Hiermit gebe ich bekannt, dass Herr Andreas Fischer, wohnhaft Frankfurter Straße 19 A, 35315 Homberg (Ohm), Stadtteil Homberg (Ohm), und Frau Franziska Burmeister-Lather, wohnhaft Erfurter Straße 1, 35315 Homberg (Ohm), Stadtteil Homberg (Ohm), mir mit schriftlichen Erklärungen den Verzicht auf ihre Mandate im Ortsbeirat Homberg (Ohm) erklärt haben. Ich stelle fest, dass Herr Andreas Fischer und Frau Franziska Burmeister-Lather damit aus dem Ortsbeirat Homberg (Ohm) ausgeschieden sind.
Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 08.12.2021 (GVBl. I S. 871) stelle ich fest, dass der Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) erschöpft ist und somit die Sitze unbesetzt bleiben.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Homberg (Ohm), Marktstraße 26, 35315 Homberg (Ohm), einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Homberg (Ohm), 14.10.2022