Gemäß § 47 Abs. 5 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird nachstehend das Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 06.07.2026 (Az.: 5 C 2592/18.N), bekannt gemacht.
"Der am 13. September 2017 beschlossene und am 29. Juni 2022 neu bekannt gemachte Bebauungsplan der Antragsgegnerin „In der großen Fellache II“ wird für unwirksam erklärt."
Homberg, den 14. Oktober 2026