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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 11/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Kommunalwahl am 15. März 2026

Sie sind verhindert oder haben am Wahltag etwas anders vor?

Dann machen Sie trotzdem von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und nutzen das Angebot der Briefwahl!

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen muss bis spätestens Freitag, 13.03.2026, 13:00 Uhr, erfolgen. Danach ist nur es nur noch in bestimmten Ausnahmefällen möglich, Briefwahl zu beantragen.

Für diese Zwecke ist das Wahlamt wie folgt erreichbar:

Freitag, 13.03.2026

von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr,

Samstag, 14.03.2026

von 10:00 bis 12:00 Uhr

Sonntag, 15.03.2026

von 08:00 bis 15:00 Uhr.

Die ausgefüllten Wahlunterlagen (orangefarbener Wahlbrief) müssen spätestens

am Wahlsonntag, 15.03.2026, bis 18:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Hosenfeld vorliegen. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Wir weisen nochmals darauf hin, dass die Wahlscheine bei der Briefwahl im unteren Teil unbedingt mit Ort, Datum und Unterschrift zu versehen sind. Sofern dies nicht geschieht, wird der Wahlbrief zurückgewiesen und kann nicht gewertet werden.

Das Wahlamt der Gemeinde Hosenfeld