| Beginn der Sitzung | 19:00 Uhr |
| Ende der Sitzung | 21:20 Uhr |
Zur Beurkundung
| Münker Manuela Vorsitzende/r | Stefan Honikel Schriftführer |
Vorbemerkungen
Die Vorsitzende stellt fest, dass das Gremium rechtzeitig und ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist.
Wünsche zur Änderung der Tagesordnung bestehen nicht.
| TOP Nr. | Beratungsgegenstand |
| 1. | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift |
| 2. | Haushaltsplan 2024 Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 gem. § 97 Abs. 3 HGO |
| 3. | Jahresabschluss 2022 Kenntnisnahme vom vorläufigen Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 vor Prüfung durch den Fachdienst Revision des Landkreises Fulda |
| 4. | IKZ Krisenmanagement Verwaltungsvereinbarung mit dem Landkreis Fulda |
| 5. | Gleichstromtrasse DC 41+42 Sachstandsbericht |
| 6. | Erschließung Baugebiete "Alte Wiese", Hosenfeld Sachstandsbericht |
| 7. | Anfragen/Verschiedenes |
| zu TOP 1 | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift |
Es gibt keine Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 15.01.2024.
Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme
| zu TOP 2 | Haushaltsplan 2024 Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 gem. § 97 Abs. 3 HGO |
Aufgrund der §§ 94 ff. Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der aktuellen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung die nachstehende Haushaltssatzung, das Investitionsprogramm 2023 – 2027, den Finanzstatusbericht 2024 mit Muster 3 zu Hinweis 6 zu § 106 HGO (Seite F16) und nimmt von der Finanzplanung 2023 - 2027 Kenntnis:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 10.707.900 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 11.938.100 EUR |
| mit einem Saldo von | -1.230.200 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 12.700 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 12.700 EUR |
| mit einem Fehlbedarf von | 1.217.500 EUR |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | -540.050 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.541.200 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.041.200 EUR |
| mit einem Saldo von | -1.500.000 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 526.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 537.600 EUR |
| mit einem Saldo von | -11.600 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von | 2.051.650 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 526.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5 [1]
Nachrichtlich: Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2024
sind wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |||
|
| 1.1 | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf |
340 v.H. |
|
| 1.2 | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 400 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer auf | 380 v.H. | ||
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am beschlossene Stellenplan.
§ 8
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die grundsätzliche Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Gemeindevorstand bis 50.000 EUR und die Gemeindevertretung darüber hinaus. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind generell durch den Gemeindevorstand bis 25.000 EUR und darüber hinaus durch die Gemeindevertretung zu bewilligen, wenn die betroffenen Plan-/ Buchungsstellen nicht durch Vermerk für deckungsfähig erklärt wurden. Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass zahlungswirksame Mehrerträge auf Deckungskreisebene zur Abdeckung von Mehraufwendungen innerhalb des gleichen Deckungskreises verwendet werden können.
5 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
| zu TOP 3 | Jahresabschluss 2022 Kenntnisnahme vom vorläufigen Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 vor Prüfung durch den Fachdienst Revision des Landkreises Fulda |
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis vom durch den Gemeindevorstand am 14.02.2024 festgestellten vorläufigen Jahresabschluss 2022 mit einer ungeprüften Bilanzsumme von 26.931.154,18 EUR.
Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme
| zu TOP 4 | IKZ Krisenmanagement Verwaltungsvereinbarung mit dem Landkreis Fulda |
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gemeinde Hosenfeld an der geplanten interkommunalen Zusammenarbeit über die Koordination des Krisenmanagements im Landkreis Fulda teilnimmt und stimmt der als Anlage beigefügten Verwaltungsvereinbarung mit dem Landkreis Fulda zu, die Bestandteil des Beschlusses ist.
5 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
| zu TOP 5 | Gleichstromtrasse DC 41+42 Sachstandsbericht |
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zum Sachstand der geplanten Gleichstromtrasse DC 41 und 42 durch das Gemeindegebiet von Hosenfeld zur Kenntnis.
Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme
| zu TOP 6 | Erschließung Baugebiete "Alte Wiese", Hosenfeld Sachstandsbericht |
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis vom derzeitigen Stand zur Erschließung des Baugebiets „Alte Wiese“ in Hosenfeld. Die bauliche Erschließung soll im II. Quartal 2024 erfolgen. Gleichzeitig soll die Vermarkung der Baugrundstücke über die Hess. Landgesellschaft mbH durchgeführt werden, die vorerst nur innerhalb der Gemeinde beworben werden soll. Die Verkaufspreise für die dann voll erschlossenen Grundstücke werden zurzeit kalkuliert.
Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme
| zu TOP 7 | Anfragen/Verschiedenes |
Es gab keine Anfragen oder Informationen.
[1] Die Steuerhebesätze sind durch separate Hebesatzsatzungen mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.Dezember 2014 außerhalb dieser Haushaltssatzung beschlossen worden und hier nur nachrichtlich aufgeführt.