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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 19/2026
Gestaltung Innenteil Seite 5
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Straßenreinigung in den Ortslagen

 Wir möchten alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie die sonstigen Verpflichteten auf die geltende Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Hosenfeld hinweisen.

Nach dieser Satzung sind Eigentümer bzw. Verpflichtete dazu angehalten, die öffentlichen Straßen entlang bebauter und unbebauter Grundstücke regelmäßig zu reinigen.

Aktuell ist vermehrt festzustellen, dass insbesondere Gehwege und Straßenrinnen durch Unkraut- und Grasbewuchs beeinträchtigt sind.

Wir bitten Sie daher, Ihrer Verpflichtung zur Straßenreinigung nachzukommen. Mit Ihrer Unterstützung tragen Sie wesentlich zu einem gepflegten und ansprechenden Ortsbild bei.

Ihr Ordnungsamt