Hiermit gebe ich bekannt, dass Herr Armin Klein, wohnhaft Schillerstraße 24, 35315 Homberg (Ohm), Stadtteil Homberg (Ohm), anlässlich seiner Wahl zum ehrenamtlichen Stadtrat der Stadt Homberg (Ohm) am 02.11.2022 durch schriftliche Erklärung am gleichen Tag auf sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet hat. Ich stelle fest, dass Herr Armin Klein damit aus der Stadtverordnetenversammlung ausgeschieden ist.
Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 08.12.2021 (GVBl. I S. 871) stelle ich fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) Herr Matthias Schlosser, wohnhaft Am Bergwerk 7, 35315 Homberg (Ohm), Stadtteil Maulbach, in die Stadtverordnetenversammlung nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Homberg (Ohm), Marktstraße 26, 35315 Homberg (Ohm), einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Homberg (Ohm), 04.11.2022