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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 10/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Niederschrift über die 19.öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.02.2024

Niederschrift

über die 19. öffentliche Sitzung

des Haupt- und Finanzausschusses

vom 19.02.2024

Beginn der Sitzung

19:00 Uhr

Ende der Sitzung

21:20 Uhr

Zur Beurkundung

Münker Manuela

Vorsitzende/r

Stefan Honikel

Schriftführer

Vorbemerkungen

Die Vorsitzende stellt fest, dass das Gremium rechtzeitig und ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist.

Wünsche zur Änderung der Tagesordnung bestehen nicht.

Tagesordnung

TOP Nr.

Beratungsgegenstand

1.

Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

2.

Haushaltsplan 2024

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 gem. § 97 Abs. 3 HGO

3.

Jahresabschluss 2022

Kenntnisnahme vom vorläufigen Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 vor Prüfung durch den Fachdienst Revision des Landkreises Fulda

4.

IKZ Krisenmanagement

Verwaltungsvereinbarung mit dem Landkreis Fulda

5.

Gleichstromtrasse DC 41+42

Sachstandsbericht

6.

Erschließung Baugebiete "Alte Wiese", Hosenfeld

Sachstandsbericht

7.

Anfragen/Verschiedenes

zu TOP 1

Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Es gibt keine Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 15.01.2024.

Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme

zu TOP 2

Haushaltsplan 2024

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 gem. § 97 Abs. 3 HGO

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

Aufgrund der §§ 94 ff. Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der aktuellen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung die nachstehende Haushaltssatzung, das Investitionsprogramm 2023 – 2027, den Finanzstatusbericht 2024 mit Muster 3 zu Hinweis 6 zu § 106 HGO (Seite F16) und nimmt von der Finanzplanung 2023 - 2027 Kenntnis:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

mit einem Fehlbedarf von

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

mit einem Saldo von

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

mit einem Saldo von

mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 526.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5 [1]

Nachrichtlich: Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2024

sind wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

1.1

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

1.2

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2. Gewerbesteuer auf

380 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die grundsätzliche Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Gemeindevorstand bis 50.000 EUR und die Gemeindevertretung darüber hinaus. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind generell durch den Gemeindevorstand bis 25.000 EUR und darüber hinaus durch die Gemeindevertretung zu bewilligen, wenn die betroffenen Plan-/ Buchungsstellen nicht durch Vermerk für deckungsfähig erklärt wurden. Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass zahlungswirksame Mehrerträge auf Deckungskreisebene zur Abdeckung von Mehraufwendungen innerhalb des gleichen Deckungskreises verwendet werden können.

Abstimmung:

5 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen

zu TOP 3

Jahresabschluss 2022

Kenntnisnahme vom vorläufigen Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 vor Prüfung durch den Fachdienst Revision des Landkreises Fulda

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis vom durch den Gemeindevorstand am 14.02.2024 festgestellten vorläufigen Jahresabschluss 2022 mit einer ungeprüften Bilanzsumme von 26.931.154,18 EUR.

Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme

zu TOP 4

IKZ Krisenmanagement

Verwaltungsvereinbarung mit dem Landkreis Fulda

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gemeinde Hosenfeld an der geplanten interkommunalen Zusammenarbeit über die Koordination des Krisenmanagements im Landkreis Fulda teilnimmt und stimmt der als Anlage beigefügten Verwaltungsvereinbarung mit dem Landkreis Fulda zu, die Bestandteil des Beschlusses ist.

Abstimmung:

5 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen

zu TOP 5

Gleichstromtrasse DC 41+42

Sachstandsbericht

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zum Sachstand der geplanten Gleichstromtrasse DC 41 und 42 durch das Gemeindegebiet von Hosenfeld zur Kenntnis.

Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme

zu TOP 6

Erschließung Baugebiete "Alte Wiese", Hosenfeld

Sachstandsbericht

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis vom derzeitigen Stand zur Erschließung des Baugebiets „Alte Wiese“ in Hosenfeld. Die bauliche Erschließung soll im II. Quartal 2024 erfolgen. Gleichzeitig soll die Vermarkung der Baugrundstücke über die Hess. Landgesellschaft mbH durchgeführt werden, die vorerst nur innerhalb der Gemeinde beworben werden soll. Die Verkaufspreise für die dann voll erschlossenen Grundstücke werden zurzeit kalkuliert.

Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme

zu TOP 7

Anfragen/Verschiedenes

Es gab keine Anfragen oder Informationen.

[1] Die Steuerhebesätze sind durch separate Hebesatzsatzungen mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.Dezember 2014 außerhalb dieser Haushaltssatzung beschlossen worden und hier nur nachrichtlich aufgeführt.