Titel Logo
Ohmtal-Bote
Ausgabe 32/2025
H-Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ablauf von Nutzungsrechten an Grabstätten

Gemäß § 37 Abs. 2 der Friedhofsordnung der Stadt Homberg (Ohm) sind Grabstätten nach Ablauf der Ruhefrist bzw. nach Ablauf der Nutzungszeit zu räumen.

Die Nutzungsberechtigten der nachfolgend gelisteten Grabstätten sind selbst verstorben. Weitere Nutzungsberechtigte sind der Friedhofsverwaltung nicht bekannt.

Friedhof

Bestattete Person

Grabstätte

Kernstadt

Emilie Becker geb. Lein

10/E/09/02

Karl Deeg

Kernstadt

Fritz Missenberger

10/E/05/02

Maria Grünther geb. Schomber

An diesen Grabstätten ist daher ein gelber Aufkleber angebracht worden, der auf die abgelaufene Ruhefrist hinweist.

Auf Antrag kann das Nutzungsrecht an einer Grabstätte verlängert werden. Ein solcher Antrag auf Verlängerung ist an die Friedhofsverwaltung zu richten.

Eventuell vorhandene Nutzungsberechtigte werden somit aufgefordert, sich bis zum 29.08.2025 bei der Friedhofsverwaltung während der Sprechzeiten unter der Telefonnummer 06633 184-40 zu melden.

Sollte bis zu diesem Datum keine Erklärung (Antrag auf Verlängerung bzw. Antrag auf Grabräumung) vorliegen, werden die Grabmale, Einfassungen und sonstigen Grabausstattungen einschließlich der Fundamente und Befestigungsmaterialien von der Friedhofsverwaltung entfernt und entsorgt.

Homberg (Ohm), 01.08.2025

Der Magistrat
der Stadt Homberg (Ohm)
Simke Ried
Bürgermeisterin