Gemäß § 37 Abs. 2 der Friedhofsordnung der Stadt Homberg (Ohm) sind Grabstätten nach Ablauf der Ruhefrist bzw. nach Ablauf der Nutzungszeit zu räumen.
Die Nutzungsberechtigten der nachfolgend gelisteten Grabstätten sind selbst verstorben. Weitere Nutzungsberechtigte sind der Friedhofsverwaltung nicht bekannt.
| Friedhof | Bestattete Person | Grabstätte |
| Kernstadt | Emilie Becker geb. Lein | 10/E/09/02 |
| Karl Deeg |
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| Kernstadt | Fritz Missenberger | 10/E/05/02 |
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| Maria Grünther geb. Schomber | |
An diesen Grabstätten ist daher ein gelber Aufkleber angebracht worden, der auf die abgelaufene Ruhefrist hinweist.
Auf Antrag kann das Nutzungsrecht an einer Grabstätte verlängert werden. Ein solcher Antrag auf Verlängerung ist an die Friedhofsverwaltung zu richten.
Eventuell vorhandene Nutzungsberechtigte werden somit aufgefordert, sich bis zum 29.08.2025 bei der Friedhofsverwaltung während der Sprechzeiten unter der Telefonnummer 06633 184-40 zu melden.
Sollte bis zu diesem Datum keine Erklärung (Antrag auf Verlängerung bzw. Antrag auf Grabräumung) vorliegen, werden die Grabmale, Einfassungen und sonstigen Grabausstattungen einschließlich der Fundamente und Befestigungsmaterialien von der Friedhofsverwaltung entfernt und entsorgt.
Homberg (Ohm), 01.08.2025