Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes des Zweckverbandes „Gruppenklärwerk Hosenfeld-Großenlüder“ für das Haushaltsjahr 2024:
H A U S H A L T S S A T Z U N G
des Zweckverbandes „Gruppenklärwerk Hosenfeld-Großenlüder“
für das Haushaltsjahr 2 0 2 4
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Hosenfeld - Großenlüder am 19. Dezember 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| im Ergebnishaushalt | ||
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| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 557.100 EUR |
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| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 542.400 EUR |
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| mit einem Saldo von | 14.700 EUR |
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| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
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| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
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| mit einem Saldo von | 0 EUR |
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| mit einem Überschuss von | 14.700 EUR |
| im Finanzhaushalt | ||
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| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen |
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| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 146.300 EUR |
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| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 380.000 EUR |
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| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 317.000 EUR |
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| mit einem Saldo von | 63.000 EUR |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
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| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 78.400 EUR |
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| mit einem Saldo von | - 78.400 EUR |
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| mit einem Zahlungsmittelüberschuss des |
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| Haushaltsjahres von | 130.900 EUR |
| festgesetzt. | ||
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die von den Verbandsmitgliedern zu zahlende Umlage 2024 wird auf insgesamt
470.000 EUR festgesetzt.
Sie ist wie folgt aufzubringen:
| von der Gemeinde Hosenfeld | 384.369 EUR |
| von der Gemeinde Großenlüder | 85.631 EUR |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
§ 8
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die grundsätzliche Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Verbandsvorstand bis 25.000 EUR und die Verbandsversammlung darüber hinaus. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind generell durch den Verbandsvorstand bis 10.000 EUR und darüber hinaus durch die Verbandsversammlung zu bewilligen, wenn die betroffenen Plan-/ Buchungsstellen nicht durch Vermerk für deckungsfähig erklärt wurden. Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass zahlungswirksame Mehrerträge auf Deckungskreisebene zur Abdeckung von Mehraufwendungen innerhalb des gleichen Deckungskreises verwendet werden können.
36154 Hosenfeld, den 19. Dezember 2023
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 des Zweckverbandes „Gruppenklärwerk Hosenfeld-Großenlüder“ wird hiermit gemäß § 97, Abs. 5 HGO öffentlich bekanntgemacht. Gleichzeitig wird bekanntgemacht, dass der Haushaltsplan mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit vom Montag, 18. März 2024 bis Freitag, 05. April 2024 im Zimmer 203 (Kämmerei) der Gemeindeverwaltung Hosenfeld zur Einsichtnahme ausliegt.
Die allgemeinen Dienststunden umfassen:
| Montag bis Freitag | 08.00 Uhr | bis | 12.00 Uhr | und zusätzlich |
| Mittwoch | 14.00 Uhr | bis | 19.00 Uhr |
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Hosenfeld, 15. März 2024
GENEHMIGUNG
Nach § 97a HGO bedarf die Haushaltssatzung 2024 des Zweckverbandes „Gruppenklärwerk Hosenfeld-Großenlüder“ keiner Genehmigung.