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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 26/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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​​​​​​​5. Nachtrag zur Benutzungs- und Tarifordnung für die Bürgerhäuser in der Gemeinde Hosenfeld in der Fassung vom 01.01.2005

Auf Grund der §§ 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) und der §§ 1-6, 10 des Gesetzes über Kommunale Abgaben in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld in ihrer Sitzung am 12. Juni 2025 folgende Änderung der Benutzungs- und Tarifordnung für die Bürgerhäuser in der Gemeinde Hosenfeld in einem 5. Nachtrag beschlossen:

§ 3 Abs. 1 (Anmeldung und Vermietung) wird wie folgt geändert:

Jede Benutzung bedarf der vorherigen Vermietung durch die jeweils vom Gemeindevorstand eingesetzten Verwalter (Hausmeister).

Die Anmeldung ist jeweils zum frühestmöglichen Termin, spätestens jedoch eine Woche vor der geplanten Benutzung oder Veranstaltung vorzunehmen. Später eingehende Anmeldungen werden nur berücksichtigt, wenn sie mit der Terminplanung in Einklang gebracht werden können. Gehen mehrere Anmeldungen für verschiedene, zeitlich und örtlich zusammenfallende Veranstaltungen ein, ist für die Zulassung der Zeitpunkt des Antragseingangs maßgebend.

§ 8 (Benutzungsgebühren) wird wie folgt geändert:

Auf Gegenleistung für die Inanspruchnahme werden gemäß § 10 des Hessischen Kommunalabgabengesetzes vom Benutzer folgende Gebühren vom Benutzer pro Tag der Nutzung erhoben:

1. Gebühren

1.1 Saalmiete

Kosten

für

Hosenfeld

Blankenau

Brandlos

Hainzell

Jossa

Pfaffenrod

Poppenrod

Schletzenhausen

1.1 Saal I

72,00 €

72,00 €

27,00 €

72,00 €

72,00 €

36,00 €

42,00 €

63,00 €

1.2 Saal II

36,00 €

36,00 €

18,00 €

36,00 €

54,00 €

incl. Bühne

27,00 €

30,00 €

--

1.3 Saal III

27,00 €

(Foyer)

27,00 €

---

---

---

---

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---

1.4 Raum 1

(Jugendraum I)

18,00 €

---

---

18,00 €

18,00 €

---

---

---

1.5 Raum 2

(Altentreff)

---

---

---

9,00 €

---

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---

1.6 Raum 3

(Jugendraum II)

---

---

---

18,00 €

--

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---

1.7 Vorplatz BGH

bei gewerblicher Nutzung

100,00 €

2.1 Thekenbenutzung

9,00 €

9,00 €

9,00 €

9,00 €

9,00 €

9,00 €

9,00 €

9,00 €

2.2 Küchenbenutzung

18,00 €

18,00 €

18,00 €

18,00 €

18,00 €

18,00 €

18,00 €

18,00 €

2.3 Bühnenbenutzung

mit Nebenräumen

incl. Lichtanlage

27,00 €

18,00 €

---

18,00 €

--

---

---

18,00 €

Gesamtnutzung

(inkl. rd. 15% Ermäßigung)

175,00 €

(ohne Vorplatz)

153,00 €

62,00 €

169,00 €

145,00 €

77,00 €

85,00 €

92,00 €

Sofern eine Geschirrspülmaschine in Betrieb ist, erhöhen sich die Benutzungsgebühren um 11,00 € (Ausnahme: Die im BGH Blankenau von den Vereinen aus Blankenau beschaffte Spülmaschine ist diesen Vereinen kostenlos zur Verfügung zu stellen).

Sofern im Bürgerhaus Hosenfeld die Beschallungsanlage in Anspruch genommen wird, ist hierfür eine Nutzungsentschädigung von 50 € / Tag zu zahlen. Für die Nutzung des Beamers ist eine Nutzungsentschädigung von 25,00 € / Tag zu zahlen.

Bei Benutzung eines gemeindlichen Reinigungsgerätes fällt eine zusätzliche Gebühr von Höhe von 20 € pro Tag an.

Die Gemeinde kann zur Sicherstellung der Benutzungsgebühren sowie zur Begleichung evtl. Kosten, die durch Ersatzbeschaffung bei Zerstörungen sowie bei der Beseitigung von Beschädigungen oder Verschmutzungen entstehen, eine Kaution bis zum zweifachen der voraussichtlichen Benutzungsgebühr festlegen. Abweichend hiervon kann der Gemeindevorstand in begründeten Fällen eine höhere Kaution bestimmen. Der Gesamtbetrag der zu zahlenden Benutzungsgebühr wird mit dem Kautionsbetrag aufgerechnet; ein entstehendes Guthaben wird an den Benutzer zurückgezahlt.

1.2 Betriebskosten

Die durch die Nutzung entstehenden Betriebskosten sind vom Benutzer zu tragen und werden entsprechend den nachfolgenden Regelungen von der Gemeinde abgerechnet.

1.21 Heizungskosten

Heizungskosten werden unabhängig von der Jahreszeit und nur dann erhoben, wenn die Heizung genutzt wird.

Es werden folgende Heizungspauschalen erhoben:

Kosten

für

Hosenfeld

Blankenau

Brandlos

Hainzell

Jossa

Pfaffenrod

Poppenrod

Schletzenhausen

1.1 Saal I

55,00 €

55,00 €

24,00 €

47,00 €

47,00 €

24,00 €

28,00 €

36,00 €

1.2 Saal II

24,00 €

24,00 €

12,00 €

16,00 €

31,00 €

12,00 €

14,00 €

--

1.3 Saal III

16,00 €

16,00 €

---

---

---

---

---

---

1.4 Raum 1

(Jugendraum I)

16,00 €

---

---

8,00 €

16,00

13,00 €

---

---

1.5 Raum 2

(Altentreff)

---

---

---

8,00 €

---

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1.6 Raum 3

(Jugendraum II)

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8,00 €

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1.22 Stromkosten

Die Licht- und Kraftstromkosten werden in allen Einrichtungen nach Verbrauch abgerechnet. Es gilt der jeweilige Stromtarif, aufgerundet auf volle 5 Cent.

2. Ermäßigung der Benutzungsgebühren

Alle ortsansässigen Vereine der Gemeinde Hosenfeld erhalten einen Nachlass von 50 % bei den Benutzungsgebühren (nur Saalmiete) bei der Durchführung kommerzieller Veranstaltungen.

3.Benutzungsgebühren bei regelmäßig stundenweiser Nutzung

Für eine regelmäßige stundenweise Nutzung (=mindestens zehnmal pro Jahr) eines Bürgerhauses der Gemeinde Hosenfeld gilt nachfolgende pauschale Gebührenregelung:

Nutzungsart

Gebühren

pro Stunde im Verhältnis zur

jeweiligen Tagesnutzungsgebühr

ohne Heizung

mit Heizung

Kommerzielle Nutzung

(z.B. Seminar-, Schulungs-, Nachhilfe-, Tanz-, Sport- oder ähnliche Veranstaltungen mit auf Gewinnerzielung gerichtetem Interesse)

und

nichtkommerzielle Nutzung

nicht ortsansässiger Institutionen

(außer nicht ortsansässiger Vereine)

20 %

30 %

Nichtkommerzielle Nutzung durch

nicht ortsansässige Vereine

10 %

15 %

Die Betriebskosten sind grundsätzlich in der pauschalen Gebühr pro Nutzungsstunde inbegriffen – überproportionale Betriebskosten (z.B. überhöhte Stromkosten anlässlich regelmäßiger LAN-Party) werden nach Verbrauch abgerechnet.

Die einzelnen Stundensätze sind in den Tabellen der Anlagen 1 und 2 enthalten, die Bestandteile dieser Benutzungs- und Tarifordnung sind.

§ 12 (Inkrafttreten) wird wie folgt geändert:

Der 5. Nachtrag zur Benutzungs- und Tarifordnung für die Bürgerhäuser in der Gemeinde Hosenfeld tritt mit Wirkung zum 01. Juli 2025 in Kraft.

Die übrigen Bestimmungen der Benutzungs- und Tarifordnung vom 01.01.2005 einschließlich der bestehenden Nachträge bleiben unberührt.

Hosenfeld, 16. Juni 2025

gez.
Peter Malolepszy
Bürgermeister

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt der Satzung mit dem/den hierzu ergangenen Beschluss/Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Hosenfeld, 16. Juni 2025

gez.
Peter Malolepszy
Bürgermeister