Amt für Bodenmanagement Marburg
- Flurbereinigungsbehörde -
Robert-Koch-Straße 17
35037 Marburg
Tel.-Nr.: +49(611) 535 3214
Fax: +49(611) 327 605 700
E-Mail: info.afb-marburg@hvbg.hessen.de
Gz.: 2-MR-05-12-39-01-B-0004#004
Flurbereinigungsverfahren Ebsdorfergrund-L 3048
Verfahrens-Nr.: UF 1239
In dem Flurbereinigungsverfahren Ebsdorfergrund-L 3048, Landkreis Marburg-Biedenkopf, habe ich gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung, zur Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke, die nachträglich mit dem 5. Änderungsbeschluss zum Verfahren zugezogen wurden, einen Anhörungstermin anberaumt auf
Dienstag, den 11. März 2025, 10:00 Uhr, im
Amt für Bodenmanagement Marburg,
Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg,
Raum H 101
zu welchem die Beteiligten hierdurch eingeladen werden.
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke können im v. g. Anhörungstermin erhoben, danach schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Bodenmanagement, Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg, erklärt werden.
Beteiligte, die gegen die Ergebnisse der Wertermittlung keine Einwendungen haben, brauchen an dem Anhörungstermin am 11. März 2025 nicht teilzunehmen.
Für folgende Flurstücke werden die Ergebnisse der Wertermittlung im Anhörungstermin bekanntgegeben:
| Gemarkung | Flur | Flurstück(e) |
| Kleinseelheim | 11 | 20/3 |
| Amöneburg | 3 | 131, 132, 133 |
| Heskem | 1 | 300, 301, 302, 303, 304, 305, 307 |
| Heskem | 10 | 248 |
| Moischt | 8 | 55 |
| Roßdorf | 15 | 126/5 |
| Wittelsberg | 6 | 5/1, 28/5, 29/5, 30/5, 31/5, 32/5, 33/5, 34/5, 35/5, 36/5, 37/5, 38/5, 39/8 |
Im Anhörungstermin, am Dienstag, den 11. März 2025, können zu einzelnen Besitzständen keine Auskünfte erteilt werden, dazu können vorab eine telefonische Auskunftserteilung oder der Zeitraum der öffentlichen Auslegung (siehe Information) genutzt werden.
Jeder vom 5. Änderungsbeschluss betroffene Teilnehmer, Bevollmächtigte oder die Vertretung erhält einen Auszug / neuen Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes, der die Flächengröße und die Ergebnisse der Wertermittlung seines Grundbesitzes - zusätzlich der nachträglich mit dem 5. Änderungsbeschluss zum Verfahren zugezogen und oben angegebenen Grundstücke- im Flurbereinigungsverfahren enthält.
Den Teilnehmern, Bevollmächtigten oder der Vertretung wird empfohlen, die Ergebnisse der Wertermittlung anhand der ihnen zugegangenen Nachweise, auch in Bezug auf ihre Nachbarflurstücke und Grundstücke im gesamten Verfahrensgebiet zu überprüfen. Ferner sollte geprüft werden, ob die ihr/ ihm innerhalb des Flurbereinigungsgebietes gehörenden Grundstücke in diesem Nachweis vollständig und mit den richtigen Grundstücksbezeichnungen, Flächenangaben sowie grundbuchrechtlichen Eintragungen enthalten sind.
Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung der o. g. Flurstücke werden zur Einsichtnahme und Auskunftserteilung im Zeitraum vom
Montag, den 10. Februar bis Montag, den 10. März 2025
zu den Öffnungszeiten, im
Amt für Bodenmanagement Marburg,
Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg
für die Beteiligten öffentlich ausgelegt.
Zu Fragen, die nicht telefonisch beantwortet werden können, wird ausdrücklich auf die Auslegung und Auskunftserteilung hingewiesen. Zweckmäßigerweise sind die erhaltenen Unterlagen zu den Terminen mitzubringen.
Diese Ladung wird in den Flurbereinigungsgemeinden Ebsdorfergrund und der Stadt Amöneburg sowie in den angrenzenden Städten Homberg (Ohm), Stadtallendorf, Kirchhain, Marburg, Staufenberg, Allendorf (Lumda) und den Gemeinden Weimar (Lahn), Fronhausen und Rabenau öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Ladung zur Wertermittlungsvorlage über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/UF1239 abrufbar.
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Marburg, den 20. Januar 2025