| Beginn der Sitzung | 19:20 Uhr |
| Ende der Sitzung | 21:00 Uhr |
Anwesende — Anmerkungen
Münker Manuela
Alt Thomas
Hasenauer Michael
Hosenfeld Gangolf
Hüter Sebastian — Erst ab TOP 2 anwesend
Alt Michaela
Malolepszy Peter
Honikel Stefan
Zur Beurkundung
| Vorsitzende gez. Münker Manuela | Schriftführer gez. Honikel Stefan |
Vorbemerkungen
Die Vorsitzende stellt fest, dass das Gremium rechtzeitig und ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist.
Vor dem Einstieg in die Tagesordnung wurde ein nichtöffentlicher Tagesordnungspunkt angehoben, der unter „II. Nicht öffentlicher Teil, TOP 1“ beraten wird.
4 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
| Tagesordnung | |
| TOP Nr. | Beratungsgegenstand |
| I. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift |
| 2. | Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Hosenfeld;Nachkalkulation der Abwassergebühren 2019 – 2021;Gebührenrechtliche Ergebnismitteilung und Verwendung |
| 3. | Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Hosenfeld;Gebührenkalkulation Abwasser 2024 - 2026;5. Nachtrag zur EWS vom 20.05.2010 |
| 4. | Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Hosenfeld;Nachkalkulation der Wassergebühren 2019 – 2021;Gebührenrechtliche Ergebnismitteilung und Verwendung |
| 5. | Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Hosenfeld;Gebührenkalkulation Wasser 2024 - 2026;1. Nachtrag zur WVS vom 05.09.2019 |
| 6. | Anfragen/Verschiedenes |
I. Öffentlicher Teil
| zu TOP 1 | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift |
Es gibt keine Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 09.10.2023.
Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme
| zu TOP 2 | Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Hosenfeld; Nachkalkulation der Abwassergebühren 2019 - 2021; Gebührenrechtliche Ergebnismitteilung und Verwendung |
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von der Nachkalkulation der Abwassergebühren 2019 - 2021 durch die Firma Allevo Kommunalberatung, 40670 Meerbusch, und der dort ausgewiesenen Unterdeckung beim Schmutzwasser von insgesamt 90.583,63 EUR und einer Kostenüberdeckung beim Niederschlagswasser in Höhe von 8.149,24 EUR.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, diese Unter- und Überdeckungen in der Neukalkulation der Abwasser- und Niederschlagswassergebühren 2024 - 2026 einzupreisen.
5 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
| zu TOP 3 | Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Hosenfeld; Gebührenkalkulation Abwasser 2024 - 2026; 5. Nachtrag zur EWS vom 20.05.2010 |
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von der Gebührenkalkulation der Abwassergebühren 2024 – 2026 der Firma Allevo Kommunalberatung, 40670 Meerbusch, und beschließt, die Niederschlagswassergebühren gemäß dieser Kalkulation für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 auf 0,27 EUR / Quadratmeter versiegelte Fläche und ab 01.01.2026 auf 0,25 EUR / Quadratmeter versiegelte Fläche anzuheben.
Gleichzeitig empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung, eine Erhöhung der Schmutzwassergebühren gemäß Kalkulation ab dem 01.01.2024 auf 3,97 EUR / Kubikmeter und ab 01.01.2026 auf 3,62 EUR / Kubikmeter zu beschließen.
Diese Gebührenänderungen werden durch den 5. Nachtrag zur Entwässerungssatzung vom 20.05.2010 beschlossen, der als Anlage beigefügt und Bestandteil der Beschluss ist.
5 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
| zu TOP 4 | Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Hosenfeld; Nachkalkulation der Wassergebühren 2019 - 2021; Gebührenrechtliche Ergebnismitteilung und Verwendung |
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von der Nachkalkulation der Frischwassergebühren 2019 - 2021 durch die Firma Allevo Kommunalberatung, Meerbusch, und der dort ausgewiesenen Überdeckung beim Frischwasser von insgesamt 20.684,67 EUR. Die Gemeindevertretung beschließt, diese Überdeckungen in der Neukalkulation der Frischwassergebühren 2024 - 2026 einzupreisen.
5 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
| zu TOP 5 | Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Hosenfeld; Gebührenkalkulation Wasser 2024 - 2026; 1. Nachtrag zur WVS vom 05.09.2019 |
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von der Gebührenkalkulation der Frischwassergebühren 2024 – 2026 der Firma Allevo Kommunalberatung, 40670 Meerbusch.
Er empfiehlt der Gemeindevertretung, die Frischwassergebühren entgegen dieser Kalkulation für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 beim derzeitigen Gebührensatz von 1,97 € netto / Kubikmeter zu belassen und ab 01.01.2026 eine Frischwassergebühr entsprechend der Kalkulation in Höhe von 2,28 € netto / Kubikmeter festzusetzen.
Diese Gebührenänderungen werden durch den 1. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung vom 05.09.2019 beschlossen, der als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses ist.
5 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
| zu TOP 6 | Anfragen/Verschiedenes |
Es gab keine Anfragen.
Im weiteren Sitzungsverlauf wurde für den nächsten Tagesordnungspunkt die Nicht-Öffentlichkeit beschlossen
5 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen