Auf Grund der §§ 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) und der §§ 1-6, 10 des Gesetzes über Kommunale Abgaben in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld in ihrer Sitzung am 12. Juni 2025 folgende Änderung der Benutzungs- und Tarifordnung für die Bürgerhäuser in der Gemeinde Hosenfeld in einem 5. Nachtrag beschlossen:
§ 3 Abs. 1 (Anmeldung und Vermietung) wird wie folgt geändert:
Jede Benutzung bedarf der vorherigen Vermietung durch die jeweils vom Gemeindevorstand eingesetzten Verwalter (Hausmeister).
Die Anmeldung ist jeweils zum frühestmöglichen Termin, spätestens jedoch eine Woche vor der geplanten Benutzung oder Veranstaltung vorzunehmen. Später eingehende Anmeldungen werden nur berücksichtigt, wenn sie mit der Terminplanung in Einklang gebracht werden können. Gehen mehrere Anmeldungen für verschiedene, zeitlich und örtlich zusammenfallende Veranstaltungen ein, ist für die Zulassung der Zeitpunkt des Antragseingangs maßgebend.
§ 8 (Benutzungsgebühren) wird wie folgt geändert:
Auf Gegenleistung für die Inanspruchnahme werden gemäß § 10 des Hessischen Kommunalabgabengesetzes vom Benutzer folgende Gebühren vom Benutzer pro Tag der Nutzung erhoben:
1. Gebühren
1.1 Saalmiete
| Kosten für | Hosenfeld | Blankenau | Brandlos | Hainzell | Jossa | Pfaffenrod | Poppenrod | Schletzenhausen |
| 1.1 Saal I | 72,00 € | 72,00 € | 27,00 € | 72,00 € | 72,00 € | 36,00 € | 42,00 € | 63,00 € |
| 1.2 Saal II | 36,00 € | 36,00 € | 18,00 € | 36,00 € | 54,00 € incl. Bühne | 27,00 € | 30,00 € | -- |
| 1.3 Saal III | 27,00 € (Foyer) | 27,00 € | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1.4 Raum 1 (Jugendraum I) | 18,00 € | --- | --- | 18,00 € | 18,00 € | --- | --- | --- |
| 1.5 Raum 2 (Altentreff) | --- | --- | --- | 9,00 € | --- | --- | --- | --- |
| 1.6 Raum 3 (Jugendraum II) | --- | --- | --- | 18,00 € | -- | --- | --- | --- |
| 1.7 Vorplatz BGH bei gewerblicher Nutzung | 100,00 € |
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| 2.1 Thekenbenutzung | 9,00 € | 9,00 € | 9,00 € | 9,00 € | 9,00 € | 9,00 € | 9,00 € | 9,00 € |
| 2.2 Küchenbenutzung | 18,00 € | 18,00 € | 18,00 € | 18,00 € | 18,00 € | 18,00 € | 18,00 € | 18,00 € |
| 2.3 Bühnenbenutzung mit Nebenräumen incl. Lichtanlage | 27,00 € | 18,00 € | --- | 18,00 € | -- | --- | --- | 18,00 € |
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| Gesamtnutzung (inkl. rd. 15% Ermäßigung) | 175,00 € (ohne Vorplatz) | 153,00 € | 62,00 € | 169,00 € | 145,00 € | 77,00 € | 85,00 € | 92,00 € |
Sofern eine Geschirrspülmaschine in Betrieb ist, erhöhen sich die Benutzungsgebühren um 11,00 € (Ausnahme: Die im BGH Blankenau von den Vereinen aus Blankenau beschaffte Spülmaschine ist diesen Vereinen kostenlos zur Verfügung zu stellen).
Sofern im Bürgerhaus Hosenfeld die Beschallungsanlage in Anspruch genommen wird, ist hierfür eine Nutzungsentschädigung von 50 € / Tag zu zahlen. Für die Nutzung des Beamers ist eine Nutzungsentschädigung von 25,00 € / Tag zu zahlen.
Bei Benutzung eines gemeindlichen Reinigungsgerätes fällt eine zusätzliche Gebühr von Höhe von 20 € pro Tag an.
Die Gemeinde kann zur Sicherstellung der Benutzungsgebühren sowie zur Begleichung evtl. Kosten, die durch Ersatzbeschaffung bei Zerstörungen sowie bei der Beseitigung von Beschädigungen oder Verschmutzungen entstehen, eine Kaution bis zum zweifachen der voraussichtlichen Benutzungsgebühr festlegen. Abweichend hiervon kann der Gemeindevorstand in begründeten Fällen eine höhere Kaution bestimmen. Der Gesamtbetrag der zu zahlenden Benutzungsgebühr wird mit dem Kautionsbetrag aufgerechnet; ein entstehendes Guthaben wird an den Benutzer zurückgezahlt.
1.2 Betriebskosten
Die durch die Nutzung entstehenden Betriebskosten sind vom Benutzer zu tragen und werden entsprechend den nachfolgenden Regelungen von der Gemeinde abgerechnet.
1.21 Heizungskosten
Heizungskosten werden unabhängig von der Jahreszeit und nur dann erhoben, wenn die Heizung genutzt wird.
Es werden folgende Heizungspauschalen erhoben:
| Kosten für | Hosenfeld | Blankenau | Brandlos | Hainzell | Jossa | Pfaffenrod | Poppenrod | Schletzenhausen |
| 1.1 Saal I | 55,00 € | 55,00 € | 24,00 € | 47,00 € | 47,00 € | 24,00 € | 28,00 € | 36,00 € |
| 1.2 Saal II | 24,00 € | 24,00 € | 12,00 € | 16,00 € | 31,00 € | 12,00 € | 14,00 € | -- |
| 1.3 Saal III | 16,00 € | 16,00 € | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1.4 Raum 1 (Jugendraum I) | 16,00 € | --- | --- | 8,00 € | 16,00 | 13,00 € | --- | --- |
| 1.5 Raum 2 (Altentreff) | --- | --- | --- | 8,00 € | --- | --- | --- | --- |
| 1.6 Raum 3 (Jugendraum II) | --- | --- | --- | 8,00 € | --- | --- | --- | --- |
1.22 Stromkosten
Die Licht- und Kraftstromkosten werden in allen Einrichtungen nach Verbrauch abgerechnet. Es gilt der jeweilige Stromtarif, aufgerundet auf volle 5 Cent.
2. Ermäßigung der Benutzungsgebühren
Alle ortsansässigen Vereine der Gemeinde Hosenfeld erhalten einen Nachlass von 50 % bei den Benutzungsgebühren (nur Saalmiete) bei der Durchführung kommerzieller Veranstaltungen.
3.Benutzungsgebühren bei regelmäßig stundenweiser Nutzung
Für eine regelmäßige stundenweise Nutzung (=mindestens zehnmal pro Jahr) eines Bürgerhauses der Gemeinde Hosenfeld gilt nachfolgende pauschale Gebührenregelung:
| Nutzungsart | Gebühren pro Stunde im Verhältnis zur jeweiligen Tagesnutzungsgebühr | |
| ohne Heizung | mit Heizung | |
| Kommerzielle Nutzung (z.B. Seminar-, Schulungs-, Nachhilfe-, Tanz-, Sport- oder ähnliche Veranstaltungen mit auf Gewinnerzielung gerichtetem Interesse) und nichtkommerzielle Nutzung nicht ortsansässiger Institutionen (außer nicht ortsansässiger Vereine) | 20 % | 30 % |
| Nichtkommerzielle Nutzung durch nicht ortsansässige Vereine | 10 % | 15 % |
Die Betriebskosten sind grundsätzlich in der pauschalen Gebühr pro Nutzungsstunde inbegriffen – überproportionale Betriebskosten (z.B. überhöhte Stromkosten anlässlich regelmäßiger LAN-Party) werden nach Verbrauch abgerechnet.
Die einzelnen Stundensätze sind in den Tabellen der Anlagen 1 und 2 enthalten, die Bestandteile dieser Benutzungs- und Tarifordnung sind.
§ 12 (Inkrafttreten) wird wie folgt geändert:
Der 5. Nachtrag zur Benutzungs- und Tarifordnung für die Bürgerhäuser in der Gemeinde Hosenfeld tritt mit Wirkung zum 01. Juli 2025 in Kraft.
Die übrigen Bestimmungen der Benutzungs- und Tarifordnung vom 01.01.2005 einschließlich der bestehenden Nachträge bleiben unberührt.
Hosenfeld, 16. Juni 2025
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt der Satzung mit dem/den hierzu ergangenen Beschluss/Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Hosenfeld, 16. Juni 2025