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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 15/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Niederschrift zur Sitzung Gemeindevertretung am 27.03.2025

über die 26. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.03.2025

Beginn der Sitzung

19:35 Uhr

Ende der Sitzung

21:55 Uhr

Anwesende  — Anmerkungen
Gremiumsmitglied

Alt, Thomas

Balzer, Günter

Betzhold, Sascha

Bolz, Lukas

Erb, Sascha

Gesang, Horst  — Stellv. Vorsitzender

Göhringer-Fladung, Martin

Hasenauer, Michael

Hosenfeld, Gangolf

Hüter, Sebastian

Koch, Thomas

Münker, Manuela

Schad, Christine

Schnabel, Peter

Völlinger, Harald

Wehner, Patrick

Bürgermeister

Malolepszy, Peter

GVO-Mitglied

Erb, Thomas

Gering, Martina

Jökel, Matthias

Kasseckert, Hubert

Reuß, Monika

Schmitt, Rita

Schnabel, Christoph

Wunderlich, Kai

Ortsvorsteher

Beetz, Siegfried

Felbinger, Lutz

Krah, Hubert

Simon, Thomas

Mitglied der Verwaltung

Döppenschmidt, Martin

Honikel, Stefan

Schriftführerin

Mayer, Kerstin

Abwesende  — Anmerkungen

Alt, Michaela  —  Vorsitzende Gemeindevertretung

Faust, Thomas  —  Gemeindevertretung

Gering, Margitta  —  Gemeindevertretung

Leinweber, Benedikt  —  Gemeindevertretung

Rützel, Manfred  —  Gemeindevertretung

Scheibelhut, Gerd  —  Gemeindevertretung

Weber, Siegfried  —  Gemeindevertretung

Dentel, Hermann  —  OV Schletzenhausen

Faust, Andreas  —  OV Brandlos

Schlitzer, Bernd  —  OV Hainzell

Zur Beurkundung

gez. Gesang, Horst

Siegel

gez. Mayer, Kerstin

Stellv. Vorsitzender

Schriftführerin
Vorbemerkungen

Der Vorsitzende stellt fest, dass das Gremium rechtzeitig und ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist.

Wünsche zur Änderung der Tagesordnung bestehen nicht.

Tagesordnung
TOP Nr.
Beratungsgegenstand

1.

Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

2.

Haushaltsplan 2025

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan

2.1.

Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2025

betr. neue Stelle "EDV-/IT-Mitarbeiter" im Stellenplan

3.

Photovoltaik-Freiflächenanlage;

Projekt der RhönEnergie Erneuerbare GmbH in der Gemarkung Schletzenhausen

4.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Freiflächenphotovoltaikanlage `Berghecken´ Schletzenhausen" mit Änderung des Flächennutzungsplans;

Aufstellungsbeschluss

5.

Bebauungsplan Nr. 19„Im Feld“ und die Änderung des Flächennutzungsplans

in diesem Bereich, Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Hosenfeld;

Satzungsbeschluss

6.

Ausbau der Gemeindestraßen "Forsthausstraße", "Am Steinacker" und "Kihrweg" im Ortsteil Schletzenhausen

7.

Waldschwimmbad Hosenfeld; Umbau Funktionsgebäude

8.

Kindertagesstätten in Hosenfeld und Hainzell; Renovierungsarbeiten

9.

Freiwillige Feuerwehren der Gemeinde Hosenfeld

Tätigkeitsbericht des Gemeindebrandinspektors für das Jahr 2024

10.

Kommunalwahl 2026

Nennung des Gemeindeteils der Hauptwohnung der Bewerber/innen auf dem Stimmzettel nach § 16 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG)

11.

Informationen des Bürgermeisters

12.

Anfragen/Verschiedenes

zu TOP 1

Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Es gibt keine Einwände gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 30.01.2025.

Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme

zu TOP 2

Haushaltsplan 2025; Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan

Aufgrund der §§ 94 ff. Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der aktuellen Fassung beschließt die Gemeindevertretung die nachstehende Haushaltssatzung 2025, das Investitionsprogramm 2024 – 2028, den Finanzstatusbericht 2025 mit Muster 3 zu Hinweis 6 zu § 106 HGO (Seite F16) und nimmt von der Finanzplanung 2024 – 2028 Kenntnis:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

11.779.400 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

12.261.400 EUR

mit einem Saldo von

- 482.000 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

18.000 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

18.000 EUR

mit einem Fehlbedarf von

464.000 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

- 27.000 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.385.000 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.869.000 EUR

mit einem Saldo von

-1.484.000 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.484.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

536.900 EUR

mit einem Saldo von

947.100 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des

Haushaltsjahres von

563.900 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.484.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 51

Nachrichtlich: Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

1.1

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A)

auf 215 v.H.

1.2

für Grundstücke

(Grundsteuer B)

auf 230 v.H.

2.

Gewerbesteuer

auf 380 v.H.

1 Die Steuersätze sind durch separate Hebesatzsatzung mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 19. September 2024 außerhalb dieser Haushaltssatzung beschlossen worden und hier nur nachrichtlich aufgeführt.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 27.03.2025 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über- und außerplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen entscheidet der Gemeindevorstand bis 50.000 EUR und die Gemeindevertretung darüber hinaus.

Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind generell durch den Gemeindevorstand bis 25.000 EUR und darüber hinaus durch die Gemeindevertretung zu bewilligen, wenn die betroffenen Plan-/ Buchungsstellen nicht durch Vermerk für deckungsfähig erklärt wurden.

Abstimmung:

16 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen

zu TOP 2.1

Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2025

betr. neue Stelle "EDV-/IT-Mitarbeiter" im Stellenplan

Die Gemeindevertretung beschließt, im Stellenplan 2025 eine Stelle „EDV-/IT-Mitarbeiter“ im Hauptamt, EG 10 TVöD, aufzunehmen.

Der Gemeindevorstand entscheidet über die mögliche Einstellung eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin.

Abstimmung:

16 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen

zu TOP 3

Photovoltaik-Freiflächenanlage; Projekt der RhönEnergie

Erneuerbare GmbH in der Gemarkung Schletzenhausen

Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis vom geplanten Projekt der RhönEnergie Erneuerbare GmbH, Fulda, zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Gemarkung Schletzenhausen, Lage „Berghecken, Flur 9, Flst. 106/65 und stimmt der Umsetzung des Projekts zu.

Der Gemeindevorstand wird mit der Einleitung des erforderlichen Bauleitplanungsverfahrens (Aufstellungsbeschluss für vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Änderung des Flächennutzungsplans) beauftragt und ermächtigt, einen städtebaulichen Vertrag mit der RhönEnergie Erneuerbare GmbH zu verhandeln und abzuschließen.

Abstimmung:

16 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen

zu TOP 4

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Freiflächenphotovoltaikanlage `Berghecken´ Schletzenhausen" mit Änderung des Flächennutzungsplans; Aufstellungsbeschluss

1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan:

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Freiflächenphotovoltaikanlage `Berghecken´, Schletzenhausen“. Es wird ein Sondergebiet Photovoltaikanlage im Sinne von § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Schletzenhausen, Flur 9, Flurstück 106/65.

2. Änderung Flächennutzungsplan:

Der Flächennutzungsplan wird für den gleichen Geltungsbereich im Parallelverfahren in ein Sondergebiet Photovoltaik geändert.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Wegen der räumlichen Lage wird eine grundsätzliche Eignung der Fläche für regenerative Energien gesehen.

Abstimmung:

16 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen

zu TOP 5

Bebauungsplan Nr. 19„Im Feld“ und die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich, Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Hosenfeld; Satzungsbeschluss

1)

Die Gemeindevertretung beschließt, die in den Anlagen befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen nach ausführlicher Darstellung und Beratung zur Kenntnis zu nehmen und die Abwägung zu beschließen.

2)

Der Bebauungsplan wird gem. § 10 (1) BauGB sowie § 9 (4) BauGB i. V. m. § 5 HGO und § 91 HBO als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.

3)

Die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des o.g. Bebauungsplans wird als Flächennutzungsplan festgestellt und die Begründung hierzu gebilligt.

4)

Die Änderung des Flächennutzungsplans ist dem Regierungspräsidium Kassel zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu geben.

5)

Der Bebauungsplan wird nach Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt gegeben und tritt damit in Kraft.

Abstimmung:

16 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen

zu TOP 6

Ausbau der Gemeindestraßen "Forsthausstraße", "Am Steinacker" und "Kihrweg" im Ortsteil Schletzenhausen

Die Gemeindevertretung beschließt den Endausbau der Gemeindestraßen Forsthausstraße, Am Steinacker und Kihrweg (teilweise) im Ortsteil Schletzenhausen und beauftragt den Gemeindevorstand mit der Prüfung des Projekts.

Zur Deckung des Aufwands ist die Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Hosenfeld anzuwenden und eine entsprechende Beitragserhebung durchzuführen.

Abstimmung:

16 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen

zu TOP 7

Waldschwimmbad Hosenfeld; Umbau Funktionsgebäude

Die Gemeindevertretung nimmt den Entwurf zur Sanierung des Funktionsgebäudes im Freibad „Waldschwimmbad Hosenfeld“ zur Kenntnis und beschließt die entsprechende Umsetzung der Maßnahme gemäß der vorgestellten Planung und Kostenkalkulation in Höhe von bis zu 150.000 Euro.

Abstimmung:

16 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen

zu TOP 8

Kindertagesstätten in Hosenfeld und Hainzell; Renovierungsarbeiten

Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung von Renovierungsarbeiten im Umfang laut der in der Begründung aufgezählten Einzelmaßnahmen in den Kindertagesstätten Hainzell für bis zu 23.000 Euro/brutto und Hosenfeld für bis zu 28.000 Euro/brutto gemäß vorliegenden Angeboten bzw. Kostenkalkulationen, die im Haushaltsjahr 2025 erfolgen sollen.

Abstimmung:

16 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen

zu TOP 9

Freiwillige Feuerwehren der Gemeinde Hosenfeld

Tätigkeitsbericht des Gemeindebrandinspektors für das Jahr 2024

Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis vom Bericht des Gemeindebrandinspektor von der Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Hosenfeld im Jahr 2024.

Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme

zu TOP 10

Kommunalwahl 2026

Nennung des Gemeindeteils der Hauptwohnung der Bewerber/innen auf dem Stimmzettel nach § 16 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG)

Die Gemeindevertretung beschließt für die Kommunalwahl 2026, dass auf dem Stimmzettel zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld zusätzlich zu jeder Bewerberin / jedem Bewerber der nach § 12 Satz 4 der HGO benannte Gemeindeteil der Hauptwohnung aufzunehmen ist.

Abstimmung:

11 Dafür, 3 Dagegen, 2 Enthaltungen

zu TOP 11

Informationen des Bürgermeisters

11.1 Wasserschaden Bürgerhaus Hosenfeld

Im Innenbereich konnte trotz mehrfacher Prüfung kein Schaden an den Rohrleitungen festgestellt werden. Mittlerweile konzentriert sich die Behebung des Schadens auf zwei Stellen im Außenbereich, sodass eine Nutzung weiterhin möglich ist. Aus Sicht des Bauausschusses und der Bauabteilung handelt es sich um einen Ausführungs- und Planungsfehler, der untersucht werden muss. Die Schadenshöhe muss noch durch einen Gutachter festgestellt werden; ebenso, wer die anfallenden Kosten trägt.

11.2 Bauplatz-Vergabeverfahren bei Wohnbaugebiet „Alte Wiese“, Hosenfeld

Für fünf Bauplätze lagen sechs konkrete Bewerbungen vor. Die Vergabe wurde vom Gemeindevorstand nach dem erstellten Kriterienkatalog vorgenommen und der HLG mitgeteilt; eine Warteliste besteht.

Für die beiden größeren Bauplätze liegen noch keine Bewerbungen vor.

11.3 Feuerwehrhaus Pfaffenrod

Nach einer Begehung mit dem Bauausschuss wurden entsprechende Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser festgelegt, die im Laufe des Jahres umgelegt werden.

11.4 Gehweganlage „Neue Straße – Molkebrunnenweg“ Hainzell

Die Gehweganlage wurde durch den Bauausschuss besichtigt; nach der erfolgten Ausschreibung findet die Submission in der kommenden Woche statt, anschließend Vergabe und Umsetzung.

Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme

zu TOP 12

Anfragen/Verschiedenes

12.1 Geplante Baugebiete „Bergacker“ in Blankenau und „Am weißen Stein“ in Hainzell

Für die Erschließung des neuen Wohnbaugebiets „Bergacker“ in Blankenau hat die Firma Giebel Bau den Auftrag erhalten. Die Arbeiten beginnen voraussichtlich im Mai / Juni 2025.

Für das Bauleitverfahren im geplanten Wohnbaugebiet „Am weißen Stein“ in Hainzell wurde das Planungsbüro RegioKonzept beauftragt. Mit einer Realisierung ist in 2026 zu rechnen.

12.2 Neue Trinkwasserversorgung Hosenfeld

Das Büro Köhl hat den Auftrag zur Wirtschaftlichkeitsberechnung der verschiedenen Varianten für eine zusätzliche neue Trinkwasserversorgung erhalten. Eine Beratung und Entscheidung hierüber ist für die Sitzung der Gemeindevertretung im Juni 2025 geplant.

Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme