vom 29.02.2024
| Beginn der Sitzung | 19:05 Uhr |
| Ende der Sitzung | 20:40 Uhr |
Zur Beurkundung
| Alt Michaela Vorsitzende/r | Mayer Kerstin Schriftführer/in |
Vorbemerkungen
Der Vorsitzende stellt fest, dass das Gremium rechtzeitig und ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist.
Wünsche zur Änderung der Tagesordnung bestehen nicht.
TOP Nr. — Beratungsgegenstand
| 1. | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift |
| 2. | Freiwillige Feuerwehren der Gemeinde Hosenfeld Tätigkeitsbericht des GBI für 2023 |
| 3. | Haushaltsplan 2024 Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 gem. § 97 Abs. 3 HGO |
| 4. | IKZ Krisenmanagement Verwaltungsvereinbarung mit dem Landkreis Fulda |
| 5. | Satzungsbeschluss B-Plan "Am Bergacker" Blankenau und Fertigstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungs-planes |
| 6. | Geplante Gleichstromtrassen DC 41 und 42; Sachstandsbericht |
| 7. | Informationen des Bürgermeisters |
| 8. | Anfragen/Verschiedenes |
| zu TOP 1 | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift |
Es gibt keine Einwände gegen die Niederschrift der Sitzung vom 25.01.2024.
| zu TOP 2 | Freiwillige Feuerwehren der Gemeinde Hosenfeld Tätigkeitsbericht des GBI für 2023 |
Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis vom Bericht des Gemeindebrandinspektors von der Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Hosenfeld im Jahr 2023.
Bürgermeister Malolepszy und die Vorsitzende sprechen dem GBI sowie allen Kameradinnen und Kameraden Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit aus.
Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme
| zu TOP 3 | Haushaltsplan 2024 Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 gem. § 97 Abs. 3 HGO |
Aufgrund der §§ 94 ff. Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der aktuellen Fassung beschließt die Gemeindevertretung die nachstehende Haushaltssatzung, das Investitionsprogramm 2023 - 2027, den Finanzstatusbericht 2024 mit Muster 3 zu Hinweis 6 zu § 106 HGO (Seite F16) und nimmt von der Finanzplanung 2023 - 2027 Kenntnis:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 10.707.900 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 11.938.100 EUR |
| mit einem Saldo von | -1.230.200 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 12.700 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 12.700 EUR |
| mit einem Fehlbedarf von | 1.217.500 EUR |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | -540.050 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.541.200 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.041.200 EUR |
| mit einem Saldo von | -1.500.000 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 526.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 537.600 EUR |
| mit einem Saldo von | -11.600 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von | 2.051.650 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 526.000 EUR festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
Nachrichtlich: Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2024 sind wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | ||||
| 1.1 | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | auf | 340 v.H. |
| 1.2 | für Grundstücke (Grundsteuer B) | auf | 400 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer | auf | 380 v.H. | ||
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 29.02.2024 beschlossene Stellenplan.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die grundsätzliche Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Gemeindevorstand bis 50.000 EUR und die Gemeindevertretung darüber hinaus. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind generell durch den Gemeindevorstand bis 25.000 EUR und darüber hinaus durch die Gemeindevertretung zu bewilligen, wenn die betroffenen Plan-/ Buchungsstellen nicht durch Vermerk für deckungsfähig erklärt wurden. Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass zahlungswirksame Mehrerträge auf Deckungskreisebene zur Abdeckung von Mehraufwendungen innerhalb des gleichen Deckungskreises verwendet werden können.
18 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
| zu TOP 4 | IKZ Krisenmanagement Verwaltungsvereinbarung mit dem Landkreis Fulda |
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gemeinde Hosenfeld an der geplanten interkommunalen Zusammenarbeit über die Koordination des Krisenmanagements im Landkreis Fulda teilnimmt und stimmt der als Anlage beigefügten Verwaltungsverein-barung mit dem Landkreis Fulda zu, die Bestandteil des Beschlusses ist.
18 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
| zu TOP 5 | Satzungsbeschluss B-Plan "Am Bergacker" Blankenau und Fertigstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes |
Die Gemeindevertretung beschließt:
| 1) | Es wird beschlossen, die in den Anlagen befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen nach ausführlicher Darstellung und Beratung zur Kenntnis zu nehmen und die Abwägung zu beschließen. |
| 2) | Der Bebauungsplan wird gem. § 10 (1) BauGB sowie § 9 (4) BauGB i. V. m. § 5 HGO und § 91 HBO als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. |
| 3) | Die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des o.g. Bebauungsplans wird als Flächennutzungsplan festgestellt und die Begründung hierzu gebilligt. |
| 4) | Die Änderungsplanung ist dem Regierungspräsidium Kassel zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. |
| 5) | Der Bebauungsplan wird nach Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt gemacht und tritt damit in Kraft. |
Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Blankenau. Im Osten grenzt das Plangebiet an den Friedhof an, im Norden an landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Süden schließ gemischte Bebauung mit Wohnbebauung an. Westlich des Plangebiets befindet sich ein landwirtschaftlicher Weg.
18 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
| zu TOP 6 | Geplante Gleichstromtrassen DC 41 und 42; Sachstandsbericht |
Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht des Bürgermeisters zum Sachstand der geplanten Gleichstromtrasse DC 41 und 42 durch das Gemeindegebiet von Hosenfeld zur Kenntnis:
Die Stellungnahme der Gemeinde mit einem Plan als Anlage, der die Bereiche aufzeigt, durch die die geplante Stromtrasse nicht führen soll (z. B. geplante Wohnbau- und Gewerbegebiete, Freizeitanlagen, etc.), ist rechtzeitig bei der Bundesnetzagentur eingereicht worden. Am 02.02.2024 ist den von der Trassenführung betroffenen Kommunen der vorläufige und auf eine Breite von ca. 200m vorgesehene Trassenverlauf bekanntgemacht worden. Dieser verläuft durch den östlichen Gemeindebereich von Hainzell bis Brandlos. Bis zum 30.06.2024 sollen alle eingehenden Hinweise auf Widerstände geprüft werden. Danach wird das Planfeststellungsverfahren durch den Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW eingeleitet, an dem die Gemeinde noch einmal beteiligt wird. Das Verfahren wird voraussichtlich 3 – 4 Jahre dauern, bis die Verlegearbeiten beginnen können. Sobald es weitere Informationen geben sollte, werden diese an die Gremien weitergeleitet.
Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme
| zu TOP 7 | Informationen des Bürgermeisters |
Die Mitglieder erhalten ein Päckchen Blühsamen für die private Verwendung.
Im Rahmen des Straßenbauprogrammes 2024 werden folgende Fahrbahndecken erneuert:
| • | Landesstraße L3141 vom Abzweig Brandlos in Richtung Hauswurz aus auf einer Länge von rd. 2,7 km. Die Arbeiten werden voraussichtlich im Frühjahr/Sommer unter Einrichtung einer Vollsperrung durchgeführt. |
| • | Kreisstraße K161: vom Abzweig Landesstraße Brandlos bis Ortsmitte auf Höhe Feuerwehrhaus Brandlos auf einer Länger von rd. 700 m; die Arbeiten sollen per Vollsperrung im Anschluss an die o. g. Maßnahme erfolgen. |
Es werden rechtzeitig vor Baubeginn Informationen öffentlich bekannt gegeben.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26.02.2024 den Kreishaushalt für 2024 verabschiedet. Die Kreis- und Schulumlage-Sätze wurden nicht erhöht.
Der Kreistag hat die Erstellung einer Potentialanalyse zur kommunalen Wärmeplanung für das gesamte Kreisgebiet in Auftrag gegeben. Die Gemeinde Hosenfeld muss entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bis zum 30.06.2028 ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren durchführen und eine kommunale Wärmeplanung erstellen.
„Alte Wiese“ Hosenfeld
Nach dem erfolgten Submissionstermin für die Erschließung des Baugebiets mit Straße, Wasser- und Kanalleitung wird im nächsten Schritt der m²-Verkaufspreis durch die Hessische Landgesellschaft (HLG) errechnet, die die Bauplätze vermarktet. Im Anschluss muss die Gemeindevertretung über die Festlegung des Verkaufspreises und ggf. über zu gewährende Vergünstigungen o. ä. beraten. Das Baugebiet soll bis Mitte/Ende Juli fertig erschlossen sein. Eine Vermarktung der Grundstücke könnte dann ab Mitte 2024 erfolgen.
„Am Bergacker“ Blankenau
Mit der baulichen Erschließung ist in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen, falls die Ausschreibungen der Bauleistungen rechtzeitig erfolgen kann (abhängig von der Genehmigung der Flächennutzungsplan-Änderung durch den RP Kassel). Dann könnte die Vermarktung der Grundstücke Ende 2024 / Anfang 2025 durchgeführt werden.
„Am weißen Stein“ Hainzell
Die Ausschreibung für die Erschließung der Grundstücke wird voraussichtlich zum Jahresende erfolgen, sodass eine Vergabe der Grundstücke voraussichtlich im Jahr 2025 erfolgen kann.
Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahm
| zu TOP 8 | Anfragen/Verschiedenes |
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion übergibt einen Antrag für die Sitzung der Gemeindevertretung am 25.04.2024 zum Thema „Vereinsförderung“.
Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme
[1] Die Steuerhebesätze sind durch separate Hebesatzsatzungen mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.Dezember 2014 außerhalb dieser Haushaltssatzung beschlossen worden und hier nur nachrichtlich aufgeführt.