Im Alltag fallen auf Grundstücken regelmäßig pflanzliche Abfälle an. Zudem werden Feuertonnen oder Feuerschalen gerne für gemütliche Feuer genutzt.
Dabei gelten unterschiedliche Regelungen, die unbedingt eingehalten werden müssen.
1. Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
Grundsätzlich gilt: Pflanzliche Abfälle sollen vorrangig durch Verrotten, Liegenlassen, Einarbeiten in den Boden oder Kompostieren beseitigt werden.
Ist dies nicht möglich, dürfen sie unter bestimmten Voraussetzungen auf dem Grundstück verbrannt werden, auf dem sie anfallen.
Anmeldung erforderlich
Das Verbrennen muss mindestens einen Werktag vorher beim zuständigen Ordnungsamt telefonisch oder persönlich angezeigt werden.
Wichtiger Hinweis zur Brandgefahr
Wir orientieren uns am Graslandfeuerindex:
Ab Stufe 3 werden keine Feuermeldungen mehr entgegengenommen.
Zulässige Zeiten
Voraussetzungen
Mindestabstände
Bei brennbaren Materialien im Umfeld:
5 m Sicherheitsstreifen anlegen
Besondere Regelungen
Strohverbrennung:
Im Wald:
Erforderliche Angaben bei Anmeldung
2. Feuertonnen und Feuerschalen
Das Verbrennen in Feuertonnen oder Feuerschalen ist keine Abfallbeseitigung, sondern dient ausschließlich der Nutzung als sogenanntes „Gemütlichkeitsfeuer".
Auch hier sind wichtige Vorschriften zu beachten.
Zulässiges Brennmaterial
Erlaubt ist ausschließlich:
Verboten sind insbesondere:
Brandbeschleuniger sind strikt verboten
Sicherheitsabstände (Richtwerte)
Auch wenn es keine einheitliche Regel für jeden Einzelfall gibt, sollten folgende Abstände eingehalten werden:
Die Feuerstelle muss auf einem nicht brennbaren Untergrund stehen.
Wichtige Verhaltensregeln
Offene Feuer sind in der Regel nur tagsüber zulässig.
Besondere Hinweise
Im Zweifel wenden Sie sich bitte an das zuständige Ordnungsamt.
Hinweis
Verstöße gegen diese Vorschriften können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.