Titel Logo
Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 22/2024
Gestaltung Innenteil Seite 5
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Informationen zur Europawahl am 9. Juni 2024

Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler,

für die Europawahl am 9. Juni 2024 haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.

Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie wie folgt beantragen können:

1.

Online-Wahlscheinantrag

Sie können den Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl online beantragen. Diese Möglichkeit besteht bis einschließlich Mittwoch, 05.06.2024. Sie finden den Antrag unter www.gemeinde-hosenfeld.de direkt auf der Startseite. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Wahlaufbewahrungsfristen elektronisch gespeichert.

2.

Antragsvordruck

Die Wahlbenachrichtigungen wurden den Wählerinnen und Wählern zugestellt. Auf der Wahlbenachrichtigung ist auch der Antrag für die Briefwahl abgedruckt. Diesen können Sie ausfüllen und dann an die Gemeindeverwaltung zurückgeben (per Post, Einwurf im Briefkasten).

3.

Formloser Antrag

Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist in Papierform, per E-Mail oder Fax möglich. Der Antragsteller muss hierbei seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig!

4.

Persönliche Vorsprache

Sie können die Beantragung auch persönlich im Bürgerbüro vornehmen. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung mit.

Für die Rücksendung der Wahlbriefe entstehen Ihnen keine Kosten, da diese entgeltfrei im Bereich der Deutschen Post AG befördert werden.

Der letzte Zeitpunkt zur Beantragung der Briefwahlunterlagen für Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, ist Freitag, 07.06.2024 um 18:00 Uhr.

Nach diesem Zeitpunkt ist die Beantragung bis Sonntag, 09.06.2024 um 15:00 Uhr nur möglich für

Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, unter bestimmten Voraussetzungen;

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, wenn sie aufgrund einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können.

Zu diesem Zweck ist das Bürgerbüro am

Samstag, 08.06.2024

in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr und am

Sonntag, 09.06.2024

von 08:00 bis 15:00 Uhr

besetzt.

Sollten Sie Fragen zur Wahl haben, wenden Sie sich gerne an das Wahlamt der Gemeinde Hosenfeld:

Telefon-Nr.: — 06650 9620-12

E-Mail: — hauptamt@gemeinde-hosenfeld.de

5.

Zustellung der Wahlbriefe an die Gemeindeverwaltung

Wenn Sie ihren Wahlbrief entgeltfrei per Post an die Gemeindeverwaltung zurücksenden möchten, beachten Sie bitte, dass die Deutsche Post empfiehlt, die Unterlagen spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin (Donnerstag, 06.06.2024) in einen Briefkasten einzuwerfen oder in einer Filiale abzugeben.

gez.
Peter Malolepszy
Bürgermeister