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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 2/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet - Niederschrift über die 08. Sitzung in der 12. Wahlperiode (2021-2026) des Ortsbeirates Blankenau

Niederschrift

über die 08. Sitzung in der 12. Wahlperiode (2021-2026) des Ortsbeirates Blankenau

Datum:

Donnerstag, 08.12.2022

Sitzungsort:

Sport- und Bürgerhaus, großer Saal

Beginn:

19:30 Uhr

Ende:

21:45 Uhr

Anwesende:

Stellv. Ortsvorsteher

ü

Krah, Hubert

Mitglieder:

ü

Balzer, Anna

ü

Balzer, Günter

ü

Betzhold, Sascha

**

Faust, Thomas

ü

Fegbeutel, Florian

ü

Schnabel, Peter

Gäste:

ca. 30 Bürger:innen

Bürgermeister

ü

Malolepszy, Peter

Ortsvorsteher Hubert Krah eröffnete die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

TAGESORDNUNG:

1.

Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

2.

Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in Blankenau, „Am Stickelstein“

3.

Unterbringung von Flüchtlingen

4.

Nutzung des Raumes vom Schützenverein im Bürgerhaus

5.

Sachstand Biberdämme am Mühlgraben

6.

Anfragen und Verschiedenes

Erledigung der Tagesordnung:

TOP 1:

Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. Durch Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Hosenfeld, Nr.47., 25. November 2022 wurde ordnungsgemäß zur Sitzung eingeladen. Alle Mitglieder des Ortsbeirates sind anwesend, somit ist Beschlussfähigkeit gegeben.

Gegen die Niederschrift der Sitzung am 27.10.2022 werden keine Einwände erhoben. Der Antrag auf Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.10.2022 wird einstimmig angenommen.

Abstimmung:

dafür:

7

dagegen:

0

Enthaltung:

0

TOP 2: Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in Blankenau, „Am Stickelstein“

Ortsvorsteher Hubert Krah leitete den Tagesordnungspunkt mit einem kurzen Überblick zum Sachstand ein. Die Gemeinde Hosenfeld hat sich im Jahr 2020 per Beschluss der Gemeindevertretung dem Klimaschutz verpflichtet und ist dem Bündnis „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ beigetreten. Auf dem Gemeindegebiet werden bereits erneuerbare Energien gewonnen. Dazu tragen zurzeit vor allem Photovoltaikanlagen auf privaten Dachflächen bei.

Im Sinne des Klimaschutzes und angesichts des nahenden Ausstiegs aus der Kernenergie und der Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen steht Hosenfeld einem weiteren Zubau an Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien nicht entgegen.

Hierzu können auch Solaranlagen auf Freiflächen einen Beitrag leisten. Der Bau eines Solarparks im Außenbereich erfordert in der Regel ein vorhabenbezogenes Bauleitplanungsverfahren (Bebauungsplan, Änderung Flächennutzungsplan).

Am 17.05.2022 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld in ihrer Sitzung entschieden, dass über Anträge Dritter auf Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet projektbezogen durch die Gemeindevertretung entschieden wird.

Die Gemeindevertretung hat für das Genehmigungsverfahren einen Kriterienkatalog erstellt, der folgende Aspekte in den Mittelpunkt stellt:

  • Sichtbarkeit / Landschaftsbild / Blendwirkung / Lärmimmissionen,
  • Landwirtschaftliche Qualität der Böden,
  • Natur- und Artenschutz-Verträglichkeit,
  • Regionale Wertschöpfung / Wahrung kommunaler Interessen,
  • Berücksichtigung der Siedlungsentwicklung,
  • Zuverlässigkeit des Projektbetreibers,
  • Netzanbindung,
  • Rückbau.

Bis zur öffentlichen Gemeindevertretersitzung am 10.11.2022 in Hainzell lagen der Gemeindeverwaltung vier Anträge von Bauvorhaben vor, die auf Grundlage der von der Gemeindevertretung verabschiedeten Leitlinien von der Gemeindeverwaltung geprüft und beurteilt wurden.

Rang

Lage

Gesamtfläche

Unternehmen

1

Blankenau, „Am Stickelstein“

6,67 ha

Fa. Prowind Solar GmbH, Osnabrück

2

Jossa, „In den Altwiesen“

7,45 ha

O. Darnieder, Hofbieber

--

Hosenfeld, „Auf der Schwarzerde“

12,72 ha

Fa. ANUMAR GmbH, Ingolstadt

--

Hainzell, „Am Melm“

5,42 ha

Fa. Sybac On Power GmbH, Kehrig

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung in Hainzell die Bewertung der vorliegenden Projektanträge zur Kenntnis genommen und bestätigt. Folglich soll das Projekt der Firma Prowind Solar GmbH in Blankenau favorisiert und vorrangig näher geprüft werden.

Die Errichtung einer Freiflächenanlage in Hosenfeld „Auf der Schwarzerde wurde von den gemeindlichen Gremien abgelehnt, da an diesem Standort die Siedlungsentwicklung des Ortes stark einschränkt würde.

Ebenso wurde vom Standort in Hainzell abgerückt, da die Anlage im vorgesehenen Bereich weithin sichtbar wäre und eine Blendwirkung nicht ausgeschlossen werden könne. Außerdem würde für die Region wertvolle Ackerfläche verbraucht.

Von den vier vorliegenden Projektanträgen sind nur die Projekte in Blankenau („Am Stickelstein“) und Jossa („In den Altwiesen“) am ehesten mit den Leitlinien vereinbar.

Das Projekt in Jossa soll zunächst zurückgestellt werden, da die personellen Ressourcen der Gemeindeverwaltung nicht ausreichen, zwei Projekt in der geplanten Größenordnung verwaltungstechnisch zu begleiten, zumal auch noch andere Projekte wie Erschließung von Baugebieten und Straßenbaumaßnahmen umzusetzen sind.

Die Gemeindevertretung hat daher in ihrer Sitzung am 10.11.2022 entschieden, das Projekt in Blankenau primär weiter zu verfolgen.

Im Anschluss an die Darstellung des aktuellen Sachstandes haben Jürgen Hinck, Vertriebsleiter der Prowind Solar GmbH und Astrid Pisula, Projektmanagerin, ihr Unternehmen vorgestellt und die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage anhand einer Präsentation näher erläutert. Ebenso sind sie auf Fragen aus der Zuhörerschaft näher eingegangen und haben diese beantwortet. Aus der Zuhörerschaft kam die Anregung, von einem weiteren Standpunkt aus eine Sichtbarkeitsanalysen vorzulegen. Außerdem solle die Möglichkeit geprüft werden, die Anlage bergseits weiter in Richtung Kuppe zu verschieben. Interessenten können auf schriftlichen Antrag die Präsentation bei der Gemeindeverwaltung anfordern.

TOP 3:

Unterbringung von Flüchtlingen

Information durch den Ortsvorsteher. Zum 01. Advent (28.11.2021) ist der Gestellungsvertrag zwischen der Ordensprovinz der Franziskaner in Mostar und dem Bistum Fulda im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst worden. Seitdem steht die Propstei mehr oder weniger leer. Pater Stipe hat als Letzter am 18.11.2022 die Propstei verlassen. Mit Blick auf den bevorstehenden Winter fallen trotz Leerstand nicht unerhebliche Heizkosten an.

Eigentümerin der Propstei ist das sogenannte Pfarrbenefizium, eine Form der Stiftung, die vom Verwaltungsrat der Kirchengemeinde Blankenau und den Bistum Fulda vertreten wird. § 17 des Kirchenvermögensverwaltungsgesetz regelt, in welchem rechtlichen Umfang Verwaltungsrat und Bistum Rechtsgeschäfte tätigen können.

Seit dem fest stand, dass die kroatischen Franziskanerpatres Blankenau verlassen werden, haben Verwaltungsrat unter Einbeziehung des Pfarrgemeinderates Überlegungen angestellt, wie das Propsteigebäude zukünftig genutzt werden kann. Alle Gremien waren sich einig, dass das Propsteigebäude nicht verkauft werden soll, um die zukünftige Nutzung des historischen Gebäudes und Herzstück des Ortskerns selbst bestimmen zu können.

Folgende Nutzungskonzepte standen u.a. im Raum:

  • Das Gebäude wird wie in der Vergangenheit als Wohnungen für die aktiven Pfarrer des Pastoralverbundes Kleinheiligkreuz genutzt oder als
  • Altersruhesitz für pensionierte Pfarrer,
  • Seminarzentrum,
  • Servicewohnen für ältere Menschen,
  • Räume für Arztpraxis, Steuer- und Rechtsanwaltskanzleien, Ingenieurbüros …
  • Zuhause für Wohngruppen von antonius : gemeinsam Mensch oder der Gemeinschaft Altenschlirf.

Für weitere realistische Nutzungsvorschläge sind die kirchlichen Gremien offen.

Da aktuell im Landkreis Fulda die Wohnungsnot für geflüchtete und vertriebene Menschen groß ist und die Räume der Propstei leer stehen, welche in Anbetracht des bevorstehenden Winters ohnehin beheizt werden müssen, haben die kirchlichen Gremien entschieden, ukrainische Flüchtlinge aufzunehmen. Dies ist auch im Interesse der politischen Gemeinde.

Die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen/Asylsuchenden ist nach § 1 Landesaufnahmegesetz (LAufnG) eine Gemeinschaftsaufgabe von Landkreisen und kreisangehörigen Städten bzw. Gemeinden. Zwischen dem Landkreis Fulda und den kreisangehörigen Gemeinden besteht eine Rahmenvereinbarung über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen. Danach hat jede Kommune Unterkunftsplätze von gegenwärtig bis zu 3% ihrer Einwohnerzahl zur Verfügung zu stellen (§ 1 Abs. 1).

Auch wenn seitens der Zuhörerschaft Bedenken gegenüber der weiteren Aufnahme von Flüchtlingen geäußert wurden, zu Mal in der Gemeinschaftsunterkunft im ehemaligen Hospital bereits ca. 65 Flüchtlinge untergebracht sind, konnten diese dennoch relativiert werden.

Gerade als christliche Gemeinde sind wir in der Pflicht, absolute Grundbedürfnisse der Menschen zu decken (vgl. (Mt 25, 31-46): „Denn ich war hungrig, und ihr habt mir nichts zu essen gegeben... ich war fremd und obdachlos und ihr habt mich nicht aufgenommen.“

Auch nach Artikel 14 Absatz 2 GG ist die Kirchengemeinde in der Pflicht, wonach Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch zugleich dem Wohle der Allgemeinheit zu dienen hat. Einzelinteressen sind folglich gegenüber Gemeininteressen zurückzustellen.

Nach Artikel 25 der UN-Menschenrechtscharta hat jeder Mensch das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen.

Vor diesem Hintergrund ist nur richtig, wenn die Kirchengemeinde die Propstei vorübergehend für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung stellt und mit der politischen Gemeinde einen entsprechenden Mietvertrag abschließt. Die ersten Flüchtlinge werden voraussichtlich ab dem 01. Januar 2023 in die Propstei einziehen.

Die Aufnahme von Flüchtlingen stellt die Blankenauer zwar vor neue Herausforderungen, dennoch sollten wir zuversichtlich sein. Im Sinne unseres christlichen Glaubens sind wir als Kirchengemeinde besonders gefordert, den Neuankömmlingen wenigstens ansatzweise ein Gefühl der Geborgenheit zu geben, wohl wissend, dass eine verlorene Heimat so schnell durch nichts ersetzt werden kann.

Wenn wir offen auf die Flüchtlinge zugehen, können auf beiden Seiten Ängste abgebaut und sich anbahnende Probleme gelöst werden.

TOP 4: Zukünftige Nutzung des Raumes des Schützenvereins im Bürgerhaus

Für den Schießstand im Untergeschoss des Bürgerhauses besteht ein Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Hosenfeld und dem Schützenverein. Laut Vertrag erlischt der Nutzungsanspruch, wenn der Schützenverein sich auflöst oder den Schießbetrieb einstellt, letzteres ist derzeit bereits der Fall.

Am 29.07.2022 hat der damalige Ortsvorsteher Siegfried Weber per E-Mail bei den Vereinsvorständen abgefragt, welche Vereine Interesse an der Folgenutzung des Schießstandes haben. Musik-, Gesang- und Karnevalverein haben daraufhin Interesse an dem Raum bekundet.

Am 09.11.2022 fand im Bürgerhaus eine Ortsbegehung und ein Gespräch zwischen den Vertretern der zuvor genannten Vereine, dem Bürgermeister, der Leiterin des Haupt- und Ordnungsamtes und dem Ortsvorsteher statt.

Auf Vorschlag des Bürgermeisters waren sich alle Beteiligten schnell darüber einig, dass der Schießstand abgebaut und im Rahmen der geplanten Bürgerhaussanierung in 2023 so hergerichtet werden soll, dass alle drei Vereine den Raum nutzen können. Die drei Vereine wollen sich über einen Belegungsplan untereinander abstimmen.

TOP 5:

Sachstand Biberdämme am Mühlgraben

Im Moment befinden sich noch zwei Biberdämme im Mühlgraben. Im September wurde nach Rücksprache mit den zuständigen Behörden ein Biberdamm beseitigt, da Feuchteschäden am Bürgerhaus drohten. Außerdem wurde in Absprache mit den Naturschutzbehörden zeitweise der Wasserzufluss zum Mühlgraben gedrosselt, in der Hoffnung, dass sich daraufhin der Biber verzieht.

Am 28.11.2022 war eine Begehung des Mühlgrabens mit dem Fachdienst Natur und Landschaft, dem Wasser- und Bodenschutz des Landkreises Fulda, dem Biberbeauftragten von Hessen Forst, dem Ortsvorsteher Hubert Krah, dem Mitglied des Gemeindevorstandes Christoph Schnabel, dem Leiter der Bauabteilung Martin Döppenschmidt und mit Christopher Räsch von der Bauabteilung Hosenfeld.

Bei der Besichtigung des Mühlgrabens wurde festgestellt, dass der Damm talseitig wasserdurchlässig ist. Im Sommer 2023 soll der Damm in Teilbereichen aufgeschüttet und mit einer Stachelwalze verdichtet werden, hierfür wird ein geprüfter, lehmartiger Boden empfohlen. Außerdem sollen Ablagerungen im Mühlgraben ausgebaggert werden.

Erste Maßnahmen, um besser an den Mühlgraben zu kommen, sind das Zurückschneiden des Bewuchses. Hier wird empfohlen, diese Arbeiten noch bis Ende Februar 2023 durchzuführen, um im weiteren Verlauf des Jahres 2023 die Arbeiten am Damm ausführen zu können.

TOP 6:

Anfragen und Verschiedenes

Sachstand zum Ausbau der Straßen Krebsgewann und Struthweg

Der Vorsitzende des Bauausschusses, Siegfried Weber, gab einen kurzen Bericht von der öffentlichen Bauausschusssitzung in Jossa am 06.12.2022.

Die beiden Gemeindestraßen „Krebsgewann“ und „Struthweg“ sind im Rahmen der Erschließung des Wohnbaugebiets in den 1980er bzw. 1990er Jahren angelegt, seither aber noch nicht fertiggestellt worden. Im Investitionsprogramm ist ein Ausbau bereits seit längerer Zeit vorgesehen, jedoch immer wieder verschoben worden.

Seit 2021 stehen Haushaltsmittel in Höhe von 800.000 Euro zur Verfügung, so dass die Fertigstellung nun angegangen werden soll. Da es sich um die erstmalige Herstellung der Straßen handelt, werden von den Anliegern satzungsgemäße Erschließungsbeiträge erhoben.

Nach Prüfung und Aufarbeitung der Akten durch die Bauabteilung wurde festgestellt, dass für beide Straßen keine verwertbaren Ausbaupläne vorhanden sind. Daher wurde das Planungsbüro Michael Keil aus Fulda mit der Vermessung der Grenzpunkte, Aufnahme der Entwässerungsleitung und Probebohrungen sowie dem Erstellen einer Ausbauplanung beauftragt. Ein erster Vorentwurf mit Lageplänen und Querschnitten wurde dem Bauausschuss am Dienstag vorgestellt.

Talseits besteht bereits ein Bürgersteig, bergseits soll ein 2,40-Meter breiter Parkstreifen mit Bepflanzungen angelegt werden.

Auf Basis der vorgestellten und vom Bauausschuss verabschiedeten Vorplanung wird das Planungsbüro nun eine Entwurfsplanung mit Kostenermittlung erstellen. Diese werden dann in einer gesonderten Sitzung mit dem Ortsbeirat und den Anliegern im Rahmen einer Anliegerversammlung erörtert, die voraussichtlich im ersten Quartal 2023 stattfinden soll.

Nach Anhörung der Anlieger erfolgt dann die Ausführungsplanung und die Ausschreibung der Gewerke. Mit der Ausführung kann dann in der zweiten Jahreshälfte gerechnet werden. Abrechnungsfragen werden rechtlich mit dem Hessischen Gemeindebund abgeklärt.

Sachstand der Erschließung der Bauplätze am Bergacker

In der Bauausschusssitzung wurde die Änderungsplanung erörtert. Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Umsetzung der Änderungsplanung und die I. Offenlegung des Bebauungsplans „Bergacker“.

Am 15.12.2022 soll in der öffentlichen Gemeindevertretersitzung die Änderungsplanung beschlossen werden. Danach erfolgen die Offenlegung sowie die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange. Nach Genehmigung des Bebauungsplans durch das Regierungspräsidium kann mit der Ausschreibung der Erschließungsarbeiten begonnen werden. Mit den erschließungsarbeiten kann frühestens im vierten Quartal begonnen werden, mit der Wohnbebauung frühestens in der ersten Jahreshälfte 2024.

Protokollant  — Sitzungsleiter
Thomas Faust  —  Hubert Krah
Schriftführer  —  Ortsvorsteher