| Beginn der Sitzung | 20:05 |
| Ende der Sitzung | 21:10 Uhr |
| Anwesende — Anmerkungen | |
| Vorsitzende | |
| Alt, Michaela | |
| Gremiumsmitglied | |
| Alt, Thomas | |
| Balzer, Günter | |
| Faust, Thomas | |
| Gesang, Horst | |
| Göhringer-Fladung, Martin | |
| Hasenauer, Michael | |
| Hosenfeld, Gangolf | |
| Koch, Thomas | |
| Münker, Christoph-Peter | |
| Münker, Manuela | |
| Rützel, Manfred | |
| Schad, Christine | |
| Schnabel, Peter | |
| Völlinger, Harald | |
| Weber, Siegfried | |
| Wehner, Patrick | |
| Bürgermeister | |
| Malolepszy, Peter | |
| GVO-Mitglied | |
| Erb, Thomas | |
| Gering, Martina | |
| Jökel, Matthias | |
| Reuß, Monika | |
| Wunderlich, Kai | |
| Ortsvorsteher | |
| Beetz, Siegfried | |
| Faust, Andreas | |
| Felbinger, Lutz | |
| Krah, Hubert | |
| Simon, Thomas | |
| Mitglied der Verwaltung | |
| Döppenschmidt, Martin | |
| Honikel, Stefan | |
| Schriftführer | |
| Mayer, Kerstin | |
| Abwesende — Anmerkungen | |
| Betzhold, Sascha | Gemeindevertretung |
| Bolz, Lukas | Gemeindevertretung |
| Erb, Sascha | Gemeindevertretung |
| Hüter, Sebastian | Gemeindevertretung |
| Leinweber, Benedikt | Gemeindevertretung |
| Scheibelhut, Gerd | Gemeindevertretung |
| Kasseckert, Hubert | Gemeindevorstand |
| Schmitt, Rita | Gemeindevorstand |
| Schnabel, Christoph | Gemeindevorstand |
| Dentel, Hermann | OV Schletzenhausen |
| Faust, Andreas | OV Brandlos |
| Schlitzer, Bernd | OV Hainzell |
Zur Beurkundung
| Alt, Michaela | Mayer, Kerstin |
| Vorsitzende/r | Schriftführer/in |
Vorbemerkungen
Der Vorsitzende stellt fest, dass das Gremium rechtzeitig und ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist.
Wünsche zur Änderung der Tagesordnung bestehen nicht.
Tagesordnung
TOP Nr. — Beratungsgegenstand
| 1. | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift |
| 2. | Benutzungs- und Tarifordnung für die Bürgerhäuser der Gemeinde Hosenfeld 5. Nachtrag |
| 3. | Bürgermeisterwahl am 25.05.2025 Beschlussfassung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 50 KWG |
| 4. | Neuwahlen von Ortsgerichtsmitgliedern nach dem Hess. Ortsgerichtsgesetz für das Ortsgericht Hosenfeld |
| 5. | Bebauungsplan Nr. 11 "Freiflächenphotovoltaikanlage Schläberig" und die Änderung des Flächennutungsplanes in diesem Bereich, Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Hainzell; Beschlussfassung |
| 6. | Bebauungsplan Nr. 8 "Am Schneidershof" 1. Änderung, Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Hosenfeld, Satzungsbeschluss |
| 7. | Teilnahme am Sofortprogramm "Sicherheit bei Veranstaltungen"; Prüfung der interkommunalen Zusammenarbeit mit Bad Salzschlirf undGroßenlüder |
| 8. | Informationen des Bürgermeisters |
| 9. | Anfragen/Verschiedenes |
| zu TOP 1 | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift |
Es gibt keine Einwände gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 27.03.2025.
Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme
| zu TOP 2 | Benutzungs- und Tarifordnung für die Bürgerhäuser der Gemeinde Hosenfeld; 5. Nachtrag |
Die Gemeindevertretung beschließt den 5. Nachtrag zur Benutzungs- und Tarifordnung für die Bürgerhäuser der Gemeinde Hosenfeld. Der Nachtrag tritt zum 01. Juli 2025 in Kraft und ist Bestandteil des Beschlusses.
17 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
| zu TOP 3 | Bürgermeisterwahl am 25.05.2025 |
Beschlussfassung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 50 KWG
Die Gemeindevertretung beschließt die Gültigkeit der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Hosenfeld vom 25.05.2025 gemäß § 50 Nr. 4 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) i.V.m. § 74 der Kommunalwahlordnung (KWO).
Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass bis zum Ablauf der Einspruchsfrist keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl vorliegen.
17 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
| zu TOP 4 | Neuwahlen von Ortsgerichtsmitgliedern nach dem Hess. Ortsgerichtsgesetz für das Ortsgericht Hosenfeld |
Die Gemeindevertretung wählt nach den Vorschriften des § 4 (1) i. V. m. § 7 Abs. 1 und 2 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes (OGG) für die Besetzung des Ortsgerichts Hosenfeld folgende Personen:
| • | Schöffe und 1. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers: |
| Herr Bernd Möller, wohnhaft in Hosenfeld, OT Blankenau, Krautgartenweg 10 |
| • | Schöffe |
| Herr Albert Erb, wohnhaft in Hosenfeld, OT Jossa, Häuschenhof 1. |
Die neue Amtszeit beginnt lt. § 7 OGG am 01.09.2025 und endet am 31.08.2035.
17 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
| zu TOP 5 | Bebauungsplan Nr. 11 "Freiflächenphotovoltaikanlage Schläberig" und die Änderung des Flächennutungsplanes in diesem Bereich, Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Hainzell Beschlussfassung |
Folgende Mitglieder der Gemeindevertretung nehmen aufgrund § 25 HGO (Widerstreit der Interessen) nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP teil:
Der stellv. Vorsitzende Horst Gesang übernimmt die Sitzungsleitung zu diesem TOP.
| 1. | Es wird beschlossen die in den Anlagen befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen nach ausführlicher Darstellung und Beratung zur Kenntnis zu nehmen und die Abwägung zu beschließen. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen. |
| 2. | Es wird die Vorentwurfsüberarbeitung des Bebauungsplans Nr. 11 „Freiflächenphotovoltaikanlage Schläberig“ einschließlich der Begründung gemäß den Vorgaben der Abwägung beschlossen und als Entwurf gebilligt. |
| 3. | Es wird ebenfalls die Überarbeitung des Vorentwurfs der Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr.11 „Freiflächenphotovoltaikanlage Schläberig“ einschließlich der Begründung gemäß den Vorgaben der Abwägung beschlossen und als Entwurf gebilligt. |
| 4. | Es wird beschlossen, der Erweiterung des Geltungsbereiches zum Bebauungsplan Nr. 11 „Freiflächenphotovoltaikanlage Schläberig“ (Aufstellungsbeschluss vom 19.10.2023) zuzustimmen. Die Abgrenzung des erweiterten räumlichen Geltungsbereiches (Zusatzgeltungsbereich) kann der beiliegenden Plankarte des Entwurfs des Bebauungsplans entnommen werden. |
| 5. | Die Gemeindevertretung beschließt die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB für den Bebauungsplans Nr. 11„Freiflächenphotovoltaikanlage Schläberig“ einschließlich der Flächennutzungsplanänderung, Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Hainzell und Blankenau. |
14 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
| zu TOP 6 | Bebauungsplan Nr. 8 "Am Schneidershof" 1. Änderung, Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Hosenfeld, Satzungsbeschluss |
Die Gemeindevertretung beschließt
| 1) | das Abwägungsprotokoll über die während der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit zum Entwurf der 1. Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 8 Am Schneidershof“ Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Hosenfeld gem. § 1 Abs. 7 BauGB als Abwägungsergebnis entsprechend Anlage 1, |
| 2) | die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie die Bürger, welche Hinweise und Anregungen gegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Kenntnis zu setzen, |
| 3) | die vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplans Am Schneidershof“ Gemeinde Hosenfeld, Gemarkung Hosenfeld, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung der Gemeinde Hosenfeld gem. § 12 Abs. 1 BauGB als Satzung der Gemeinde Hosenfeld (Anlage 2), |
| 4) | die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes zu billigen (Anlage 3), |
| 5) | den Beschluss der Satzung gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekanntzumachen und damit in Kraft zu setzen. |
Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Hosenfeld in der Gemarkung Hosenfeld. Im Osten grenzt das Plangebiet an den Stümpferweg, im Westen an die Höfchenstraße und im Süden an den Hillenbrandweg. Nördlich verläuft ein mit Gehölzen bewachsener und nicht genutzter ehemaliger Landwirtschaftsweg.
17 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
| zu TOP 7 | Teilnahme am Sofortprogramm "Sicherheit bei Veranstaltungen"; Prüfung der interkommunalen Zusammenarbeit mit Bad Salzschlirf und Großenlüder |
Die Gemeindevertretung beschließt:
| 1. | Der Gemeindevorstand wird beauftragt, mit den Nachbargemeinden Bad Salzschlirf und Großenlüder Gespräche über eine mögliche interkommunale Zusammenarbeit anlässlich des Sofortprogramms „Sicherheit bei Veranstaltungen“ des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz aufzunehmen. | |
| 2. | Ziel dieser Gespräche ist die Prüfung der Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur: | |
| a. | Erarbeitung eines gemeinsamen Sicherheitskonzepts für öffentliche Veranstaltungen, |
| b. | gemeinsamen Beschaffung und Nutzung sicherheitsrelevanter Ausstattung (z. B. Absperreinrichtungen, mobile Sperren), |
| c. | organisatorischen und praktischen Zusammenarbeit bei der Veranstaltungsplanung. |
| 3. | Der Gemeindevorstand wird beauftragt, der Gemeindevertretung über die Ergebnisse der Gespräche zu berichten und ggf. eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Beschlussfassung vorzulegen. | |
17 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
| zu TOP 8 | Informationen des Bürgermeisters |
8.1 Trinkwasserversorgung Hosenfeld
Die abschließende Wirtschaftlichkeitsanalyse, in der die Einbindung von Quellen in Schletzenhausen, Gersrod und Blankenau berücksichtigt und mit dem Projekt Rabental verglichen werden soll, liegt seitens des beauftragten Büros Köhl noch nicht vor, steht aber kurz vor dem Abschluss.
Da die nächste Sitzungsrunde erst Anfang September geplant ist und dies zu lange dauern würde, soll noch Anfang Juli eine weitere Sitzungsrunde stattfinden.
Vorschlag:
| Di., 01.07. | HFA und Bauausschuss gemeinsam |
| Mo., 07.07. | Fraktionen |
| Mi., 09.07. | Gemeindevertretung |
8.2 Unterkunft für ukrainische Flüchtlinge
Der Mietvertrag mit der Kirche wurde zum 31.08.2025 durch die Gemeinde Hosenfeld aufgrund der zurückgehenden Flüchtlingszahlen gekündigt.
8.3 Straßenausbau Forsthausstraße, Am Steinacker, Kihrweg im OT Schletzenhausen
Da noch verschiedene Aspekte zu prüfen sind und auch das Gegengutachten der Anlieger, das gerade erstellt wird, abgewartet werden sollte, wird der Punkt noch nicht für die anstehende Sitzung der Gemeindevertretung als Beratungsgegenstand aufgenommen.
8.4 Kommunale Wärmeplanung
Die Gemeinde Hosenfeld muss nach der geltenden Gesetzeslage bis zum Jahr 2027 eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Der Landkreis Fulda hat hierzu eine Eignungsprüfung und Bestandsanalyse für die Kommunen im Landkreis bei der Rhön Energie in Auftrag gegeben, wozu auch die Gemeinde Hosenfeld ihre Zustimmung erteilt hat. Hierfür kann ein entsprechendes Förderprogramm genutzt werden, worüber alle Kosten abgedeckt werden. Somit ist der erste Schritt für die Gemeinde Hosenfeld in der kommunalen Wärmeplanung unternommen.
8.5 Vermarktung der Bauplätze „Alte Wiese“ in Hosenfeld
Zurzeit steht die Hess. Landgesellschaft (HLG) Kassel bei 2 von 7 Bauplätzen in abschließenden Kaufverhandlungen.
Da noch 5 freie Bauplätze zur Verfügung stehen, wird eine erneute Vermarktungsoffensive gestartet. Dieses Mal zusätzlich von der HLG.
8.6 Feuerwehr Hainzell
Am Außengelände des Feuerwehrhauses wurde eine Doppelgarage errichtet und der Hof in Eigenleistung gepflastert, zudem wurde am 5. Juli das neue Löschgruppenfahrzeugs LF 10 ausgeliefert.
8.7. Personal Verwaltung
Für die Bauabteilung wurde die Einstellung einer Bautechnikerin mit 28 Wochenarbeitsstunden beschlossen, und zwar Frau Annette Heil, die seit 2. Juni im Bauamt arbeitet.
Ebenfalls wurde für die neu geschaffene Stelle im Bereich EDV / IT wurde eine Mitarbeiterin eingestellt, die ihre Tätigkeit in Vollzeit zum 01.09.2025 aufnehmen wird. Im EDV-Bereich ist mit der Gemeinde Großenlüder eine interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) geplant.
8.8 Aktuelle bzw. anstehende Baumaßnahmen:
8.8.1 Friedhof Hosenfeld, Neubau von Parkplätzen
Mit der Herstellung von neuen Parkplätzen (rechts des unteren Haupteingangs vom Friedhof) ist die Fa. Caspar Bau aus Lautertal vom Gemeindevorstand beauftragt worden, die ab August die Arbeiten durchführt.
8.8.2 Bürgerhaus Hosenfeld, Wasserschaden und Schadensbehebung
Es ist ein Gutachter für die Schadensfeststellung und -verantwortung eingesetzt worden. Zurzeit wird mit dem seinerzeit beauftragten Planungsbüro Möller & Vey über die Schadensregulierung beraten.
8.8.3 Baugebiet „Bergacker“ Blankenau
Die Bauarbeiten zur Erschließung des Baugebiets werden von der beauftragten Fa. Giebel, Eiterfeld, Ende Juni / Anfang Juli aufgenommen und werden ca. 3 - 4 Monate andauern.
8.8.4 Gehweganlage zwischen Neue Straße und Molkebrunnenweg in Hainzell Die Fa. Hämmerling baut zzt. die Gehweganlage neu (ca. 74.000 Euro).
8.8.5 Straßenunterhaltungsarbeiten
Der Gemeindevorstand hat verschiedene Reparaturarbeiten in folgenden Ortsteilen beschlossen, die in diesem Jahr ausgeführt werden sollen:
| • Jossa: | Schachtreparatur Vogelsbergstraße und Gollellerstraße |
| • Außerorts: | Hosenfeld-Steinbank: Auffahrt von Landesstraße in Richtung Schletzenhausen |
| • Hainzell: | Hessenhofstraße, Neue Straße und Kreuzungsbereich Neue Straße / Steinshecke |
Keine Abstimmung - lediglich Kenntnisnahme
9.1 Benutzungs- und Tarifordnung Bürgerhäuser
Die Hausmeister werden im Nachgang der heutigen Sitzung über den 5. Nachtrag der Benutzungs- und Tarifordnung informiert.
Keine Abstimmung - lediglich Kenntnis