Der Erste Mai ist ebenfalls gesetzlicher Feiertag in Österreich und in der Schweiz, sowie in zahlreichen anderen Ländern der Erde. Er wird auch Kampftag der Arbeiterbewegung oder Maifeiertag genannt.
Auf dem Gründungskongress der Zweiten Internationalen (Arbeiterbewegung) 1889, wurde zum Gedenken der Opfer des Haymarket Riot in den USA der 1. Mai als "Kampftag der Arbeiterbewegung" ausgerufen. Im Jahr darauf wurde er zum ersten Mal mit Massenstreiks und Massendemonstrationen begangen. In der deutschen Geschichte des 1. Mai ist der so genannte Blutmai (Berlin 1929) ein bedeutendes Ereignis, welches die Widersprüche zwischen der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) und der SPD entscheidend verschärfte. Der so genannte Blutmai beschreibt die Unruhen am 1. Mai 1929 in Berlin.
An diesem sowie an den beiden darauffolgenden Tagen tötete die Schutzpolizei in Berlin im Gefolge einer Maidemonstration von Arbeitern, 32 Demonstranten und Anwohner, darunter auch Unbeteiligte. Durch Einsatz von Schusswaffen und Schlagstöcken der Polizei wurden 80 Menschen verletzt. Unter anderem schoss die Polizei nach der Demonstration auf die Balkone und Fenster von Wohnhäusern, wobei sieben Frauen umkamen, darunter die Sozialdemokratin Elise Scheibe. Der Munitionsverbrauch der Polizei während dieser Maiunruhen lag nach eigenen Zahlen bei 11.000 Schuss. Dieses Ereignis wird seitdem Blutmai genannt Gesetzlicher Feiertag wurde der 1. Mai ab 1933 durch die Nationalsozialisten (als "Tag der nationalen Arbeit").
In Reaktion auf die Soziale Bewegung wurde der Erste Mai von Papst Pius XII zum Gedenktag Joseph der Arbeiter erklärt; der Ehemann Mariens und Nährvater Jesu war laut der Bibel als teknon (Bauhandwerker) tätig und gilt traditionell als Patron der Arbeiter.
In den sozialistischen Ländern wurde der 1. Mai als "Internationaler Kampf- und Feiertag der Werktätigen" für "Frieden und Sozialismus" begangen. Gerne blickte man dabei auf die Errungenschaften der Arbeiterbewegung zurück. Die Teilnahme an der Demonstration mit dem Vorbeimarsch an der Tribüne mit Parteimitgliedern und anderen Ehrengästen war für Betriebe und Schulen im allgemeinen eine Pflichtveranstaltung.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der 1. Mai 1946 durch den alliierten Kontrollrat bestätigt. Maikundgebungen der Gewerkschaften durften jedoch nur in beschränkter Form durchgeführt werden was heute nicht mehr zutrifft.