Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg (Ohm) hat in ihrer Sitzung am 01.09.2026 den Bebauungsplan „Rüddingshäuser Straße“ nach Abwägung der vorgebrachten Anregungen gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Homberg (Ohm) tritt mit dieser Bekanntmachung der Bebauungsplan „Rüddingshäuser Straße“ in Kraft.
Der Bebauungsplan wird mit Begründung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB in der Stadtverwaltung der Stadt Homberg (Ohm), Marktstraße 29, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.6, 35315 Homberg (Ohm), während der allg. Dienststunden (Mo., Di., Do., Fr. 08:30-12:00 Uhr und Mo. 14:00 -18:00 Uhr; oder nach Vereinbarung) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind und er die Fälligkeit des Anspruchs schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen innerhalb der in § 44 Abs. 4 BauGB näher bezeichneten Frist herbeiführt.
Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gemäß § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beim Zustandekommen des Bebauungsplans unbeachtlich wird, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplans gegenüber der Stadt Homberg (Ohm) geltend gemacht worden ist. Ebenfalls unbeachtlich wird eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplans gegenüber der Stadt Homberg (Ohm) geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Bebauungsplan „Rüddingshäuser Straße“
Teilgeltungsbereich I
(Planteil - unmaßstäblich)
Bebauungsplan „Rüddingshäuser Straße“
Teilgeltungsbereich II (Ausgleichsfläche)
(Planteil - unmaßstäblich)
Stadt Homberg (Ohm), den 07.10.2026