Die Beantragung von Briefwahlunterlagen muss bis spätestens Freitag, 23.05.2025, 13:00 Uhr, erfolgen. Danach ist nur es nur noch in bestimmten Ausnahmefällen möglich, Briefwahl zu beantragen (plötzliche Erkrankung oder glaubhafte Versicherung, dass ein bereits beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist).
| Samstag, 24.05.2025 | von 10:00 | bis 12:00 Uhr |
| Sonntag, 25.05.2025 | von 08:00 | bis 15:00 Uhr |
Die ausgefüllten Wahlunterlagen (roter Wahlbrief) müssen spätestens am Wahlsonntag, 25.05.2025, bis 18:00 Uhr an der Gemeindeverwaltung Hosenfeld vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe können bei der Auszählung nicht berücksichtigt werden.