Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB
| (1) | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg (Ohm) hat am 06.02.2023 gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wingenhain“ - 1. Änderung in der Kernstadt Homberg (Ohm) beschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg (Ohm) hat am 06.09.2023 die Verfahrensumstellung in ein zweistufiges Regelverfahren inklusive Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich als Ergänzungsbeschluss beschlossen. |
| (2) | Der räumliche Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Folgende Flurstücke werden durch den Geltungsbereich erfasst: 17, 18/1, 19/1, 20, 21, 172/4 tlw., 173 und 210/1 in der Flur 12, Gemarkung Homberg. Betroffen ist das Gelände der Schottener Sozialen Dienste südlich der Landesstraße L 3072 in Richtung Appenrod. |
| (3) | Planziel des Bebauungsplanes ist die Erweiterung der Baufenster innerhalb des Gebietes, um bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für die Errichtung von weiteren Gebäuden bzw. dem Umbau von Gebäuden und Einrichtungen der Schottener Sozialen Dienste GmbH zu schaffen. Zur Ausweisung kommt weiterhin ein Sondergebiet mit der neuen Zweckbestimmung Wohnen und Pflegeeinrichtung. Gegenüber der bisherigen Planung soll eine behutsame Nachverdichtung ermöglicht werden. Die bestehenden und geplanten Nutzungen werden in den textlichen Festsetzungen aufgeführt und erfasst. Die übrigen Festsetzungen werden auf Ihre Plausibilität überprüft und an die aktuellen gesetzlichen Grundlagen angepasst. Die Ziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes, die im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB durchgeführt wird. |
| (4) | Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. |
| (5) | Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB (Baugesetzbuch) und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB. |
| (6) | Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) werden der Planvorentwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung, jeweils einschließlich Begründung, sowie der Umweltbericht und das Faunistischen Fachgutachten in der Zeit vom |
11.12.2023 bis 19.01.2024 einschließlich
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| im Internet unter der Adresse https://www.homberg.de/de/rathaus/aktuelles/bekanntmachung-bauleitplaene-4a-abs-4-baugb veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Homberg (Ohm), Marktstraße 26, Erdgeschoss, Zimmer 0.1, 35315 Homberg (Ohm). Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung möglich. |
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| Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse info@fischer-plan.de möglich. |
| (7) | Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt. |
Übersichtskarte
genordet, ohne Maßstab
Homberg (Ohm), 01.12.2023