- Bebauungsplan gem. § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) -
im Stadtteil Deckenbach
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg (Ohm) hat in ihrer Sitzung am 20.09.2022 gem. § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Rüddingshäuser Straße“ im Stadtteil Deckenbach beschlossen.
Der Bebauungsplan dient der Deckung eines konkreten Bedarfs an Wohnbauflächen. Aufgrund der Rahmenbedingung soll dieser Bebauungsplan nach den Vorschriften des § 13b BauGB im sog. „beschleunigten Verfahren“ aufgestellt werden. Das Plangebiet schließt unmittelbar an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil an. Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Ausweisung eines „allgemeinen Wohngebiets“ (WA) gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst die Flurstücke 138/1, 145, 235 (tw.), 236/1 (tw.) und 237/1 (tw.), Flur 1, in der Gemarkung Deckenbach und besitzt eine Größe von ca. 0,5 ha.
Die Lage und der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Rüddingshäuser Straße“ sind darüber hinaus aus den nachfolgenden Karten ersichtlich (fett umrandeter Bereich).
Homberg (Ohm), 04.11.2022