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Ohmtal-Bote
Ausgabe 32/2026
A-Ordnungsamt informiert
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Altkleider- und Altglascontainer

Wir bitten Sie davon abzusehen, Säcke mit Altkleidern vor den dafür vorgesehenen Containern abzulegen, weil diese bereits voll sind. Die Entsorgung vor den Containern erfüllt den Tatbestand der illegalen Müllentsorgung und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Gleiches gilt für Altglas und die entsprechenden Container.

Die Unternehmen, welche für die Altkleiderverwertung sowie die Altglasentsorgung zuständig sind, wurden von der Stadtverwaltung aufgefordert, diese zeitnah zu leeren, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung wieder möglich ist.