Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes des Zweckverbandes „Gruppenklärwerk Hosenfeld-Großenlüder“ für das Haushaltsjahr 2023:
des Zweckverbandes „Gruppenklärwerk Hosenfeld-Großenlüder“
für das Haushaltsjahr 2 0 2 3
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Hosenfeld - Großenlüder am 19. Dezember 2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| im Ergebnishaushalt | ||
| im ordentlichen Ergebnis | ||
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 665.200 EUR | |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 661.400 EUR | |
| mit einem Saldo von | 3.800 EUR | |
| im außerordentlichen Ergebnis | ||
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR | |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR | |
| mit einem Saldo von | 0 EUR | |
| mit einem Überschuss von | 3.800 EUR | |
| im Finanzhaushalt | ||
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | ||
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 106.700 EUR | |
| und dem Gesamtbetrag der | ||
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 EUR | |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 282.000 EUR | |
| mit einem Saldo von | - 282.000 EUR | |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 200.000 EUR | |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 79.700 EUR | |
| mit einem Saldo von | 120.300 EUR | |
| mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des | ||
| Haushaltsjahres von | 55.000 EUR | |
| festgesetzt. | ||
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 200.000 EUR festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
Die von den Verbandsmitgliedern zu zahlende Umlage 2023 wird auf insgesamt 575.000 EUR festgesetzt.
Sie ist wie folgt aufzubringen:
| von der Gemeinde Hosenfeld | 471.696 EUR |
| von der Gemeinde Großenlüder | 103.304 EUR |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die grundsätzliche Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Verbandsvorstand bis 25.000 EUR und die Verbandsversammlung darüber hinaus. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind generell durch den Verbandsvorstand bis 10.000 EUR und darüber hinaus durch die Verbandsversammlung zu bewilligen, wenn die betroffenen Plan-/ Buchungsstellen nicht durch Vermerk für deckungsfähig erklärt wurden. Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass zahlungswirksame Mehrerträge auf Deckungskreisebene zur Abdeckung von Mehraufwendungen innerhalb des gleichen Deckungskreises verwendet werden können.
36154 Hosenfeld, den 19. Dezember 2022
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 des Zweckverbandes „Gruppenklärwerk Hosenfeld-Großenlüder“ wird hiermit gemäß § 97, Abs. 5 HGO öffentlich bekanntgemacht. Gleichzeitig wird bekanntgemacht, dass der Haushaltsplan mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit vom Montag, 27. März 2023 bis Freitag, 07. April 2023 im Zimmer 203 (Kämmerei) der Gemeindeverwaltung Hosenfeld zur Einsichtnahme ausliegt.
Die allgemeinen Dienststunden umfassen:
| Montag bis Freitag | 08.00 Uhr | bis | 12.00 Uhr | und zusätzlich |
| Mittwoch | 14.00 Uhr | bis | 19.00 Uhr |
Hosenfeld, 24. März 2023
Ich genehmige gemäß § 18 Abs. 1 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) i.V.m. § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der im Haushaltsplan 2023 des Zweckverbandes „Gruppenklärwerk Hosenfeld - Großenlüder“ vorgesehenen Kredit in Höhe von
200.000,-- Euro
(in Worten: „zweihunderttausend Euro“)
Fulda, 06. März 2023