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Ohmtal-Bote
Ausgabe 32/2022
H-Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Stadt Homberg (Ohm), Kernstadt

Bebauungsplan „Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes zur Anbindung des zukünftigen Gewerbegebietes an die L 3343“

Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB (Inkrafttreten des Bebauungsplanes)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg (Ohm) hat den o. g. Bebauungsplan für den in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereich am 04.08.2022 als Satzung beschlossen, s. folgende Abbildung.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Ausschnitt genordet, ohne Maßstab

Der Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Homberg (Ohm), Marktstraße 26, 35315 Homberg (Ohm), unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB für die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen des oben genannten Bebauungsplanes in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen.

Dem Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise beigefügt, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung berücksichtigt wurden. Es sind die Gründe enthalten, weswegen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Der Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung können in der Stadtverwaltung Homberg (Ohm), Marktstraße 29, 35315 Homberg (Ohm), 1. Obergeschoss, Zimmer 1.4 während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung eingesehen werden (§ 10 Abs. 3 Satz 3 BauGB).

Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 10 Abs.3 Satz 2 BauGB).

Diese Unterlagen können auch auf der Internetseite der Stadt Homberg (Ohm) unter https://www.homberg.de/de/leben/bauen-wohnen/rechtskraeftige-bebauungsplaene eingesehen und heruntergeladen werden.

Homberg (Ohm), den 05.08.2022

Der Magistrat der Stadt Homberg (Ohm)
Simke Ried
Bürgermeisterin