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Ohmtal-Bote
Ausgabe 33/2026
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Bericht aus dem Magistrat der Stadt Homberg (Ohm) – Stadtverordnetenversammlung am 23.06.2026

Sehr geehrter Stadtverordnetenvorsteher,

sehr geehrte Magistratsmitglieder, Fraktionsvorsitzende und Stadtverordnete, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt, werte Gäste und Pressevertreter!

Neben den üblichen Bau- und Personalthemen als den alltäglichen Aufgaben des Magistrats haben wir uns Finanzthemen beschäftigt und daraufhin beschlossen, uns als Stadt Homberg (Ohm) am bundesweiten Aktionstag „Kommunen am Limit“ zu beteiligen.

Homberger Ortsteile, Feuerwehr und Stadt setzen Zeichen: Bundesweiter Aktionstag „Kommunen am Limit“

Städte, Landkreise und Gemeinden im ganzen Land machen hierbei auf ihre angespannte finanzielle Situation aufmerksam. Initiiert wurde die Aktion von den drei kommunalen Spitzenverbänden - dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund. Gemeinsam fordern sie Bund und Länder auf, endlich konsequent zu handeln und wirksame Lösungen gegen die kommunale Finanzkrise auf den Weg zu bringen. Ein besonderes Zeichen des Engagements setzt dabei auch die Stadtgesellschaft vor Ort: Die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher haben sich gemeinsam mit ihren Ortsteilen ebenso beteiligt wie die Feuerwehr. In den Dörfern wurden eigens Fotos für diese Aktion aufgenommen, die - wie auch heute in der Sitzung - gezeigt und über die städtischen Informationskanäle geteilt werden. Denn die Lage der Kommunen ist äußerst ernst: Im Jahr 2025 haben Städte, Landkreise und Gemeinden ein Defizit von rund 30 Milliarden Euro verzeichnet - ein historischer Höchststand, und ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen. Einer der Hauptgründe sind die stetig steigenden Sozialausgaben, zu denen die Kommunen gesetzlich verpflichtet sind. Gleichzeitig wurden Umfang und Anforderungen dieser Leistungen in den vergangenen Jahren immer weiter ausgeweitet - mit erheblichen finanziellen Folgen. Denn: Handlungsfähigkeit vor Ort entsteht dort, wo klare Aufgaben auf eine verlässliche Finanzierung treffen - und das muss Anspruch auf allen Ebenen sein, von Bund über das Land bis hin zur Kommune. Der Aktionstag zeigt: Die aktuellen Strukturen führten dazu, dass Kosten häufig nicht vollständig mitgedacht werden und in den Kommunen strukturelle Defizite entstehen.

Im Zusammenhang damit lässt sich ein anschauliches Beispiel nennen, das aktuell bereits wirksam ist und in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnen wird: der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder nach § 24 Abs. 4 SGB VIII. Dieser Anspruch wird ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst für die erste Jahrgangsstufe eingeführt und anschließend schrittweise erweitert, bis er im Schuljahr 2029/2030 den gesamten Primarbereich umfasst.

Die gesetzliche Ausgangslage ist dabei auf den ersten Blick eindeutig: Der Bund hat den Rechtsanspruch festgelegt. Die Verantwortung für die Finanzierung liegt bei den Ländern, und ein finanzieller Ausgleich soll über eine Anpassung bei der Verteilung der Umsatzsteuer erfolgen.

In der praktischen Umsetzung ergibt sich jedoch eine strukturelle Schwierigkeit: Da der Bildungsbereich in die Zuständigkeit der Länder fällt, wurde der Rechtsanspruch im Sozialrecht verankert und verbleibt auch dort auf Landesebene. Die daraus entstehende Folge ist entscheidend: Reichen die bereitgestellten Mittel nicht aus, werden entstehende Finanzierungslücken nicht auf Landesebene geschlossen. Stattdessen wirken sie sich unmittelbar auf die kommunale Ebene aus. Die entstehenden Mehrkosten sind somit von den Schulträgern vor Ort sowie von den umlagepflichtigen Städten und Gemeinden zu tragen.

Dies entspricht nicht dem Anspruch, den alle politischen Ebenen im Zusammenspiel haben müssen. Deshalb braucht es jetzt eine klare, ehrliche und auch unbequeme Analyse: Welche Aufgaben gehören auf welche Ebene - und welche Kosten, einschließlich der Folgekosten, entstehen tatsächlich? Dies muss sauber geklärt sein. Die Kommunen stehen dann bereit, Verantwortung zu übernehmen - auf einer verlässlich und auskömmlich finanzierten Grundlage. Genau darin liegt auch die Chance. Wenn Aufgaben und Finanzierung endlich zusammenpassen, gewinnen Kommunen wieder mehr Spielraum, gemeinsam mit ihren Bürgerinnen und Bürgern die Lebensqualität vor Ort aktiv zu gestalten und gute Lebensverhältnisse dauerhaft zu sichern. Daher ist zu hoffen, dass der Aktionstag zu einer entsprechenden Sensibilisierung und Reformierung beitragen wird.

Teilnahme an der Kommunalkonferenz auf dem Hessentag in Fulda

Die Verwaltungsspitze hat zudem an der Kommunalkonferenz auf dem Hessentag in Fulda teilgenommen. Im Rahmen dieses traditionellen Austauschs wurden die Belange der Kommunen - auch vor dem Hintergrund der Kampagne „Kommunen am Limit“ - direkt mit Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung erörtert und deutlich adressiert. Dabei wurde einmal mehr unterstrichen, wie wichtig der unmittelbare Dialog zwischen Land und Kommunen ist, insbesondere mit Blick auf die Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit politischer Vorhaben. Der Tenor der Veranstaltung war, dass seitens der Landesregierung bereits an vielen Stellen aktiv der Austausch gesucht wird und auch Vereinfachungen angestrebt werden. Diese können jedoch nur gelingen, wenn die Kommunen - so auch die Stadt Homberg (Ohm) - sich aktiv und konstruktiv in diesen Prozess einbringen.

Entbürokratisierung: Homberg (Ohm) arbeitet Vorschläge aus

In diesem Zusammenhang erarbeitet die Stadt Homberg (Ohm) derzeit eigene Vorschläge zur Entbürokratisierung im Rahmen des KommFlex-Programms, das darauf abzielt, konkrete Spielräume für Vereinfachungen zu identifizieren und diese auch praktisch umzusetzen. Über den Fortschritt wird an dieser Stelle weiterhin berichtet werden. Im Finanzbereich hat die Stadt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2024 erhalten. Das Rechnungsprüfungsamt hat dabei einen uneingeschränkten Prüfvermerk erteilt. Zudem erhält die Stadt im Zuge von Veränderungen im Kommunalen Finanzausgleich Mittel in Höhe von 16.000 Euro aus dem Landesausgleichsstock.

Sportstättenförderung des Bundes: Umsetzung der Multifunktionsanlage als Kraftakt der gesamten Stadtgesellschaft

Darüber hinaus befasst sich der Magistrat intensiv mit der Sportstättenförderung des Bundes für die geplante Multifunktionsanlage „An der Altenstadt“. Hierzu wurde bereits eine digitale Informationsveranstaltung für alle geförderten Kommunen durchgeführt, in der Ablauf und Voraussetzungen des Programms näher erläutert wurden. Seitens der Stadtverwaltung hat außerdem ein Gespräch mit der SG Germania stattgefunden, die derzeit Pächter des Sportgeländes ist. An dieser Stelle gilt ein ausdrücklicher Dank der SG Germania, die sich sehr engagiert, sorgfältig und vorausschauend mit den vielfältigen Fragestellungen auseinandergesetzt und sich organisatorisch tief in das Thema eingearbeitet hat. Für den 25. Juni ist zudem ein weiteres Gespräch vorgesehen, zu dem neben der SG Germania auch weitere Sportvereine im Stadtgebiet, Schulen, ortsansässige Unternehmen sowie der Landkreis Vogelsberg eingeladen sind; der Landrat hat seine Teilnahme bereits zugesagt. Ziel ist es, frühzeitig in einen intensiven Austausch einzutreten - nicht nur zur Information über die Maßnahme, sondern insbesondere, um deutlich zu machen, dass neben dem Bau vor allem auch der spätere Betrieb eine erhebliche organisatorische und finanzielle Herausforderung darstellen wird. Gleichzeitig bietet die Anlage große Chancen für die Stadt - ihre erfolgreiche Umsetzung wird jedoch ein gemeinsames Engagement der gesamten Stadtgesellschaft erfordern.

Grundstückseigentümer unterzeichnen Verkaufsabsichtserklärung: Weiterer Meilenstein beim Flächenerwerb „Am Roten Berg“

Im Zuge der Weiterentwicklung des Gewerbegebiets „Am Roten Berg“ hat neben der Hessischen Landgesellschaft auch die Verwaltung in den vergangenen Monaten intensive Gespräche in unterschiedlichen Konstellationen mit den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern geführt. Nach einer ersten Phase, die maßgeblich vom Aufbau gegenseitigen Vertrauens geprägt war, konnte nun ein entscheidender Fortschritt erzielt werden: Ein Großteil der verbliebenen Eigentümer der bislang noch nicht angekauften Flächen hat eine Absichtserklärung unterzeichnet, die den Verkauf ihrer Grundstücke über die Hessische Landgesellschaft - welche diese Aufgabe für die Stadt Homberg (Ohm) übernimmt - vorsieht. Hervorzuheben ist, dass es sich bei dieser Absichtserklärung ausdrücklich um ein vertrauensbildendes Instrument handelt, das zugleich den aktuellen Stand des Verhandlungsergebnisses dokumentiert. Dieses sieht eine Anpassung des Ankaufspreises auf 12,50 Euro pro Quadratmeter vor, gegenüber den zuvor vereinbarten 10,00 Euro. Damit wird deutlich, dass im Rahmen der Verhandlungen eine Einigung auf Augenhöhe erzielt werden konnte. Der Magistrat hat sich intensiv mit dieser Preisentwicklung auseinandergesetzt und befürwortet die Anpassung ausdrücklich, da sich ein ganz überwiegender Anteil der Grundstückseigentümer bereit erklärt hat, diesen gemeinsamen Weg mitzugehen.

Mit der nun erreichten Verständigung ist der nächste Schritt klar definiert: Die notariellen Vertragsabschlüsse sollen zeitnah vorbereitet und zunächst schwebend abgeschlossen werden. Dies schafft die Grundlage dafür, dass nach vollständigem Abschluss der Ankaufsvorgänge die Stadtverordnetenversammlung die notwendige Beschlussfassung zur Preisanpassung treffen kann. Der Magistrat empfiehlt dieses Vorgehen ausdrücklich, um die Flächenverfügbarkeit zeitnah zu sichern und den Übergang in die nächsten Entwicklungsschritte des Gewerbegebiets zu ermöglichen.

Wirtschaftsförderung: Homberg (Ohm) präsentiert sich auf „Straße der Wirtschaft und Innovation“

Parallel zu diesen Verhandlungen wird die Entwicklung des Gewerbegebiets auch aktiv durch die städtische Wirtschaftsförderung begleitet. So wurde das Thema unter anderem im Rahmen des Hessentags gezielt aufgegriffen und in der „Straße der Wirtschaft und Innovation“ am Stand des Vogelsbergkreises präsentiert. Neben kulturellen Angeboten wie dem Erzählfestival sowie der Darstellung der regionalen Wanderinfrastruktur wurde dort auch das Gewerbegebiet „Am Roten Berg“ als zukunftsweisendes und innovatives Entwicklungsprojekt positioniert, um potenzielle Interessenten frühzeitig anzusprechen und zusätzliche Impulse für die wirtschaftliche Weiterentwicklung zu setzen.

Klare Linie der Stadt - starker Verhandlungserfolg: Kita Nieder-Ofleiden nach Einigung auf der Zielgeraden zugunsten von Kindern, Eltern und pädagogischen Belegschaft

Im Hinblick auf die Errichtung bzw. Fertigstellung der Kindertagesstätte in Nieder-Ofleiden hat die Verwaltung gemeinsam mit ihrem Rechtsbeistand ihr intensives Engagement unverändert fortgesetzt:

In dem am Morgen der Stadtverordnetenversammlung am 23.06. geführten Verhandlungsgespräch mit dem Investor zur Kindertagesstätte in Nieder-Ofleiden konnte eine Einigung erzielt werden. Hervorzuheben ist, dass diese Einigung in ihren wesentlichen Punkten weitgehend dem Vorschlag der Stadt Homberg (Ohm) folgt. Damit ist es gelungen, die von Seiten der Stadt erarbeitete Ergänzungsvereinbarung mit den für uns zentralen Inhalten zu vereinbaren. Zu den maßgeblichen Erfolgen zählt insbesondere die verbindliche Vereinbarung einer unverzüglichen Fertigstellung der Kindertagesstätte durch den Investor. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass die Stadt - wie von ihr vorgeschlagen - die Erschließungsmaßnahmen übernimmt, diese jedoch entsprechend mit dem Investor verrechnet werden. Besonders hervorzuheben ist zudem die Regelung zur finanziellen Absicherung der Stadt: Es wurde nicht nur die Eigentumsübertragung grundlegend vereinbart, sondern auch festgelegt, dass weitere Zahlungen durch die Stadt erst nach erfolgter Eigentumsübertragung geleistet werden. Damit wird ein hohes Maß an Sicherheit für die Stadt gewährleistet. Ein weiterer wichtiger Verhandlungserfolg besteht darin, dass der vom Investor eingebrachte Wunsch, den Beschluss des Bebauungsplanes an die Vereinbarung zu knüpfen, ausdrücklich nicht Bestandteil dieser Einigung geworden ist. Aus Sicht der Stadt war dies auch rechtlich nicht möglich. Dass dieser Punkt aus der Vereinbarung herausgehalten werden konnte, ist daher ebenfalls als wichtiges Ergebnis für die Stadt zu bewerten.

Darüber hinaus konnten notwendige Anpassungen an den Grundstücksgrenzen, die sich im Verlauf des Bauprojektes ergeben haben, unmittelbar in die Vereinbarung aufgenommen und abschließend geregelt werden. Diese Regelungen werden mit der notariellen Beurkundung wirksam, sodass hier Rechtssicherheit geschaffen wird. Im Ergebnis erhält die Stadt zudem ein leicht vergrößertes Grundstück. Insgesamt stellt das Verhandlungsergebnis einen erheblichen Erfolg dar, insbesondere im Vergleich zu einem möglichen, deutlich langwierigeren und unsichereren Klageweg. Durch die gefundene Einigung wurde eine tragfähige Perspektive geschaffen, die Bauarbeiten kurzfristig wiederaufzunehmen und die Kindertagesstätte zügig fertigzustellen. Damit rücken die dringend benötigten Betreuungsplätze für Kinder in greifbare Nähe. Zugleich bedeutet dies eine spürbare Entlastung für die Eltern und schafft klare Perspektiven für das pädagogische Personal. Insgesamt ist die Einigung ein entscheidender Schritt hin zu einer zeitnahen Inbetriebnahme der Einrichtung. Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung daher klar die Zustimmung.

Vergabe von Arbeiten am Friedhofskapellchen

Für das Friedhofskapellchen konnte der Magistrat nun einen weiteren wichtigen Schritt vollziehen: Die vorbereitenden Maßnahmen zur Fassadensanierung des Bestandsgebäudes wurden vergeben. Im Zuge dieser Arbeiten sind insbesondere Zimmerer- und Holzbauarbeiten erforderlich, um die baulichen Voraussetzungen für den in einem zweiten Schritt geplanten Anbau zu schaffen. Die entsprechenden Gewerke wurden vollständig beauftragt, sodass die Umsetzung der vorbereitenden Maßnahmen zeitnah beginnen kann und damit die Grundlage für die weitere Entwicklung des Projekts gelegt ist. Besonders hervorzuheben ist, dass dieses Vorhaben maßgeblich durch eine Spende ermöglicht wird. Der Magistrat bringt in diesem Zusammenhang ausdrücklich seine große Dankbarkeit zum Ausdruck, dass die Stadt Homberg (Ohm) auf diese Weise so großzügig bedacht wird: Das Friedhofskapellchen ist ein besonderer Ort des Abschieds. Die Sanierung und der geplante, denkmalgerecht abgestimmte Anbau verbessern nicht nur die Atmosphäre, sondern schaffen auch mehr Funktionalität und Schutz bei Beerdigungen und fügen sich zugleich sensibel an das Bestandsgebäude an.

Digitalisierung der Wasserversorgung - Einführung von Funkwasserzählern

Im Bereich der Wasserversorgung stehen im laufenden Jahr Haushaltsmittel für die Umrüstung von mechanischen Wasserzählern auf moderne Funkwasserzähler zur Verfügung. Grundlage hierfür war eine herstellerunabhängige Beratung, in deren Rahmen eine nachhaltige Beschaffungsstrategie entwickelt wurde. Diese berücksichtigt neben der Erstinstallation insbesondere auch den schrittweisen Einbau sowie die langfristige Wartung und den wirtschaftlichen Betrieb. Für die technische Umsetzung ist eine Integration in den bereits genutzten GW-Manager vorgesehen. Hierzu wird ein zusätzliches, ebenfalls herstellerunabhängiges Modul beschafft. Das bestehende System wird bereits erfolgreich für den Austausch sowie die Darstellung und Veröffentlichung von Wasserdaten in Zusammenarbeit mit dem Landkreis eingesetzt.

Für den Betrieb der Funkwasserzähler ist darüber hinaus der Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur erforderlich. Dies umfasst die Errichtung von Antennen, den Aufbau eines Funknetzes sowie die vollständige Systemintegration der neuen Technologie. Perspektivisch eröffnet diese Infrastruktur auf Basis des LoRaWAN-Standards zusätzliche Möglichkeiten für weitere Anwendungen im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge. Hierzu zählen beispielsweise die Erkennung von Leckagen oder Überschwemmungen, automatisierte Bewässerung, die Überwachung der Straßenbeleuchtung oder die Meldung von Störungen. Diese Anwendungen sind jedoch aktuell lediglich als Entwicklungsoptionen zu verstehen und wurden weder eingeleitet noch beschlossen.

Fortschritte im Bereich der energieeffizienten Abwasserbehandlung - Kläranlage Nieder-Ofleiden

Im Bereich Abwasser hat der Magistrat umfassende Maßnahmen im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung der Kläranlage Nieder-Ofleiden begleitet. Dabei wurden zentrale Bausteine zur Modernisierung und Effizienzsteigerung auf den Weg gebracht. Konkret konnten unter anderem die Erneuerung störanfälliger Anlagenteile, deren elektrotechnische Anbindung, die Einrichtung eines neuen Schaltschranks sowie die Programmierung des Prozessleitsystems vergeben werden. Darüber hinaus wurde moderne Messtechnik beauftragt, die auch unter Einbindung einer Notstromversorgung betrieben werden kann. Mit diesen Maßnahmen wird ein wesentlicher Beitrag zur Zukunftsfähigkeit, Betriebssicherheit und Energieeffizienz der Kläranlage geleistet.

Maßnahmen im Straßenbau und Anpassungen im Bauprogramm

Im Bereich Straßenbau wurden im Zusammenhang mit der Ortsdurchfahrt Ober-Ofleiden (Welckerstraße) wesentliche Maßnahmen vergeben. Hierzu zählen insbesondere die richtungsgerechte Neuordnung sowie die Demontage der bestehenden Straßenbeleuchtung. Auch die Maßnahme in der Wackerstraße ist Teil der Sanierungsoffensive von Hessen Mobil, die weiterhin eng durch den Magistrat begleitet wird. Vor dem Hintergrund der Fördermodalitäten wurde im städtischen Straßenbauprogramm zudem eine zeitliche Anpassung vorgenommen: Die Maßnahmen in der Ortsdurchfahrt Appenrod (Hauptstraße und Maulbacher Straße) wurden um ein Jahr verschoben und sind nun für das Jahr 2028 vorgesehen.

Teilweise Zuständigkeitsübertragung bei der Straßenverkehrsbehörde auf den Landkreis

Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt der Landkreis Vogelsberg die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde für die Landesstraßen im Gebiet der Stadt Homberg (Ohm). Hintergrund ist, dass die Stadt die gesetzlich erforderliche Einwohnerzahl für die bisherige Zuständigkeit nicht mehr erreicht. Künftig ist damit der Landrat des Vogelsbergkreises unter anderem für verkehrsrechtliche Anordnungen, Beschilderungen sowie Maßnahmen im Zuge von Baumaßnahmen auf Landesstraßen zuständig.

Unverändert bleibt die Zuständigkeit der Stadt für Kreis- und Gemeindestraßen, sodass Anliegen hierzu weiterhin an die bekannten Ansprechpartner vor Ort gerichtet werden können. Auch Genehmigungen im Mietwagen- und Taxenverkehr gehen zum Stichtag auf den Landkreis über. Der Übergang soll reibungslos erfolgen und die Servicequalität erhalten bleiben. Ansprechpartner ist künftig die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises.

Begleitung von Feierlichkeiten, Ehrenamt und Jubiläen

Unter den zahlreichen Terminen und Veranstaltungen, die der Magistrat begleitet hat, ist insbesondere das 100-jährige Jubiläum des Deutschen Roten Kreuzes Homberg (Ohm) hervorzuheben. Dieses wurde in einem festlichen und zugleich beeindruckenden Rahmen begangen, der die Bedeutung und die Strahlkraft dieses langjährigen Engagements eindrucksvoll unterstrichen hat. Der Magistrat war bei dieser besonderen Feier zahlreich vertreten und brachte damit auch seine hohe Wertschätzung zum Ausdruck. Der Magistrat gratuliert dem Deutschen Roten Kreuz Homberg (Ohm) an dieser Stelle noch einmal von ganzem Herzen zu diesem außergewöhnlichen Jubiläum. Seit nunmehr 100 Jahren wird hier gelebte Mitmenschlichkeit sichtbar - getragen von vielen engagierten Menschen, die ihre Zeit, ihre Fähigkeiten und ihre Talente uneigennützig in den Dienst ihrer Mitmenschen stellen. Dieses Engagement verdient größten Respekt und Anerkennung. Abschließend begleitete der Magistrat wie gewohnt hohe Geburtstage, Verbands- und Feuerwehrtermine, Ortsbeiratsangelegenheiten, Jubiläen und Vereinsveranstaltungen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit - verbunden mit der Bitte um eine zügige und effiziente Sitzungsgestaltung - aus Respekt für das Publikum, das Ehrenamt und die Mitarbeiterinnen, die heute zum Gelingen der Sitzung beitragen werden.