In den vergangenen Tagen und Wochen häufen sich bei der Stadt Homberg (Ohm) die Beschwerden über abgelegten Grabschmuck an den Urnenwänden und auf Baumgrabstätten.
Daher weißt die Verwaltung darauf hin, dass gemäß § 27 (5) und § 29 (1) der Friedhofsordnung der Stadt Homberg (Ohm) das Ablegen von Grabschmuck, Kränzen etc. nur im Rahmen der Trauerfeier gestattet ist und diese nach Verwelken, spätestens nach vier Wochen zu entfernen sind. Geschieht dies nicht so kann die Friedhofsverwaltung die Blumen und Kränze ohne Ankündigung beseitigen.
Mit freundlichen Grüßen