Nachstehende genehmigte Haushaltssatzung für das Jahr 2024 wird gemäß § 97, Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der aktuellen Fassung öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 liegt gemäß § 97 (5) der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Zeit vom
24. Juni 2024 bis 05. Juli 2024
während der allgemeinen Dienststunden
| Montag, Dienstag, Donnerstag | von 08.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr |
| Mittwoch | von 08.00-12.00 und 14.00-19.00 Uhr |
| Freitag | von 08.00-12.00 Uhr |
in der Gemeindeverwaltung Hosenfeld, Finanzabteilung, Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld, öffentlich aus.
36154 Hosenfeld, 21. Juni 2024
— DER GEMEINDEVORSTAND DER
— GEMEINDE HOSENFELD
der Gemeinde Hosenfeld
gemäß Muster 1 zu § 60 Satz1 Nr. 1 (§94 i.V.m. § 97 HGO)
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld am 29. Februar 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 10.707.900 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 11.938.100 EUR |
| mit einem Saldo von | -1.230.200 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 12.700 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 12.700 EUR |
| |
| mit einem Fehlbedarf von | 1.217.500 EUR |
| |
| im Finanzhaushalt | |
| |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | -540.050 EUR |
| |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.541.200 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.041.200 EUR |
| mit einem Saldo von | -1.500.000 EUR |
| |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 526.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 537.600 EUR |
| mit einem Saldo von | -11.600 EUR |
| |
| mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des | |
| Haushaltsjahres von | 2.051.650 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 526.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5[1]
Nachrichtlich: Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2024 sind wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
| 1.1 | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe |
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|
| (Grundsteuer A) | auf | 340 v.H. |
| 1.2 | für Grundstücke |
|
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|
| (Grundsteuer B) | auf | 400 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | auf | 380 v.H. | |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 29. Februar 2024 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die grundsätzliche Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung
dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Gemeindevorstand bis 50.000 EUR und die
Gemeindevertretung darüber hinaus. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind generell durch den Gemeindevorstand bis 25.000 EUR und darüber hinaus durch die Gemeindevertretung zu bewilligen, wenn die betroffenen Plan-/ Buchungs-
stellen nicht durch Vermerk für deckungsfähig erklärt wurden. Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass zahlungswirksame Mehrerträge auf Deckungskreisebene zur Abdeckung von Mehraufwendungen innerhalb des gleichen Deckungskreises verwendet werden können.
36154 Hosenfeld, den 29. Februar 2024
— DER GEMEINDEVORSTAND DER
— GEMEINDE HOSENFELD
Genehmigung
Fulda, 02.06.2024
Ich genehmige gemäß § 97a HGO
in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hosenfeld für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Kredite in Höhe von
526.000,-- Euro
(in Worten: „fünfhundertsechsundzwanzigtausend Euro“)
In Vertretung
Schmitt — (Siegel)
Erster Kreisbeigeordneter
[1] Die Steuerhebesätze sind durch separate Hebesatzsatzungen mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.Dezember 2014 außerhalb dieser Haushaltssatzung beschlossen worden und hier nur nachrichtlich aufgeführt.