| Beginn der Sitzung | 19:35 Uhr |
| Ende der Sitzung | 21:55 Uhr |
Alt, Thomas
Balzer, Günter
Betzhold, Sascha
Bolz, Lukas
Erb, Sascha
Gesang, Horst — Stellv. Vorsitzender
Göhringer-Fladung, Martin
Hasenauer, Michael
Hosenfeld, Gangolf
Hüter, Sebastian
Koch, Thomas
Münker, Manuela
Schad, Christine
Schnabel, Peter
Völlinger, Harald
Wehner, Patrick
Malolepszy, Peter
Erb, Thomas
Gering, Martina
Jökel, Matthias
Kasseckert, Hubert
Reuß, Monika
Schmitt, Rita
Schnabel, Christoph
Wunderlich, Kai
Beetz, Siegfried
Felbinger, Lutz
Krah, Hubert
Simon, Thomas
Döppenschmidt, Martin
Honikel, Stefan
Mayer, Kerstin
Alt, Michaela — Vorsitzende Gemeindevertretung
Faust, Thomas — Gemeindevertretung
Gering, Margitta — Gemeindevertretung
Leinweber, Benedikt — Gemeindevertretung
Rützel, Manfred — Gemeindevertretung
Scheibelhut, Gerd — Gemeindevertretung
Weber, Siegfried — Gemeindevertretung
Dentel, Hermann — OV Schletzenhausen
Faust, Andreas — OV Brandlos
Schlitzer, Bernd — OV Hainzell
| gez. Gesang, Horst | Siegel | gez. Mayer, Kerstin |
| Stellv. Vorsitzender |
| Schriftführerin |
Der Vorsitzende stellt fest, dass das Gremium rechtzeitig und ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist.
Wünsche zur Änderung der Tagesordnung bestehen nicht.
TOP Nr. | Beratungsgegenstand |
| 1. | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift |
| 2. | Haushaltsplan 2025 |
| Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan |
| 2.1. | Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2025 |
| betr. neue Stelle "EDV-/IT-Mitarbeiter" im Stellenplan |
| 3. | Photovoltaik-Freiflächenanlage; |
| Projekt der RhönEnergie Erneuerbare GmbH in der Gemarkung Schletzenhausen |
| 4. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Freiflächenphotovoltaikanlage `Berghecken´ Schletzenhausen" mit Änderung des Flächennutzungsplans; |
| Aufstellungsbeschluss |
| 5. | Bebauungsplan Nr. 19„Im Feld“ und die Änderung des Flächennutzungsplans |
| in diesem Bereich, Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Hosenfeld; |
| Satzungsbeschluss |
| 6. | Ausbau der Gemeindestraßen "Forsthausstraße", "Am Steinacker" und "Kihrweg" im Ortsteil Schletzenhausen |
| 7. | Waldschwimmbad Hosenfeld; Umbau Funktionsgebäude |
| 8. | Kindertagesstätten in Hosenfeld und Hainzell; Renovierungsarbeiten |
| 9. | Freiwillige Feuerwehren der Gemeinde Hosenfeld |
| Tätigkeitsbericht des Gemeindebrandinspektors für das Jahr 2024 |
| 10. | Kommunalwahl 2026 |
| Nennung des Gemeindeteils der Hauptwohnung der Bewerber/innen auf dem Stimmzettel nach § 16 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) |
| 11. | Informationen des Bürgermeisters |
| 12. | Anfragen/Verschiedenes |
| zu TOP 1 | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift |
Es gibt keine Einwände gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 30.01.2025.
Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme
| zu TOP 2 | Haushaltsplan 2025; Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan |
Aufgrund der §§ 94 ff. Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der aktuellen Fassung beschließt die Gemeindevertretung die nachstehende Haushaltssatzung 2025, das Investitionsprogramm 2024 – 2028, den Finanzstatusbericht 2025 mit Muster 3 zu Hinweis 6 zu § 106 HGO (Seite F16) und nimmt von der Finanzplanung 2024 – 2028 Kenntnis:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 11.779.400 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 12.261.400 EUR |
| mit einem Saldo von | - 482.000 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 18.000 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 18.000 EUR |
| mit einem Fehlbedarf von | 464.000 EUR |
im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | - 27.000 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.385.000 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.869.000 EUR |
| mit einem Saldo von | -1.484.000 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.484.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 536.900 EUR |
| mit einem Saldo von | 947.100 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des | |
| Haushaltsjahres von | 563.900 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.484.000 EUR festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
Nachrichtlich: Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
|
| 1.1 | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe | |
|
|
| (Grundsteuer A) | auf 215 v.H. |
|
| 1.2 | für Grundstücke | |
|
|
| (Grundsteuer B) | auf 230 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | auf 380 v.H. | |
1 Die Steuersätze sind durch separate Hebesatzsatzung mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 19. September 2024 außerhalb dieser Haushaltssatzung beschlossen worden und hier nur nachrichtlich aufgeführt.
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 27.03.2025 beschlossene Stellenplan.
Über- und außerplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen entscheidet der Gemeindevorstand bis 50.000 EUR und die Gemeindevertretung darüber hinaus.
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind generell durch den Gemeindevorstand bis 25.000 EUR und darüber hinaus durch die Gemeindevertretung zu bewilligen, wenn die betroffenen Plan-/ Buchungsstellen nicht durch Vermerk für deckungsfähig erklärt wurden.
16 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
| zu TOP 2.1 | Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2025 |
|
| betr. neue Stelle "EDV-/IT-Mitarbeiter" im Stellenplan |
Die Gemeindevertretung beschließt, im Stellenplan 2025 eine Stelle „EDV-/IT-Mitarbeiter“ im Hauptamt, EG 10 TVöD, aufzunehmen.
Der Gemeindevorstand entscheidet über die mögliche Einstellung eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin.
16 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
| zu TOP 3 | Photovoltaik-Freiflächenanlage; Projekt der RhönEnergie |
|
| Erneuerbare GmbH in der Gemarkung Schletzenhausen |
Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis vom geplanten Projekt der RhönEnergie Erneuerbare GmbH, Fulda, zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Gemarkung Schletzenhausen, Lage „Berghecken, Flur 9, Flst. 106/65 und stimmt der Umsetzung des Projekts zu.
Der Gemeindevorstand wird mit der Einleitung des erforderlichen Bauleitplanungsverfahrens (Aufstellungsbeschluss für vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Änderung des Flächennutzungsplans) beauftragt und ermächtigt, einen städtebaulichen Vertrag mit der RhönEnergie Erneuerbare GmbH zu verhandeln und abzuschließen.
16 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
zu TOP 4 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Freiflächenphotovoltaikanlage `Berghecken´ Schletzenhausen" mit Änderung des Flächennutzungsplans; Aufstellungsbeschluss |
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Freiflächenphotovoltaikanlage `Berghecken´, Schletzenhausen“. Es wird ein Sondergebiet Photovoltaikanlage im Sinne von § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Schletzenhausen, Flur 9, Flurstück 106/65.
Der Flächennutzungsplan wird für den gleichen Geltungsbereich im Parallelverfahren in ein Sondergebiet Photovoltaik geändert.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Wegen der räumlichen Lage wird eine grundsätzliche Eignung der Fläche für regenerative Energien gesehen.
16 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
zu TOP 5 | Bebauungsplan Nr. 19„Im Feld“ und die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich, Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Hosenfeld; Satzungsbeschluss |
| 1) | Die Gemeindevertretung beschließt, die in den Anlagen befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen nach ausführlicher Darstellung und Beratung zur Kenntnis zu nehmen und die Abwägung zu beschließen. |
| 2) | Der Bebauungsplan wird gem. § 10 (1) BauGB sowie § 9 (4) BauGB i. V. m. § 5 HGO und § 91 HBO als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. |
| 3) | Die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des o.g. Bebauungsplans wird als Flächennutzungsplan festgestellt und die Begründung hierzu gebilligt. |
| 4) | Die Änderung des Flächennutzungsplans ist dem Regierungspräsidium Kassel zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu geben. |
| 5) | Der Bebauungsplan wird nach Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt gegeben und tritt damit in Kraft. |
16 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
zu TOP 6 | Ausbau der Gemeindestraßen "Forsthausstraße", "Am Steinacker" und "Kihrweg" im Ortsteil Schletzenhausen |
Die Gemeindevertretung beschließt den Endausbau der Gemeindestraßen Forsthausstraße, Am Steinacker und Kihrweg (teilweise) im Ortsteil Schletzenhausen und beauftragt den Gemeindevorstand mit der Prüfung des Projekts.
Zur Deckung des Aufwands ist die Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Hosenfeld anzuwenden und eine entsprechende Beitragserhebung durchzuführen.
16 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
zu TOP 7 | Waldschwimmbad Hosenfeld; Umbau Funktionsgebäude |
Die Gemeindevertretung nimmt den Entwurf zur Sanierung des Funktionsgebäudes im Freibad „Waldschwimmbad Hosenfeld“ zur Kenntnis und beschließt die entsprechende Umsetzung der Maßnahme gemäß der vorgestellten Planung und Kostenkalkulation in Höhe von bis zu 150.000 Euro.
16 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
zu TOP 8 | Kindertagesstätten in Hosenfeld und Hainzell; Renovierungsarbeiten |
Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung von Renovierungsarbeiten im Umfang laut der in der Begründung aufgezählten Einzelmaßnahmen in den Kindertagesstätten Hainzell für bis zu 23.000 Euro/brutto und Hosenfeld für bis zu 28.000 Euro/brutto gemäß vorliegenden Angeboten bzw. Kostenkalkulationen, die im Haushaltsjahr 2025 erfolgen sollen.
16 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
zu TOP 9 | Freiwillige Feuerwehren der Gemeinde Hosenfeld |
Tätigkeitsbericht des Gemeindebrandinspektors für das Jahr 2024
Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis vom Bericht des Gemeindebrandinspektor von der Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Hosenfeld im Jahr 2024.
Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme
| zu TOP 10 | Kommunalwahl 2026 |
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| Nennung des Gemeindeteils der Hauptwohnung der Bewerber/innen auf dem Stimmzettel nach § 16 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) |
Die Gemeindevertretung beschließt für die Kommunalwahl 2026, dass auf dem Stimmzettel zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld zusätzlich zu jeder Bewerberin / jedem Bewerber der nach § 12 Satz 4 der HGO benannte Gemeindeteil der Hauptwohnung aufzunehmen ist.
11 Dafür, 3 Dagegen, 2 Enthaltungen
zu TOP 11 | Informationen des Bürgermeisters |
Im Innenbereich konnte trotz mehrfacher Prüfung kein Schaden an den Rohrleitungen festgestellt werden. Mittlerweile konzentriert sich die Behebung des Schadens auf zwei Stellen im Außenbereich, sodass eine Nutzung weiterhin möglich ist. Aus Sicht des Bauausschusses und der Bauabteilung handelt es sich um einen Ausführungs- und Planungsfehler, der untersucht werden muss. Die Schadenshöhe muss noch durch einen Gutachter festgestellt werden; ebenso, wer die anfallenden Kosten trägt.
Für fünf Bauplätze lagen sechs konkrete Bewerbungen vor. Die Vergabe wurde vom Gemeindevorstand nach dem erstellten Kriterienkatalog vorgenommen und der HLG mitgeteilt; eine Warteliste besteht.
Für die beiden größeren Bauplätze liegen noch keine Bewerbungen vor.
Nach einer Begehung mit dem Bauausschuss wurden entsprechende Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser festgelegt, die im Laufe des Jahres umgelegt werden.
Die Gehweganlage wurde durch den Bauausschuss besichtigt; nach der erfolgten Ausschreibung findet die Submission in der kommenden Woche statt, anschließend Vergabe und Umsetzung.
Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme
zu TOP 12 | Anfragen/Verschiedenes |
Für die Erschließung des neuen Wohnbaugebiets „Bergacker“ in Blankenau hat die Firma Giebel Bau den Auftrag erhalten. Die Arbeiten beginnen voraussichtlich im Mai / Juni 2025.
Für das Bauleitverfahren im geplanten Wohnbaugebiet „Am weißen Stein“ in Hainzell wurde das Planungsbüro RegioKonzept beauftragt. Mit einer Realisierung ist in 2026 zu rechnen.
Das Büro Köhl hat den Auftrag zur Wirtschaftlichkeitsberechnung der verschiedenen Varianten für eine zusätzliche neue Trinkwasserversorgung erhalten. Eine Beratung und Entscheidung hierüber ist für die Sitzung der Gemeindevertretung im Juni 2025 geplant.
Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme