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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtsgericht Fulda, - Vollstreckungsgericht - Az. 5 K 34/23

Beschluss

Terminbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung

sollen am Freitag, 12. April 2024, 09:00 Uhr, im Amtsgericht Königstraße 38, Saal 1.120, versteigert werden:

Das im Grundbuch von Hosenfeld Blatt 924 eingetragenen Grundstücke

Lfd.

Nr.

Gemarkung

Flur

Flurstück

Wirtschaftsart und Lage

Größe m²

und Wert €

4

Hosenfeld

33

1

Ackerland, Am Grabberg

Grünland, Am Grabberg

Hutung, Am Grabberg

Wald, Holzung, Am Grabberg

20.439 m²

1.490 m²

20.260 m²

2.460 m²

32.000,00 €

24

Hosenfeld

9

17/2

Wald, Landwirtschaftsfläche, Am Sieberzer Berg

25.390 m²

20.000,00 €

25

Hosenfeld

9

5

Unland, Waldfläche, Landwirtschaftsfläche

47.721m²

43.000,00 €

Gesamtwert: 95.000,00 €

Der Verkehrswert der Versteigerungsobjekte ist gemäß ³ 74 a ZVG festgesetzt wie oben angegeben.

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs – getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im unter

www.zvg-portal.de

Kontoverbindung für die Überweisung der Sicherheitsleistung:

Gerichtskasse Frankfurt am Main: Landesbank Hessen-Thüringen,

IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060 30, BIC: HELADEFFXXX,

unter Angabe des Kassenzeichens: 035892903012

Nentwig
Rechtspfleger
(Siegel AG)
Beglaubigt
Amtsgericht Fulda, 07.02.2024
Gez. Schaffer, Justizangestellte
Als Urkundenbeamtin der Geschäftsstelle