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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Ausscheiden und Nachrücken eines Mitglieds der Gemeindevertretung Hosenfeld

Nachdem Frau Margitta Gering, Koppelweg 11, 36154 Hosenfeld-Hainzell, ihr Mandat in der Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld niedergelegt hat, scheidet diese gemäß § 33 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) aus der Gemeindevertretung aus.

Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der FWG Hosenfeld rückt somit

Herr Christoph-Peter Münker,

Sieberzer Straße 1, 36154 Hosenfeld-Hainzell,

gemäß § 34 Abs. 1 KWG in die Gemeindevertretung Hosenfeld nach.

Gegen vorstehende Feststellungen kann jede/r Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Hosenfeld, Hainzeller 1, 36154 Hosenfeld, einzulegen.

Hosenfeld, 12.05.2025

gez. Kerstin Mayer
Gemeindewahlleiterin