Titel Logo
Ohmtal-Bote
Ausgabe 36/2025
H-Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bauleitplanung der Stadt Homberg (Ohm) Stadtteil Deckenbach

Aufstellung des Bebauungsplans „Rüddingshäuser Straße“

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung

gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die nachfolgend aufgeführten Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans:

  • Entwurf des Bebauungsplans (Planteil, textliche Festsetzungen und Begründung),

  • Umweltbericht,

  • Bestands- und Konfliktplan,

  • Erhebung und Folgenbeurteilung zur biologischen Vielfalt,

  • Grünordnungskonzept

und die nach Einschätzung der Stadt Homberg (Ohm) wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von:

Montag, den 08.09.2025 bis

einschließlich Freitag, den 10.10.2025

im Internet unter der Adresse:

https://www.homberg.de/de/rathaus/aktuelles/bekanntmachung-bauleitplaene

sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter der Adresse:

https://bauleitplanung.hessen.de/

zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o.g. Unterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Homberg (Ohm), Marktstraße 29, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.6, 35315 Homberg (Ohm), während der üblichen Dienststunden der Verwaltung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse:

bauamt@homberg.de

übermittelt werden. Die Stellungnahmen können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung gerichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im o.g. Beteiligungszeitraum nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 06633-184-0) mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.

Gemäß § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 3 und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):

In der zur Bauleitplanung erfolgten Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurden insbesondere Angaben gemacht zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur Grüngliederung und Realnutzung sowie zum örtlichen Landschaftsbild.

  • In den ergänzend dazu erfolgtenErhebung und Folgenbeurteilung zur biologischen Vielfalt“

wurde, auf Basis der Ergebnisse örtlicher Kartierungen, die Vereinbarkeit der Bauleitplanung mit arten- und biotopschutzrechtlichen Belangen fachgutachterlich dargelegt. Es wurde eine Eingriffs-Ausgleichsplanung erstellt.

Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

Aus den vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor:

  • Artenschutz, Avifauna
  • Umweltprüfung, Umweltauswirkungen
  • naturschutzfachlicher Eingriffs-Ausgleich
  • Grund-/Trinkwasserschutz
  • Bodenschutz und Altlasten
  • Landwirtschaft

Die räumliche Lage der zwei Plangebiete, die Darstellung der Geltungsbereiche und die Planentwürfe des Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett gestrichelt umrandete Bereiche).

Räumliche Lage des Plangebietes

(Kartengrundlage: OpenStreetMap - unmaßstäblich)

Räumlicher Geltungsbereich und

Entwurf des Bebauungsplans - Teilgeltungsbereich 1

(Planteil - unmaßstäblich, HVBG Daten)

Räumlicher Geltungsbereich und

Entwurf des Bebauungsplans - Teilgeltungsbereich 2

(Planteil - unmaßstäblich, HVBG Daten)

Der Magistrat der Stadt Homberg (Ohm)
Simke Ried
Bürgermeisterin