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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 19/2025
Kirchliche Nachrichten
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Kath. Kirchengemeinde Heilig Kreuz im Fuldaer Land

Wahlbekanntmachung - Wahlen des Pfarreirates und des Verwaltungsrates der Pfarrei Heilig Kreuz im Fuldaer Land

Innerhalb unserer Pfarrei Heilig Kreuz im Fuldaer Land stehen die Wahlen für zwei neue Gremien an. Dies ist zum einen der Pfarreirat und zum anderen der Verwaltungsrat. Beide Gremien setzen sich aus Kandidaten, die auf einer Liste veröffentlicht werden und zur Wahl stehen, zusammen.

Die Wahlen finden jeweils zu festgelegten Terminen in den einzelnen Kirchorten statt. Wahlzeitraum ist von Sonntag, 20.04., bis Sonntag, 11.05. Anträge auf Briefwahl können ab 07. April 2025 beim zentralen Pfarrbüro in Großenlüder gestellt werden.

Es sind gem. § 7 Abs. 5 PGG, § 4 KVVG zu wählen in den Pfarreirat: 12 Mitglieder, Verwaltungsrat: 10 Mitglieder.

Wahlberechtigt für die Wahl des Pfarreirates sind alle Katholikinnen und Katholiken, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, auf dem Gebiet der Pfarrei ihre Hauptwohnung im Sinne des staatlichen Melderechtes haben und nicht nach den Bestimmungen des staatlichen Rechts aus der Kirche ausgetreten sind (§ 7 Abs. 2 PGG). Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die in der Ausübung ihrer allgemeinen kirchlichen Gliedschaftsrechte keiner Einschränkung unterliegen (§ 7 Abs. 4 PGG).

Für den Verwaltungsrat wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Pfarrei, die am Wahltag 18 Jahre alt sind, auf dem Gebiet der Pfarrei ihre Hauptwohnung im Sinne des staatlichen Melderechts haben und nicht den Kirchenaustritt erklärt haben (§ 5 KVVG). Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die nicht durch kirchenbehördliche Entscheidung von den allen Kirchenmitgliedern zustehenden Rechten ausgeschlossen ist (§ 6 KVVG).

Wer nicht in der Pfarrei wohnhaft ist, dort aber aktiv am Gemeindeleben teilnimmt und das Wahlrecht ausüben möchte, kann gem. § 7 Abs. 3 PGG, § 5 Abs. 3 KVVG einen Antrag beim Bischöflichen Generalvikariat (pfarreigremienwahl@bistum-fulda.de) stellen, dass für das aktive und passive Wahlrecht von dem Erfordernis der Hauptwohnung befreit wird.

Alle weiteren Informationen über die Wahlmöglichkeiten und Termine in den einzelnen Kirchorten können den Aushängen der Kirchenschaukästen entnommen werden. Bei Rückfragen stehen Ihnen Herr Pfarrer Hartel, Frau Kohlmann sowie das Team des zentralen Pfarrbüros gerne zur Verfügung.

Wir danken bereits heute allen, die sich zur Kandidatur und Mitarbeit in den beiden Gremien bereit erklärt haben und hoffen auf eine gute Wahlbeteiligung.

Wahllokale und Öffnungszeiten

Termin

Uhrzeit

Adresse

10.05.2025

von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Kirche Blankenau