Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die nachfolgend aufgeführten Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans:
Entwurf des Bebauungsplans (Planteil, textliche Festsetzungen und Begründung),
Umweltbericht,
Bestands- und Konfliktplan,
Erhebung und Folgenbeurteilung zur biologischen Vielfalt,
Grünordnungskonzept
und die nach Einschätzung der Stadt Homberg (Ohm) wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von:
Montag, den 08.09.2025 bis
einschließlich Freitag, den 10.10.2025
im Internet unter der Adresse:
https://www.homberg.de/de/rathaus/aktuelles/bekanntmachung-bauleitplaene
sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter der Adresse:
https://bauleitplanung.hessen.de/
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o.g. Unterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Homberg (Ohm), Marktstraße 29, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.6, 35315 Homberg (Ohm), während der üblichen Dienststunden der Verwaltung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse:
bauamt@homberg.de
übermittelt werden. Die Stellungnahmen können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung gerichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im o.g. Beteiligungszeitraum nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 06633-184-0) mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.
Gemäß § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 3 und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):
In der zur Bauleitplanung erfolgten Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurden insbesondere Angaben gemacht zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur Grüngliederung und Realnutzung sowie zum örtlichen Landschaftsbild.
wurde, auf Basis der Ergebnisse örtlicher Kartierungen, die Vereinbarkeit der Bauleitplanung mit arten- und biotopschutzrechtlichen Belangen fachgutachterlich dargelegt. Es wurde eine Eingriffs-Ausgleichsplanung erstellt.
Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
Aus den vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor:
Die räumliche Lage der zwei Plangebiete, die Darstellung der Geltungsbereiche und die Planentwürfe des Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett gestrichelt umrandete Bereiche).
Räumliche Lage des Plangebietes
(Kartengrundlage: OpenStreetMap - unmaßstäblich)
Räumlicher Geltungsbereich und
Entwurf des Bebauungsplans - Teilgeltungsbereich 1
(Planteil - unmaßstäblich, HVBG Daten)
Räumlicher Geltungsbereich und
Entwurf des Bebauungsplans - Teilgeltungsbereich 2
(Planteil - unmaßstäblich, HVBG Daten)