Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg (Ohm) am 16.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 21.185.701 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 23.961.100 EUR |
| mit einem Saldo von | - 2.775.399 EUR |
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| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge | 0 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
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| mit einem Fehlbedarf von | 2.775.399 EUR |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen |
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| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | - 1.786.184 EUR |
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| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 477.186 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 9.171.000 EUR |
| mit einem Saldo von | - 8.693.814 EUR |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 8.600.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 420.788 EUR |
| mit einem Saldo von | 8.179.212 EUR |
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| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | 2.300.786 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 8.600.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 432% |
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| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 432% |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 420% | |
Die Angaben erfolgen hier nachrichtlich, die Hebesätze wurden in einer Hebesatzsatzung beschlossen.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 16.12.2024 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Der Ergebnisplan und der Finanzplan werden gemäß der örtlichen Organisationsstruktur nach Fachbereichen in die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne 10 - Gemeindeorgane, 20 - Hauptverwaltung, 30 - Finanzverwaltung und 40 - Bauverwaltung unterteilt.
§ 9
Als nicht erheblich im Sinne des § 100 (1) Satz 3 HGO und damit nicht der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfend gelten
| a) | alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind, |
| b) | alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 15.000 EUR. |
Homberg (Ohm), 17.12.2024
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und Anlagen der Stadt Homberg (Ohm) für das Haushaltsjahr 2025;
hier: Aufsichtsbehördliche Genehmigung
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO)
| 1. | die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2025 der Stadt Homberg (Ohm), |
| 2. | den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Homberg (Ohm) für das Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionsausgaben festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von |
| 8.600.000 € | |
| (in Worten: acht Millionen sechshunderttausend Euro) | |
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| gemäß § 103 Abs. 2 HGO, |
| 3. | den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung aufgeführten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von |
| 3.000.000 € | |
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| (in Worten: drei Millionen Euro) |
|
| gemäß § 105 Abs. 2 HGO. |
Lauterbach, 11.02.2025
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.02.2025 bis 10.03.2025
während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Rathaus der Stadt Homberg (Ohm), Marktstraße 26, 35315 Homberg (Ohm), Erdgeschoss zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| Montag: | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Freitag: | 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Homberg (Ohm), 21.02.2025