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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung des Zweckverbandes „Gruppenklärwerk Hosenfeld - Großenlüder

des Zweckverbandes „Gruppenklärwerk Hosenfeld - Großenlüder

Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes des Zweckverbandes „Gruppenklärwerk Hosenfeld-Großenlüder“ für das Haushaltsjahr 2023:

HAUSHALTSSATZUNG

des Zweckverbandes „Gruppenklärwerk Hosenfeld-Großenlüder“

für das Haushaltsjahr 2 0 2 3

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenklärwerk Hosenfeld - Großenlüder am 19. Dezember 2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

665.200 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

661.400 EUR

mit einem Saldo von

3.800 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

mit einem Überschuss von

3.800 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

106.700 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

282.000 EUR

mit einem Saldo von

- 282.000 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

200.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

79.700 EUR

mit einem Saldo von

120.300 EUR

mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des

Haushaltsjahres von

55.000 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 200.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die von den Verbandsmitgliedern zu zahlende Umlage 2023 wird auf insgesamt 575.000 EUR festgesetzt.

Sie ist wie folgt aufzubringen:

von der Gemeinde Hosenfeld

471.696 EUR

von der Gemeinde Großenlüder

103.304 EUR

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die grundsätzliche Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Verbandsvorstand bis 25.000 EUR und die Verbandsversammlung darüber hinaus. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind generell durch den Verbandsvorstand bis 10.000 EUR und darüber hinaus durch die Verbandsversammlung zu bewilligen, wenn die betroffenen Plan-/ Buchungsstellen nicht durch Vermerk für deckungsfähig erklärt wurden. Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass zahlungswirksame Mehrerträge auf Deckungskreisebene zur Abdeckung von Mehraufwendungen innerhalb des gleichen Deckungskreises verwendet werden können.

36154 Hosenfeld, den 19. Dezember 2022

Der Verbandsvorsteher

Peter Malolepszy
Bürgermeister der Gemeinde Hosenfeld

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 des Zweckverbandes „Gruppenklärwerk Hosenfeld-Großenlüder“ wird hiermit gemäß § 97, Abs. 5 HGO öffentlich bekanntgemacht. Gleichzeitig wird bekanntgemacht, dass der Haushaltsplan mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit vom Montag, 27. März 2023 bis Freitag, 07. April 2023 im Zimmer 203 (Kämmerei) der Gemeindeverwaltung Hosenfeld zur Einsichtnahme ausliegt.

Die allgemeinen Dienststunden umfassen:

Montag bis Freitag

08.00 Uhr

bis

12.00 Uhr

und zusätzlich

Mittwoch

14.00 Uhr

bis

19.00 Uhr

Hosenfeld, 24. März 2023

gez. Peter Malolepszy
(Siegel) — Verbandsvorsteher

GENEHMIGUNG

Ich genehmige gemäß § 18 Abs. 1 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) i.V.m. § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der im Haushaltsplan 2023 des Zweckverbandes „Gruppenklärwerk Hosenfeld - Großenlüder“ vorgesehenen Kredit in Höhe von

200.000,-- Euro

(in Worten: „zweihunderttausend Euro“)

Fulda, 06. März 2023

In Vertretung
(Siegel) — Schmitt
Erster Kreisbeigeordneter