Liebe Bürgerinnen und Bürger,
leider häufen sich in dieser Zeit auch die Meldungen über illegal entsorgte Gartenabfälle in unseren Wäldern, an Wegesrändern oder in Gräben.
Die Entsorgung von Abfällen jeglicher Art im Wald oder in der freien Natur ist streng verboten.
Wer Grünschnitt im Wald, in Grünanlagen oder auf öffentlichen Flächen ablädt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Bußgeldern geahndet wird.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!