Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „In den Gernwiesen“
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg (Ohm) hat in ihrer Sitzung am 14.07.2022 die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „In den Gernwiesen“ als Entwurf zur Offenlage beschlossen.
Allgemeines Planziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer gewerblichen Baufläche zwischen der Straße „In den Gernwiesen“ und dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil angrenzend an die Obergasse.
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung des Flächennutzungsplanes ist der nachfolgend abgebildeten Übersichtskarte zu entnehmen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung, den unten genannten umweltbezogenen Informationen und allen umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit von
Donnerstag, dem 22.12.2022
bis einschl. Freitag, dem 27.01.2023
in der Stadtverwaltung Homberg (Ohm), Marktstraße 26, 35315 Homberg (Ohm), Erdgeschoss, Zimmer 0.1, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu den Bauleitplänen von jedermann schriftlich, per Email an mdiegel@homberg.de oder während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung auch zur Niederschrift unter der genannten Adresse abgegeben werden.
Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt unter www.homberg.de/de/rathaus/aktuelles/bekanntmachung-bauleitplaene-4a-abs-4-baugb/ und dem zentralen Internetportal für die Bauleitplanung Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden.
An umweltbezogenen Informationen ist der Umweltbericht verfügbar und liegt öffentlich aus. Der Umweltbericht betrachtet aufbauend auf umfangreichen Bestandsaufnahmen vor Ort insbesondere die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild, Kultur und sonstige Sachgütern und den Menschen. Er äußert sich auch zu den Wechselwirkungen zwischen den betrachteten Schutzgütern. In den Umweltbericht integriert ist ein Artenschutzprüfung mit Erhebungen zu Vögeln und Insekten. Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Aufnahme in den Bebauungsplan bzw. zur Berücksichtigung im Vollzug des Bebauungsplanes werden benannt. Benannt werden auch die Flächen und Maßnahmen zur Kompensation außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen enthalten auch umweltbezogene Informationen. Angesprochen werden insbesondere die Standortwahl, die wasserwirtschaftlichen Belange, die Belange des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes, abfallrechtliche Belange, landwirtschaftliche Belange, der Immissionsschutz sowie der Natur- und Artenschutz. Alle im Rahmen dieser Beteiligungsschritte eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Wortlaut bzw., wo dies aus Gründen des Datenschutzes erforderlich ist, nach Themenblöcken zusammengefasst mit ausgelegt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben. Über die Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
Es wird hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens nach § 4b BauGB beauftragt worden ist.
Homberg (Ohm), 09.12.2022
Bebauungsplan „In den Gernwiesen“
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg (Ohm) hat den Bebauungsplan „In den Gernwiesen“ in ihrer Sitzung am 14.07.2022 als Entwurf zur Offenlage beschlossen.
Allgemeines Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes, wobei mehrere der in einem Gewerbegebiet nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) allgemein bzw. ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ausgeschlossen werden, und die Schaffung des Baurechts für den Ausbau der Straße „In den Gernwiesen“ vom Planstandort bis zur Einmündung in die Straße „Niedergemünder Hohl“.
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „In den Gernwiesen“ ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung. Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und den unten genannten umweltbezogenen Informationen und allen umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit von
Donnerstag, dem 22.12.2022
bis einschl. Freitag, dem 27.01.2023
in der Stadtverwaltung Homberg (Ohm), Marktstraße 26, 35315 Homberg (Ohm), Erdgeschoss, Zimmer 0.1, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu den Bauleitplänen von jedermann schriftlich, per Email an mdiegel@homberg.de oder während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung auch zur Niederschrift unter der genannten Adresse abgegeben werden.
Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt unter www.homberg.de/de/rathaus/aktuelles/bekanntmachung-bauleitplaene-4a-abs-4-baugb/ und dem zentralen Internetportal für die Bauleitplanung Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden.
An umweltbezogenen Informationen ist der Umweltbericht verfügbar und liegt öffentlich aus. Der Umweltbericht betrachtet aufbauend auf umfangreichen Bestandsaufnahmen vor Ort insbesondere die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild, Kultur und sonstige Sachgütern und den Menschen. Er äußert sich auch zu den Wechselwirkungen zwischen den betrachteten Schutzgütern. In den Umweltbericht integriert ist ein Artenschutzprüfung mit Erhebungen zu Vögeln und Insekten. Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Aufnahme in den Bebauungsplan bzw. zur Berücksichtigung im Vollzug des Bebauungsplanes „In den Gernwiesen“ werden benannt. Benannt werden auch die Flächen und Maßnahmen zur Kompensation außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen enthalten auch umweltbezogene Informationen. Angesprochen werden insbesondere die Standortwahl, wasserwirtschaftliche Belange, die Belange des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes, abfallrechtliche Belange, landwirtschaftliche Belange, der Immissionsschutz sowie der Natur- und Artenschutz. Alle im Rahmen dieser Beteiligungsschritte eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Wortlaut bzw., wo dies aus Gründen des Datenschutzes erforderlich ist, nach Themenblöcken zusammengefasst mit ausgelegt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens nach § 4b BauGB beauftragt worden ist.
Homberg (Ohm), 09.12.2022
Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes „In den Gernwiesen“
hier: räumlicher Geltungsbereich
Homberg (Ohm), 09.12.2022