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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 17/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Niederschrift über die Sitzung Nr. 14/12. Wahlperiode (2021-2026) des Haupt- und Finanzausschusses am Montag, 17.04.2023 im Rathaus Hosenfeld

über die Sitzung Nr. 14/12. Wahlperiode (2021-2026) des Haupt- und Finanzausschusses

am Montag, 17.04.2023

im Rathaus Hosenfeld

Beginn: 20:00 Uhr

TAGESORDNUNG:

1.

Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

2.

Wahl der Schöffinnen und Schöffen;

Aufstellung der Vorschlagslisten

3.

Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen im Bereich Gewerbe- und Ordnungsrecht;

-

Gewerbeprüfdienst

-

Spielhallen und Spielapparate

4.

Interkommunale Zusammenarbeit im Vergabewesen;

1. Nachtrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Fulda

5.

Jahresabschluss 2021

Kenntnisnahme vom vorläufigen Jahresergebnis des Jahresabschlusses 2021 vor Prüfung durch den Fachdienst Revision des Landkreises Fulda

6.

Haushaltsjahr 2022

Kenntnisnahme von den über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen gemäß § 100 HGO

7.

Haushaltsjahr 2023

nformation über den aktuellen Haushaltsvollzug nach § 28 GemHVO per 31.03.2023

8.

Gemeindliche Friedhöfe;

1. Nachtrag zur Friedhofsgebührensatzung vom 01.07.2020

9.

Anfragen/Verschiedenes

Erledigung der Tagesordnung:

TOP 1: Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Es gibt keine Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 06.03.2023.

TOP 2: Wahl der Schöffinnen und Schöffen;

Aufstellung der Vorschlagslisten

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung beschließt, die nachfolgend aufgeführten Personen dem Amtsgericht Fulda für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen vorzuschlagen:

-

Bellinger, Frank

Jossa

-

Bolz, Dirk

Hainzell

-

Brandes, Jörg

Blankenau

-

Fichtel, Andreas

Jossa

-

Gunka, Ulrich

Blankenau

-

Maul, Gisela

Hosenfeld

-

Mohr, Michael

Hainzell

-

Reuß, Monika

Pfaffenrod

Abstimmung:

dafür:

5

dagegen:

0

Enthaltung:

0

TOP 3: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen im Bereich Gewerbe- und Ordnungsrecht;

-

Gewerbeprüfdienst

-

Spielhallen und Spielapparate

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung stimmt der Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen mit dem Landkreis Fulda zur Übernahme von Aufgaben der Gewerbeüberwachung und des Glücksspielrechts bis zum 30.06.2033 zu.

Abstimmung:

dafür:

5

dagegen:

0

Enthaltung:

0

TOP 4: Interkommunale Zusammenarbeit im Vergabewesen;
1. Nachtrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Fulda

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung stimmt dem ersten Nachtrag zur „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben des Auftrags- und Vergabewesens im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit vom 01.06.2020“ zu. Der erste Nachtrag tritt zum 01.07.2023 in Kraft und ist Bestandteil des Beschlusses.

Des Weiteren nimmt die Gemeindevertretung den Beitritt der Gemeinden Ebersburg und Eichenzell zur gemeinsamen Vergabestelle zum 01.07.2023 zur Kenntnis.

Abstimmung:

dafür:

5

dagegen:

0

Enthaltung:

0

TOP 5: Jahresabschluss 2021

Kenntnisnahme vom vorläufigen Jahresergebnis des Jahresabschlusses 2021 vor Prüfung durch den Fachdienst Revision des Landkreises Fulda

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von der vorläufigen Schlussbilanz 2021 mit einer Bilanzsumme von 24.212.217,67 EUR.

- Keine Abstimmung, lediglich Kenntnisnahme -

TOP 6: Haushaltsjahr 2022

Kenntnisnahme von den über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen gemäß § 100 HGO

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von den in der Anlage beschriebenen über-/ außerplanmäßigen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2022 gemäß § 100 HGO in einer Gesamthöhe von 51.507,45 EUR. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

- Keine Abstimmung, lediglich Kenntnisnahme -

TOP 7: Haushaltsjahr 2023

Information über den aktuellen Haushaltsvollzug nach § 28 GemHVO per 31.03.2023

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zum Stichtag 31.03.2023 Kenntnis vom Haushaltsvollzug der Gemeinde Hosenfeld gemäß § 28 GemHVO.

- Keine Abstimmung, lediglich Kenntnisnahme -

TOP 8: ^Gemeindliche Friedhöfe;
1. Nachtrag zur Friedhofsgebührensatzung vom 01.07.2020

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung beschließt den 1. Nachtrag zur Friedhofsgebührensatzung mit Wirkung vom 01.05.2023.

Abstimmung:

dafür:

5

dagegen:

0

Enthaltung:

0

TOP 9:

Anfragen/Verschiedenes

9.1

Beschaffung Löschgruppenfahrzeug LF 10 für die Feuerwehr Hainzell

Bürgermeister Malolepszy informiert, dass mit Datum vom 05.04.2023 der Zuwendungsbescheid des Landes Hessen über 84.700 Euro zur Beschaffung des nach dem Bedarfs- und Entwicklungsplan vorgesehenen LF 10 für die Feuerwehr Hainzell bei der Gemeinde eingegangen ist. Alternativ wird anstatt einer Zuschusszahlung die Teilnahme an einer Landesbeschaffungsaktion angeboten. Dies wird in Abstimmung mit der Feuerwehrleitung geprüft.

9.2 Schwimmbadsanierung: Kosten, Finanzierung und Sanierungsstand

Bürgermeister Malolepszy informiert, dass die Gesamtkosten für die Sanierung des Schwimmbads nach derzeitiger Kalkulation bei etwa 1,8 Mio. Euro liegen werden. Allerdings steht die Vergabe eines Gewerks (Elektroarbeiten) noch aus, ebenso eine erwartete Mehrkostenabrechnung bei den Erdarbeiten.

Zwischenzeitlich ist an die Gemeinden Neuhof und Großenlüder ein schriftlicher Antrag auf Zuschuss zu den Sanierungs- bzw. Betriebskosten für das Freibad Hosenfeld gerichtet worden, da es von Einwohnern der beiden Gemeinden, die kein eigenes Schwimmbad vorhalten, regelmäßig mitgenutzt wird. Ebenso ist geplant, nach Vergabe aller Gewerke für die Sanierung des Bads ein Antrag beim Landkreis Fulda zu stellen, die bewilligte Förderquote (bislang 30% von 1,4 Mio. Euro) zu erhöhen, um den Mehraufwand zu decken.

Die Sanierungsarbeiten schreiten gut voran, so dass mit dem Abschluss der Arbeiten Mitte/Ende Juni und einer Wiedereröffnung zum 1. Juli 2023 gerechnet wird.

9.3 Versuchsbohrung für neuen Tiefbrunnen in der Gemarkung Pfaffenrod

Bürgermeister Malolepszy informiert, dass die Bohrarbeiten bislang sehr erfolgversprechend verlaufen. Das beauftragte Bohrunternehmen hat eine Bohrtiefe von 105 m erreicht und ist bereits auf ein umfangreiches Rohwasservorkommen gestoßen. Ein Erfolg der Bohrung muss sich allerdings erst noch bei den vorgeschriebenen langfristigen Pumpversuchen und der Qualitätsuntersuchung bestätigen, die im Mai/Juni vorgesehen sind.

9.4 Anfrage zum Sachstand des Bauvorhabens der Fa. Leinweber (Logistikhalle)

Auf Anfrage teilt Bürgermeister Malolepszy mit, dass der Landkreis Fulda eine Bauvoranfrage der Fa. Leinweber geprüft und eine Absage erteilt hat. Die Fa. Leinweber wird nun intern über die weitere Vorgehensweise beraten.

9.5 Neue Wohnbaugebiete in Hosenfeld, Blankenau und Hainzell

Auf Anfrage teilt Bürgermeister Malolepszy mit, dass die Entwicklung der neuen Wohnbaugebiete in Hosenfeld („Alte Wiese“), Blankenau („Bergacker“) und Hainzell („Am weißen Stein“) planmäßig vorangeht.

Als Nächstes ist die Beschlussfassung der Bebauungsplan-Satzung für das Hosenfelder Baugebiet durch die Gemeindevertretung am 27.04.2023 vorgesehen. Danach soll die Ausschreibung der Erschließungsarbeiten (Wasser, Kanal, Straße) erfolgen, die bis Ende des III. Quartals 2023 abgeschlossen werden sollen.

Für das Baugebiet in Blankenau ist die nächste Offenlage des B-Plans und F-Plans vorgesehen, so dass die Entwicklung etwas zeitversetzt zu Hosenfeld erfolgt und Anfang nächsten Jahres abgeschlossen werden kann.

In Hainzell steht zurzeit die Kaufabwicklung zwischen der Hessischen Landgesellschaft und dem Eigentümer unmittelbar bevor, so dass erst dann die Bauleitplanung beginnen kann. Die bauliche Erschließung ist für nächstes Jahr vorgesehen.

Eine Nachfrage nach Bauplätzen ist da, diese wird sich jedoch erst endgültig mit Festlegung der Kaufpreise ergeben.

9.6 Grundsteuer-Reform 2025

Auf Anfrage teilt Finanzabteilungsleiter Honikel mit, dass die Gemeinde bei der Aufarbeitung und Meldung der eigenen Grundstücke an das Finanzamt auf einem guten Stand ist. Erste Rückmeldungen des Finanzamtes zeigen, dass die Festsetzungen der neuen Steuermessbeträge für die privaten Grundstücke tendenziell höher ausfallen. Bis Mitte 2024 sollen von Seiten der Steuerbehörde alle Grundstücke neu festgesetzt und den Kommunen die neuen Messbeträge in Form von Listen zugeleitet werden. Da sich das für 2025 neu festzusetzende Grundsteuervolumen insgesamt nicht vom Volumen des Jahres 2023 verändern soll, wird die Gemeinde Hosenfeld im zweiten Halbjahr 2024 über die neu - und höchstwahrscheinlich niedriger - festzulegenden Hebesätze ab 2025 beraten und entscheiden müssen

DIE VORSITZENDE  —  DER SCHRIFTFÜHRER

Manuela Münker  —  Stefan Honikel