Für den Gemeindeweg in der Gemarkung Hosenfeld, Flur 29, Flurstück 48/17 (21 m²) Lage „An der Kirche“, besteht keine öffentliche Verwendung mehr und wird daher zum 07.04.2023 eingezogen.
Mit dem Tag des Wirksamwerdens der Einziehungsverfügung endet die Eigenschaft als öffentlicher Weg. Die Ankündigung der Einziehung erfolgte gemäß des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) in der Ausgabe Nr. 05/2023 des Mitteilungsblattes der Gemeinde Hosenfeld vom 03.02.2023.
Der nachstehende Planauszug mit der genauen Abgrenzung der betroffenen Fläche ist Bestandteil dieser Verfügung.
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch beim Gemeindevorstand der Gemeinde Hosenfeld, Hainzeller Str. 1, 36154 Hosenfeld, erhoben werden.