In den Tagen um den 17. Juni 1953 kam es in der ehemaligen DDR zu einer Welle von Streiks, Demonstrationen und Protesten, die vom Westen als „Volksaufstand des 17. Juni“ bezeichnet werden. In Gedenken an den Aufstand in der DDR war der 17. Juni ab 1954 „Nationalfeiertag“ in der Bundesrepublik Deutschland; seit 1990 ist er nationaler Gedenktag, wurde im gleichen Jahr in seiner Bedeutung aber offiziell vom Tag der deutschen Einheit, dem 3. Oktober abgelöst. Ebenfalls dem Gedenken an den „Volksaufstand“ ist die Berliner Straße des 17. Juni gewidmet, die vom Ernst-Reuter-Platz zum Brandenburger Tor führt.
Im Juli 1952 fand in Ost- Berlin die 2. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschland (SED) statt. Unter dem Leitwort Walter Ulbrichts, dem Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, dass der „planmäßige Aufbau des Sozialismus“ in der DDR stattfinde, sollte der Prozess der „Sowjetisierung“ der Gesellschaft forciert und die Staatsmacht gestärkt werden.
Am Morgen des 17. Juni 1953 brach im gesamten Gebiet der DDR etwas aus, was später als Aufstand des 17. Juni in die Geschichtsbücher eingehen sollte. Die Belegschaften vor allem großer Betriebe traten mit Beginn der Frühschicht in Streik und formierten sich zu Demonstrationszügen, die sich in die Zentren der größeren Städte richteten. Die Zahl der am Protest Beteiligten lässt sich nicht genau bestimmen, Angaben schwanken zwischen 400.000 und 1,5 Millionen Menschen. Die Polizei war mit der Entwicklung der Ereignisse letztlich hoffnungslos überfordert, teilweise liefen Volkspolizisten sogar zu den Demonstranten über. Es kam aber, vor allem in Ost-Berlin, auch zu blutigen Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und der Polizei. Die DDR-Regierung flüchtete sich nach Karlshorst unter den Schutz der sowjetischen Behörden. Die sowjetischen Behörden reagierten mit der Verhängung des Ausnahmezustandes für 167 der 217 Landkreise der DDR. Gegen 13 Uhr wurde durch den sowjetischen Stadtkommandanten Generalmajor Pawel T. Dibrowa in Ost-Berlin der Ausnahmezustand verkündet, der erst am 11. Juli 1953 wieder aufgehoben wurde. Mit dieser Ausrufung des Kriegsrechtes übernahm die Sowjetunion offiziell wieder die Regierungsgewalt über die DDR.