Die Amtszeit der zurzeit amtierenden Schöffinnen und Schöffen endet mit Ablauf des Jahres 2023. Entsprechend dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) haben die Städte und Gemeinden daher neue Vorschlagslisten aufzustellen.
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Die Liste der Personen, die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld in ihrer Sitzung am 27. April 2023 zum Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen vorgeschlagen wurden und durch das Amtsgericht Fulda berufen werden können, liegt in der Zeit vom
22. bis 26. Mai 2023
während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Hosenfeld, - Bürgerbüro - 36154 Hosenfeld, Hainzeller Straße 1, zu jedermanns Einsicht aus.
Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der unterzeichneten Behörde erhoben werden.