am
Dienstag, 18.04.2023,
im Rathaus Hosenfeld
Beginn: 20:00 Uhr
| 1. | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift |
| 2. | Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 17„Alte Wiese“, Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Hosenfeld und Feststellungsbeschluss Änderung Flächennutzungsplan in diesem Bereich |
| 3. | Bebauungsplan Nr. 8 „Bergacker“, Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Blankenau und Feststellungsbeschluss Änderung Flächennutzungsplan in diesem Bereich; |
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| Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen und die Vorentwurfsüberarbeitung sowie über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 und § 4 BauGB |
| 4. | Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 18 „Amtshausstraße“, Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Hosenfeld |
| 5. | Aktuelle Baumaßnahmen der Gemeinde, Sachstandsbericht |
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| a. Sanierung Schwimmbad Hosenfeld |
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| b. Versuchsbohrung Tiefbrunnen Pfaffenrod |
| 6. | Anfragen / Verschiedenes |
Erledigung der Tagesordnung:
| TOP 1: | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift |
Es gibt keine Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.03.2023.
| TOP 2: | Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 17„Alte Wiese“, Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Hosenfeld und Feststellungsbeschluss Änderung Flächennutzungsplan in diesem Bereich |
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
| 1) | Die in den Anlagen befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen werden nach ausführlicher Darstellung und Beratung zur Kenntnis genommen und die Abwägung beschlossen. |
| 2) | Der Bebauungsplan Nr. 17 „Alte Wiese“, Gemarkung Hosenfeld, wird gem. § 10 (1) BauGB sowie § 9 (4) BauGB i. V. m. § 5 HGO und § 91 HBO als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. |
| 3) | Die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des o.g. Bebauungsplans wird als Flächennutzungsplan festgestellt und die Begründung hierzu gebilligt. |
| 4) | Die Änderungsplanung ist dem Regierungspräsidium Kassel zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. |
| 5) | Der Bebauungsplan Nr. 17 „Alte Wiese“, Gemarkung Hosenfeld, wird nach Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt gemacht und tritt damit in Kraft. |
Abstimmung:
| dafür: | 5 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltung: | 0 |
| TOP 3: | Bebauungsplan Nr. 8 „Bergacker“, Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Blankenau und Feststellungsbeschluss Änderung Flächennutzungsplan in diesem Bereich; Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen und die Vorentwurfsüberarbeitung sowie über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 und § 4 BauGB |
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
| 1) | Die in den Anlagen befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen werden nach ausführlicher Darstellung und Beratung zur Kenntnis genommen und die Abwägung beschlossen. |
| 2) | Die Vorentwurfsüberarbeitung des Bebauungsplans Nr. 8 „Bergacker“ einschließlich der Begründung gemäß den Vorgaben der Abwägung wird beschlossen und als Entwurf gebilligt. |
| 3) | Die Überarbeitung des Vorentwurfs der Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr.8 „Bergacker“ wird einschließlich der Begründung gemäß den Vorgaben der Abwägung beschlossen und als Entwurf gebilligt. |
| 4) | Es wird auch beschlossen, die förmliche Beteiligung der Fachbehörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit für die Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen. |
Abstimmung:
| dafür: | 5 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltung: | 0 |
| TOP 4: | Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 18 „Amtshausstraße“, Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Hosenfeld |
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
Unter Berücksichtigung der Beschlüsse über die während der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweise gem. Auswertung vom 01.04.2023 wird der Bebauungsplan Nr. 18 „Amtshausstraße“ im OT Hosenfeld gem. § 10 BauGB (planungsrechtliche Festsetzungen) und gem. § 91 HBO (bauordnungsrechtliche Festsetzungen) als Satzung beschlossen.
Abstimmung:
| dafür: | 5 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltung: | 0 |
| TOP 5: | Aktuelle Baumaßnahmen der Gemeinde, Sachstandsbericht |
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| a) Sanierung Schwimmbad Hosenfeld |
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| b) Versuchsbohrung Tiefbrunnen Pfaffenrod |
a) Sanierung Schwimmbad Hosenfeld Ablauf:
b) Versuchsbohrung Tiefbrunnen Pfaffenrod Ablauf:
| TOP 6: | Anfragen / Verschiedenes |
a) Postfiliale und Poststation für Ortsteil Hosenfeld
Zum Stand der Postfiliale teilte Bürgermeister Malolepszy mit, dass ein Weiterbetrieb mit Postpersonal und zu reduzierten Öffnungszeiten im Bauzentrum Leinweber geplant und zurzeit vorbereitet wird. Mit einer Wiedereröffnung ist in etwa zwei Monaten zu rechnen. Ferner plant die Deutsche Post DHL, den Ortsteil Hosenfeld auch mit einer Poststation auszustatten. Es handelt sich dabei um eine erweiterte Packstation (ähnlich beim Bürgerhaus Hainzell), die noch andere Funktionen bietet (z. B. Brief- und Postmarkenausgabe, Telefon- oder Videoberatung).
Nach einer Ortsbefahrung der Bauabteilung mit einem DHL-Vertreter wurden zwei Standorte als geeignet eingestuft:
Parkplatz Bürgerhaus Hosenfeld (vor Jugendraum) oder
vor neuem Rathaus (Hainzeller Straße, neben Bushaltestelle).
Bürgermeister Malolepszy wird den Ortsbeirat um eine Stellungnahme bitten, welcher Standort empfohlen wird. Ortsvorsteherin Christine Schad ist darüber informiert.
b) Biber-Vorkommen
Ein Bauausschussmitglied weist auf die angespannte Situation durch den Biber in verschiedenen Ortslagen hin und empfiehlt eine enge Zusammenarbeit mit dem Hessischen Biberbeauftragten, um anfallende Sachschäden zu verhindern. Bauamtsleiter Döppenschmidt informiert, dass er bereits im Austausch mit den zuständigen Behörden steht, die keine privaten Eigeninitiativen und Maßnahmen gegen den Biber zulassen. Alle Maßnahmen müssen zuvor mit den zuständigen Stellen abgestimmt werden. Gerade die Nähe des Biebers im Bereich des Bürgerhauses Poppenrod wird kritisch gesehen, da durch angenagte Bäume eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Man sollte auch bedenken, das in diesem Bereich Kinder spielen, die die Gefahr nicht erkennen können.
DER VORSITZENDE — DER SCHRIFTFÜHRER
Siegfried Weber — Martin Döppenschmidt