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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

Nachstehende genehmigte Haushaltssatzung für das Jahr 2024 wird gemäß § 97, Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der aktuellen Fassung öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 liegt gemäß § 97 (5) der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Zeit vom

24. Juni 2024 bis 05. Juli 2024

während der allgemeinen Dienststunden

Montag, Dienstag, Donnerstag

von 08.00-12.00

und 13.00-16.00 Uhr

Mittwoch

von 08.00-12.00

und 14.00-19.00 Uhr

Freitag

von 08.00-12.00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Hosenfeld, Finanzabteilung, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld, öffentlich aus.

36154 Hosenfeld, 21. Juni 2024

 — DER GEMEINDEVORSTAND DER

 — GEMEINDE HOSENFELD

Peter Malolepszy
Bürgermeister

Haushaltssatzung 2024

der Gemeinde Hosenfeld

gemäß Muster 1 zu § 60 Satz1 Nr. 1 (§94 i.V.m. § 97 HGO)

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld am 29. Februar 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

mit einem Fehlbedarf von

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

mit einem Saldo von

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

mit einem Saldo von

mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des

Haushaltsjahres von

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 526.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5[1]

Nachrichtlich: Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2024 sind wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

1.1

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A)

auf

1.2

für Grundstücke

(Grundsteuer B)

auf

2.

Gewerbesteuer

auf

380 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 29. Februar 2024 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die grundsätzliche Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung

dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Gemeindevorstand bis 50.000 EUR und die

Gemeindevertretung darüber hinaus. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind generell durch den Gemeindevorstand bis 25.000 EUR und darüber hinaus durch die Gemeindevertretung zu bewilligen, wenn die betroffenen Plan-/ Buchungs-

stellen nicht durch Vermerk für deckungsfähig erklärt wurden. Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass zahlungswirksame Mehrerträge auf Deckungskreisebene zur Abdeckung von Mehraufwendungen innerhalb des gleichen Deckungskreises verwendet werden können.

36154 Hosenfeld, den 29. Februar 2024

 — DER GEMEINDEVORSTAND DER

 — GEMEINDE HOSENFELD

-Peter Malolepszy-
Bürgermeister

Genehmigung

Fulda, 02.06.2024

Ich genehmige gemäß § 97a HGO

in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hosenfeld für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Kredite in Höhe von

526.000,-- Euro

(in Worten: „fünfhundertsechsundzwanzigtausend Euro“)

In Vertretung

Schmitt  —  (Siegel)

Erster Kreisbeigeordneter

[1] Die Steuerhebesätze sind durch separate Hebesatzsatzungen mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.Dezember 2014 außerhalb dieser Haushaltssatzung beschlossen worden und hier nur nachrichtlich aufgeführt.