| Beginn der Sitzung | 19:05 Uhr |
| Ende der Sitzung | 20:30 Uhr |
| Vorsitzende/r gez. Alt Michaela | Schriftführer/in gez. Mayer Kerstin |
Die Vorsitzende stellt fest, dass das Gremium rechtzeitig und ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist.
Wünsche zur Änderung der Tagesordnung bestehen nicht.
| TOP Nr. | Beratungsgegenstand |
| 1. | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift |
| 2. | Entwässerungssatzung (EWS) Nachkalkulation der Abwassergebühren 2019 – 2021 Gebührenrechtliche Ergebnismitteilung und Verwendung |
| 3. | Entwässerungssatzung (EWS) Gebührenkalkulation Abwasser 2024 - 2026 5. Nachtrag zur EWS vom 20.05.2010 |
| 4. | Wasserversorgungssatzung (WVS) Nachkalkulation der Wassergebühren 2019 – 2021 Gebührenrechtliche Ergebnismitteilung und Verwendung |
| 5. | Wasserversorgungssatzung (WVS) Gebührenkalkulation Wasser 2024 - 2026 1. Nachtrag zur WVS vom 05.09.2019 |
| 6. | Aufstellungsbeschluss Regelverfahren B-Plan Nr. 10 "Am Weißen Stein II" Hainzell |
| 7. | Informationen des Bürgermeisters |
| 8. | Anfragen/Verschiedenes |
| zu TOP 1 | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift |
Es gibt keine Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 19.10.2023.
| zu TOP 2 | Entwässerungssatzung (EWS) Nachkalkulation der Abwassergebühren 2019 - 2021 Gebührenrechtliche Ergebnismitteilung und Verwendung |
Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis von der Nachkalkulation der Abwassergebühren 2019 - 2021 durch die Firma Allevo Kommunalberatung, 40670 Meerbusch, und der dort ausgewiesenen Unterdeckung beim Schmutzwasser von insgesamt 90.583,63 EUR und einer Kostenüberdeckung beim Niederschlagswasser in Höhe von 8.149,24 EUR.
Die Gemeindevertretung beschließt, diese Unter- und Überdeckungen in der Neukalkulation der Abwasser- und Niederschlagswassergebühren 2024 - 2026 einzupreisen.
17 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
| zu TOP 3 | Entwässerungssatzung (EWS) Gebührenkalkulation Abwasser 2024 - 2026 5. Nachtrag zur EWS vom 20.05.2010 |
Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis von der Gebührenkalkulation der Abwassergebühren 2024 – 2026 der Firma Allevo Kommunalberatung, 40670 Meerbusch, und beschließt, die Niederschlagswassergebühren gemäß dieser Kalkulation für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 auf 0,27 EUR / Quadratmeter versiegelte Fläche und ab 01.01.2026 auf 0,25 EUR / Quadratmeter versiegelte Fläche anzuheben.
Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung eine Erhöhung der Schmutzwassergebühren gemäß Kalkulation ab dem 01.01.2024 auf 3,97 EUR / Kubikmeter und ab 01.01.2026 auf 3,62 EUR / Kubikmeter.
Diese Gebührenänderungen werden durch den 5. Nachtrag zur Entwässerungssatzung vom 20.05.2010 beschlossen, der als Anlage beigefügt und Bestandteil der Beschluss ist.
17 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
| zu TOP 4 | Wasserversorgungssatzung (WVS) Nachkalkulation der Wassergebühren 2019 - 2021 Gebührenrechtliche Ergebnismitteilung und Verwendung |
Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis von der Nachkalkulation der Frischwassergebühren 2019 - 2021 durch die Firma Allevo Kommunalberatung, Meerbusch, und der dort ausgewiesenen Überdeckung beim Frischwasser von insgesamt 20.684,67 EUR. Die Gemeindevertretung beschließt, diese Überdeckungen in der Neukalkulation der Frischwassergebühren 2024 - 2026 einzupreisen.
Abstimmung:
17 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
| zu TOP 5 | Wasserversorgungssatzung (WVS) Gebührenkalkulation Wasser 2024 - 2026 1. Nachtrag zur WVS vom 05.09.2019 |
Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis von der Gebührenkalkulation der Frischwassergebühren 2024 – 2026 der Firma Allevo Kommunalberatung, 40670 Meerbusch.
Sie beschließt, die Frischwassergebühren entgegen dieser Kalkulation für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 beim derzeitigen Gebührensatz von 1,97 € netto / Kubikmeter zu belassen und ab 01.01.2026 eine Frischwassergebühr entsprechend der Kalkulation in Höhe von 2,28 € netto / Kubikmeter festzusetzen.
Diese Gebührenänderungen werden durch den 1. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung vom 05.09.2019 beschlossen, der als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses ist.
17 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
| zu TOP 6 | Aufstellungsbeschluss Regelverfahren B-Plan Nr. 10 "Am Weißen Stein II" Hainzell |
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung und Änderung der Verfahrensdurchführung (von §13b BauGB zum zweistufigen Regelverfahren) des Bebauungsplans Nr. 10 „Am Weißen Stein II“ Gemeinde Hosenfeld, Ortsteil Hainzell, wie folgt:
| 1. | Für das Gebiet „Am Weißen Stein II“ wird der von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 15.12.2022 gefasste Beschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines Bebauungsplanes bekräftigt. |
| 2. | Die Art des durchzuführenden Verfahrens wird dahingehend geändert, dass ein zweistufiges Regelverfahren und kein Verfahren gem. § 13b BauGB durchgeführt wird. |
| 3. | Es wird beschlossen, gemäß § 2 (1) BauGB eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des in Ziffer 1 genannten Bebauungsplanes aufzustellen. |
| 4. | Der räumliche Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke in der Flur 2, Gemarkung Hainzell: Nr. 54 und Flur 7, Gemarkung Hainzell: Nr. 68/4 (tlw.). Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Plankarte zu entnehmen. |
| 5. | Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich ist gemäß § 2 (1) S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
| 6. | Es wird beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sowohl für die Aufstellung des Bebauungsplans als auch für die Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen. |
17 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
| zu TOP 7 | Informationen des Bürgermeisters |
7.1 Geplante Gleichstromtrasse SüdWestLink/NordWestLink
Bürgermeister Malolepszy berichtet anhand einer Präsentation von einer Informationsveranstaltung des Übertragungsnetzbetreibers TransnetBW GmbH am 12.12.2023 in Schlüchtern, in der über die geplante Gleichstromtrassenführung SüdWestLink/NordWestLink informiert wurde, die voraussichtlich auch durch das Gebiet der Gemeinde Hosenfeld führt. Die Verlegung der Stromleitungen ist in Form von Erdkabeln geplant. Die Möglichkeit einer Verfahrensbeteiligung besteht für die Gemeinde noch bis Ende Januar 2024. Weitere Informationen liegen zurzeit noch nicht vor und werden bei Bekanntwerden entsprechend an die Gremien weitergeleitet.
7.2. Jahresrückblick 2023
In Form einer Präsentation wird ein Rückblick auf das Jahr 2023 in Zahlen und Bildern vorgestellt. Bürgermeister Malolepszy bedankt sich bei allen Anwesenden für die gute Zusammenarbeit im ablaufenden Jahr, wünscht frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr.
| zu TOP 8 | Anfragen/Verschiedens |
8.1 Anträge der Gemeindevertretung
Über die Ergebnisse verschiedener Prüfungen von beschlossenen Anträgen aus der Gemeindevertretung, wie z. B. WLAN in gemeindlichen Gebäuden oder Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Gebäuden, wird im Laufe des ersten Quartals 2024 berichtet.
8.2 Abschlussworte
Die Vorsitzende bedankt sich bei allen Anwesenden für die gute Zusammenarbeit, wünscht frohe Weihnachten, Gesundheit und einen guten Jahresbeginn 2024.