Aufgrund der §§ 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. 1 S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBI. I. S. 310), der §§ 1 bis 6a und 9, 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben vom 24.03.2013 (GVBI. I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018 (GVBI. I S. 247) und des § 38 der Friedhofssatzung der Gemeinde Hosenfeld vom 01.07.2020 hat die Gemeindevertretung in der Sitzung am 27.04.2023 für die Friedhöfe der Gemeinde Hosenfeld folgenden 1. Nachtrag zu der am 25.06.2020 beschlossenen Gebührensatzung zur Friedhofssatzung beschlossen:
§ 6 erhält folgende Fassung:
§6
Bestattungsgebühren
Für das Ausheben und Schließen eines Grabes ist der Gemeinde der entstehende Aufwand zu erstatten.
§13
In-Kraft-Treten
Der 1. Nachtrag zur Friedhofsgebührensatzung vom 01.07.2020 tritt zum 01.05.2023 in Kraft.
36154 Hosenfeld, den 28.04.2023
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt der Satzung mit dem/den hierzu ergangenen Beschluss/ Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Hosenfeld 28.04.2023