Titel Logo
Ohmtal-Bote
Ausgabe 51/2022
H-Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Vereinsförderrichtlinien der Stadt Homberg (Ohm)

Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 02.11.2022 die Vereinsförderrichtlinien der Stadt Homberg (Ohm) vom 13.09.2017 wie folgt geändert:

  1. Der bisherige § 6 wird § 7.
  2. § 6 wird wie folgt gefasst:
§ 6
Förderung von Kommunikationskosten der Vereine

Vereine, die in ihrem Vereinsheim einen Internetzugang über WLAN unterhalten und nicht das Freie WLAN-Netz der Stadt Homberg (Ohm) nutzen können, erhalten auf Antrag einen monatlichen Betrag in Höhe von bis zu 25 Euro. Voraussetzung für die Förderung ist der Anschluss an das „Freie Netz Homberg“ sowie die zwingende Notwendigkeit des Internetzugangs für Vereinszwecke (z. B. für die Übermittlung von Spielergebnissen). Der Betrag wird jährlich mit Fälligkeit zum 01. Juli gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises ausgezahlt.

3. Die Änderung der Richtlinien tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Richtlinienänderung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Homberg (Ohm), 16.12.2022

Simke Ried
Bürgermeisterin