Titel Logo
Ohmtal-Bote
Ausgabe 46/2024
H-Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bauleitplanung der Stadt Homberg (Ohm)

Aufstellung des Bebauungsplans „Auf den Hohläckern“ im Stadtteil Nieder-Ofleiden

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die vollständigen Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans mit Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von:

Montag, den 18.11.2024 bis

einschließlich Freitag, den 20.12.2024

im Internet unter der Adresse:

https://www.homberg.de/de/rathaus/aktuelles/bekanntmachung-bauleitplaene

sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter der Adresse:

https://bauleitplanung.hessen.de/

zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Homberg (Ohm), Marktstraße 26, Erdgeschoss, Zimmer 0.1, 35315 Homberg (Ohm). Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung möglich.

Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichtungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse

bauamt@homberg.de

oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro

beteiligung@grosshausmann.de

übermittelt werden, können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung gerichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, während den üblichen Dienststunden mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.

Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):

In der zur Bauleitplanung erfolgten Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wurden insbesondere Angaben gemacht zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur Grüngliederung und Realnutzung sowie zum örtlichen Landschaftsbild.

In dem ergänzend dazu erfolgten Fachstellungnahme Biotope und Artenschutz wurde, auf Basis der Ergebnisse örtlicher Kartierungen, die Vereinbarkeit der Bauleitplanung mit arten- und biotopschutzrechtlichen Belangen fachgutachterlich dargelegt.

Darüber hinaus liegt ein ingenieurgeologisches Gutachten zu den geplanten Bau- und Erschließungsmaßnahmen zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

Aus den vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor:

  • Forstliche Belange
  • Artenschutz
  • benachbarte Schutzgebiete
  • Umweltprüfung, Umweltauswirkungen
  • naturschutzfachlicher Eingriffs-Ausgleich
  • Gewässer, Grund-/Trinkwasserschutz
  • Hochwasserschutz / Starkregenvorsorge
  • Bodenschutz und Altlasten
  • Klimafunktionen
  • Landwirtschaft

Die räumliche Lage, der Geltungsbereich und der Planentwurf des Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett gestrichelt umrandete Bereiche).

Räumliche Lage des Plangebietes

(Kartengrundlage: OpenStreetMap - unmaßstäblich)

Räumlicher Geltungsbereich und

Entwurf des Bebauungsplans

(Planteil - unmaßstäblich, HVBG Daten)

Homberg (Ohm), 08.11.2024

Der Magistrat der Stadt Homberg (Ohm)
Simke Ried
Bürgermeisterin