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Ohmtal-Bote
Ausgabe 51/2023
A-Bürgerbüro informiert
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Terminvereinbarung im Bürgerbüro

Um Ihr Anliegen im Bürgerbüro reibungslos und möglichst ohne Wartezeiten zu bearbeiten, ist eine Terminvereinbarung Vorrausetzung. Bitte setzen Sie sich hierfür mit dem Bürgerbüro unter den Rufnummern 06422 9295-28 oder 06422 9295-18 in Verbindung.

Das Bürgerbüro ist von Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag-nachmittags von 15:00 bis 18:30 Uhr besetzt.

Vermieter müssen bei der Wohnsitzanmeldung mitwirken

Seit dem 1. November 2015 gilt das Bundesmeldegesetz. Eine wesentliche Änderung des Bundesmeldegesetzes stellt die Einführung der Mitwirkungs-pflicht des Vermieters (Wohnungsgebers) dar.

Die Vermieterin oder der Vermieter (Wohnungsgebende) ist verpflichtet, jeden Einzug der Meldebehörde auf einem speziellen Formular (sog. Wohnungsgeberbestätigung) anzuzeigen. Der Vermieter muss dieser Pflicht nachkommen, unabhängig von der Meldepflicht der einziehenden Mieter.

Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis (Mietverhältnis) zugrunde liegt. Kommen Wohnungsgeber Ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden.

Den Vordruck „Wohnungsgeberbestätigung“ können Sie auf der Internetseite der Stadt Amöneburg unter Bürgerservice/Formulare abrufen sowie im Rathaus im Bürgerbüro abholen. Für weitere Informationen wenden Sie sich an das Bürgerbüro der Stadt Amöneburg unter Tel. 06422/9295-28.

Warum gibt es ab 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr?

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Je nach Reiseziel beantragen Sie in Zukunft einen Personalausweis oder eine Reisepass für Ihr Kind.

Begründung: Kinderreisepässe sind ohne Chip ausgestattet und sind vor Betrug schwach geschützt. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein.

Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses erheblich ein.

Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abschafft wird.

Hinweise zur Reise: Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Kinderreisepass oder einen verlängerten/aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt, finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes, den Reise- und Sicherheitshinweisen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise).

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Ablauf der Gültigkeit nicht mehr möglich ist. Damit wird das Ausweisdokument vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).

Quelle: Bundesministerium des Inneren und für Heimat

Beantragung eines Personalausweises für Kinder unter 16 Jahre

Für die Beantragung eines Personalausweises ist die Vorsprache des Kindes und mindestens eines Sorgeberechtigten erforderlich. Von dem nichterscheinenden Sorgeberechtigten ist die Vorlage seines Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.

Folgende Unterlagen sind bei Beantragung im Bürgerbüro mitzubringen:

  • Ausgefüllte Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten (zu finden unter: https://www.amoeneburg.de/Bürgerservice/Formulare)
  • Bei Erstbeantragung eines Ausweisdokumentes: Geburtsurkunde
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Bisheriges Ausweisdokument

Ab Vollendung des 10. Lebensjahr müssen alle Ausweisdokumente die Unterschrift des Kindes enthalten. Ab Vollendung des 6. Lebensjahres werden Fingerabdrücke im Personalausweis gespeichert.

Produktionszeit: ca. 2 – 3 Wochen.

Kosten: 22,80 €

Gültigkeit: 6 Jahre

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Bürgerbüro unter der Rufnummer 06422 9295-28.

Beantragung eines Reisepasses für Kinder unter 18 Jahre

Für die Beantragung eines Reisepasses ist die Vorsprache des Kindes und mindestens eines Sorgeberechtigten erforderlich. Von dem nichterscheinenden Sorgeberechtigten ist die Vorlage seines Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.

Folgende Unterlagen sind bei Beantragung im Bürgerbüro mitzubringen:

  • Ausgefüllte Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten (zu finden unter: https://www.amoeneburg.de/Bürgerservice/Formulare)
  • Bei Erstbeantragung eines Ausweisdokumentes: Geburtsurkunde
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Bisheriges Ausweisdokument

Ab Vollendung des 10. Lebensjahr müssen alle Ausweisdokumente die Unterschrift des Kindes erhalten. Ab Vollendung des 6. Lebensjahres werden Fingerabdrücke im Reisepass gespeichert.

Produktionszeit: ca. 4 Wochen.

Kosten: 37,50 €

Gültigkeit: 6 Jahre

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Bürgerbüro unter der Rufnummer 06422 9295-28.

Neue Vorgänge im digitalen im Bürgerbüro

Folgende Formulare (digital verfügbare Behördenvorgänge) können komplett online über unsere Homepage (www.amoeneburg.de/Bürgerservice/Formulare) abgewickelt werden:

  • Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
  • Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis
  • Voranmeldung eines Statuswechsels der Wohnung
  • Voranmeldung einer Nebenwohnung
  • Abmeldung einer Nebenwohnung
  • Beantragung einer einfachen Meldebescheinigung. Hier sind die Kosten in Höhe von 10,00 € über das Bezahlverfahren epay21 zu entrichten.
  • Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung. Hier sind die Kosten in Höhe von 10,00 € über das Bezahlverfahren epay21 zu entrichten.
  • Beantragung einer Übermittlungssperre
  • Beantragung einer Auskunftssperre

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Bürgerbüro unter der Rufnummer 06422 9295-28.