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Ohmtal-Bote
Ausgabe 39/2025
H-Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Stadt Homberg (Ohm), Kernstadt: Bebauungsplan „Wingenhain“ - 1. Änderung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB (Entwurfsoffenlage)

(1)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg (Ohm) hat am 06.02.2023 gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wingenhain“ - 1. Änderung in der Kernstadt Homberg (Ohm) beschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg (Ohm) hat am 06.09.2023 die Verfahrensumstellung in ein zweistufiges Regelverfahren inklusive Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich als Ergänzungsbeschluss beschlossen. Am 21.03.2024 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg (Ohm) der Bebauungsplan inklusive Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich für die Entwurfsoffenlage beschlossen.

(2)

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung liegt im Nordwesten der Kernstadt und ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Folgende Flurstücke werden durch den Geltungsbereich erfasst: 17, 18/1, 19/1, 20, 21, 172/4 tlw., 173 und 210/1 in der Flur 12, Gemarkung Homberg. Betroffen ist das Gelände der Schottener Sozialen Dienste südlich der Landesstraße L 3072 in Richtung Appenrod.

(3)

Planziel des Bebauungsplanes ist die Erweiterung der Baufenster innerhalb des Gebietes, um bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für die Errichtung von weiteren Gebäuden bzw. dem Umbau von Gebäuden und Einrichtungen der Schottener Sozialen Dienste GmbH zu schaffen. Zur Ausweisung kommt weiterhin ein Sondergebiet mit der neuen Zweckbestimmung „Wohn- und Pflegeeinrichtungen“. Gegenüber der bisherigen Planung soll eine behutsame Nachverdichtung ermöglicht werden. Die Ziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes, die im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB durchgeführt wird.

(4)

Die Aufstellung der o.g. Bauleitplanverfahren erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung zu integrieren. Die Unterrichtung nach § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB erfolgte gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und diente im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die jetzt im Umweltbericht dokumentiert und den Verfahrensunterlagen beigelegt wird.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

a)

Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag. Der Umweltbericht umfasst neben einem einleitenden Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung und Verringerung. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter und Informationen umfasst in § 1 Abs.6 Nr.7a-j BauGB:

Boden und Wasser: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Bodenentwicklungsprognose. Im Norden des Plangebietes befindet sich innerhalb der Gehölze ein Kleingewässer in Form eines Tümpels, der temporär trockenfällt. Am nördlichen und westlichen Rand des Plangebietes verläuft ein wasserführender, verkrauteter Bach. Das Plangebiet liegt laut WRRL-Viewer innerhalb der Schutzzone IIIB des Trinkwasserschutzgebietes 534-001 „WSG Wohratal-Stadtallendorf“ keine Betroffenheit eines Heilquellenschutzgebietes. Das Plangebiet befindet sich nicht in einem amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet gemäß § 76 Abs. 2 WHG oder in einem überschwemmungsgefährdeten Gebiet gemäß § 46 HWG. Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt.

Klima und Luft: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie für das Lokal- bzw. Kleinklima.

Tiere und Pflanzen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, Darstellung der Ergebnisse aus den Geländekartierungen, Eingriffsbewertung, artenschutzfachliche Bewertung des Plangebietes i.V.m. mit den Ergebnissen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages, Verweise auf gesetzliche Regelungen zum Artenschutz.

Biologische Vielfalt: Bewertung der Auswirkungen auf die biologische Vielfalt durch das Plangebiet.

Landschaft: Bewertung der Auswirkungen auf das Landschafts- bzw. Ortsbild.

Natura-2000-Gebiete: Bewertung der Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten - ist nicht gegeben. Auswirkungen auf die Schutzziele der nächstgelegenen Schutzgebiete sind nicht zu erwarten.

Sonstige Schutzgebiete: Die direkte Betroffenheit von sonstigen Schutzgebieten ist nicht gegeben.

Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Keine zusätzlichen negativen Auswirkungen des Plangebietes auf die angrenzenden Wohnhäuser und Nutzungen.

Kultur- und sonstige Sachgüter, kulturelles Erbe: Hinweis auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmälern und Einzelkulturdenkmälern.

Hinzu kommt eine Eingriffs- und Ausgleichsplanung zu dem durch den Bebauungsplan bauplanungsrechtlich vorbereiteten Eingriff in Natur und Landschaft und dessen Ausgleich sowie zum Artenschutz. Der Eingriff wird über die Zuordnung von Ökopunkten kompensiert.

Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können.

Als weitere umweltbezogene Informationen liegen vor:

b)

Faunistisches Gutachten (Büro für angewandte Faunistik und Monitoring (BFM)) in Bezug auf die Erfassung der Tiergruppen Vögel, Haselmaus, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien.

c)

Artenschutzrechtlicher Prüfung (Büro für angewandte Faunistik und Monitoring (BFM)) in Bezug auf die Tiergruppen Vögel, Haselmaus, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien. Aus der Analyse gehen artenschutzrechtlich besonders zu prüfende Vogelarten und Fledermäuse sowie der Kammmolch hervor, die in artenschutzrechtlichen Prüfbögen bewertet werden. Es werden Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen benannt.

d)

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:

Amt für Bodenmanagement Fulda (05.01.2024): Hinweise zu Wegeparzellen und zu externen Kompensationsflächen.

Avacon Netz GmbH (11.12.2023): Hinweis auf angrenzende Hochspannungsfreileitung.

Deutsche Telekom Technik GmbH (18.12.2023): Allgemeine Hinweise auf vorhandene Telekommunikationslinien.

HessenForst (20.12.2023): Allgemeiner Hinweis auf vorhandene Baumgruppen, jedoch kein Wald i.S.d. Hessischen Waldgesetzes.

Hessen Mobil, Straßen und Verkehrsmanagement (18.01.2024): Allgemeine verkehrliche Hinweise und Hinweise zur Zufahrt sowie zu Maßnahmen des Immissionsschutzes.

Kreisausschuss des Vogelsbergkreis, Landwirtschaft (12.12.2023): Allgemeine Hinweise zur Kompensation und zur Dimensionierung landwirtschaftlicher Wege.

Kreisausschuss des Vogelsbergkreis, Gesundheitsamt (19.12.2023): Hinweise auf Trinkwasserschutzgebiet.

Kreisausschuss des Vogelsbergkreis, Untere Naturschutzbehörde (18.01.2024): Hinweise zum Umweltbericht, zur Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung, zum Artenschutz, zur Beleuchtung und zu Schottergärten, sowie zur Vermeidung von Vogelschlag. Ergänzende Hinweise zu Amphibienwanderungen und der Bauausführung.

Kreisausschuss des Vogelsbergkreis, Wasser- und Bodenschutz (20.12.2023): Hinweise zum Hochwasserschutz, Starkregen, Dachbegrünung, Bodenschutz allgemein, zum Trinkwasserschutzgebiet und zu Gewässern, zur Versickerung von Niederschlagswasser und zu möglichen Kompensationsmaßnahmen.

Ovag netz GmbH (16.01.2024): Allgemeine Hinweise zur Netzplanung.

Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (08.01.2024): Kein Verdacht auf Bombenblindgänger im Plangebiet, Allgemeine Hinweise zu Kampfmitteln.

Regierungspräsidium Gießen (18.01.2024)

Dez. 41.1 Grundwasserschutz, Wasserversorgung: Hinweise zur Grundsicherung der Ver- und Entsorgung. Allgemeine Hinweise zum Wassersparnachweis.

Dez. 41.2 Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz: Hinweise auf Starkregenereignisse und die Begrenzung der Versiegelung. Ergänzende Hinweise zu Freiflächen als natürliche Grünflächen, Ausschluss Gebrauch wasserundurchlässigen Materialien und zur Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen und Anlegen von Zisternen.

Dez. 41.4 Nachsorgender und Vorsorgender Bodenschutz: Es liegen keine Altlasten oder Bodenverunreinigungen vor. Hinweise zum Schutzgut Boden und zur Kompensation. Hinweise zu Dachbegrünung und Solarnutzung. Hinweis auf Fassadenbegrünungen. Allgemeine Hinweise zur Flächeneinsparung und Verkehrsflächen.

Dez. 42.2 Abfallwirtschaft: Kein Hinweis auf Abfallstandorte oder Deponien.

Dez. 51.1 Landwirtschaft: Allgemeine Hinweise zur Kompensation des Eingriffes.

Dez. 53.1 Obere Forstbehörde: Allgemeiner Hinweis auf vorhandene Baumgruppen, jedoch kein Wald i.S.d. Hessischen Waldgesetzes.

Dez. 31 Bauleitplanung: Hinweise zum Kammmolchhabitat.

Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis (14.12.2023): Kein Hinweis auf Altlasten und allgemeine Hinweise zum Bodenschutz.

Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke (05.01.2024): Hinweise auf das Trinkwasserschutzgebiet.

Die umweltrelevanten Stellungnahmen werden zusammen mit der Umweltprüfung (Umweltbericht), in der die Aspekte der Kompensation und Regelungen nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG) behandelt sind, sowie den weiteren umweltbezogenen Informationen ins Internet eingestellt und ergänzend öffentlich ausgelegt.

(5)

In Ausführung des § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung, jeweils inklusive Plankarte und Begründung sowie der Umweltbericht, das faunistische Gutachten und die artenschutzrechtliche Prüfung sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom

06.10.2025 - 07.11.2025 einschließlich

in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt Homberg (Ohm) (https://www.homberg.de/de/rathaus/aktuelles/bekanntmachung-bauleitplaene-4a-abs-4-baugb) und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr.4 BauGB eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Bauverwaltung der Stadt Homberg (Ohm), Marktstraße 29, 1. Stock, 35315 Homberg (Ohm), während der allg. Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Es wird gemäß § 3 Abs.2 Satz 4 Nr. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.

(6)

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

(7)

Für die FNP-Änderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

(8)

Das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg ist gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

Bauleitplanung der Stadt Homberg (Ohm), Kernstadt

Bebauungsplan „Wingenhain“ - 1. Änderung

sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Übersichtskarte des räumlichen Geltungsbereiches

Abbildung genordet, ohne Maßstab