten aber wegen der Inhaltsstoffe aus dem Hausmüll heraus gehalten werden. Daher nimmt der ZAV am Sammelfahrzeug solche Medikamente an. Einige Apotheken bieten diesen Service auch weiterhin an. Fragen Sie daher nach.
Die Annahme der wegen gefährlicher Reaktionen stets getrennt zu verwahrenden Sonderabfälle kann nur in verschlossenen Gebinden - möglichst in Originalbehältnissen belassen - von maximal 20 Liter Behältervolumen erfolgen. Ausgenommen hiervon sind Dispersionsfarben.
Um die Sonderabfall-Kleinmengensammlung von unnötigem Verpackungsmaterial zu entlasten, sind insbesondere Pflanzenschutzmittelbehältnisse nach deren Entleerung und anschließendem Reinigen aufzuschneiden und in den "Gelben Sack" zu geben. Das dabei anfallende Spülwasser bitte wieder im Pflanzenschutz ordnungsgemäß verwenden.
Sauber entleerte, tropffreie und spachtelreine Weißblechbehälter sollten nach ihrem Verpressen dem Altwarenhändler angeboten bzw. mit Haus- oder Sperrmüll beseitigt werden.
Behältnisse mit ausgehärteten Farbresten gehören in die Gelbe Tonne, wenn Sie die Rückstände entfernen können. Sollten sich die ausgehärteten Farbreste nicht vom Behältnis trennen lassen, sind sie dem Restmüll zuzuordnen
Bitte geben Sie den Sonderabfall persönlich beim "Verantwortlichen Personal" am Sammelfahrzeug ab. Bei Verhinderung können auch Dritte, die dann über den Inhalt genauestens zu informieren sind, beauftragt werden. Die Sonderabfälle sollten beschriftet sein. Das Personal ist angewiesen, die umseitig genannten Sammeltermine (Standort, Standzeit) genau einzuhalten. Sollte dennoch einmal eine Verzögerung eintreten, warten Sie bitte am Einsammelort.
Keinesfalls darf Sonderabfall unbeaufsichtigt abgestellt werden, der dann eine ernstzunehmende Gefahr für Kinder darstellt und vom Sammelfahrzeug nicht mehr anzunehmen ist.
Den Weisungen des "Verantwortlichen Personals" am Sammelfahrzeug ist Folge zu leisten. Für Schäden, die beim Andienen des Sonderabfalls entstehen, kann keine Haftung übernommen werden.
Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie bitte beim ZAV, Telefon 06641/9671-0 an, der Ihnen zu weiteren Auskünften gerne zur Verfügung steht.