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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 27/2023
Gestaltung Innenteil Seite 6
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Wasserentnahmeverbot im Landkreis Fulda!!!

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben sich in den Gewässern des Landkreises Fulda sehr niedrige Wasserstände eingestellt.

Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt die Gefahr erheblich, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird.

Daher erlässt der Kreisausschuss des Landkreises Fulda als zuständige Wasserbehörde, auf Grundlage des §100 Abs.1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) folgende Allgemeinverfügung:

  1. Die Entnahme und das Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Landkreis Fulda wird mit Ausnahme des Schöpfens von Wasser mit Handgefäßen zur Erfrischung mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres untersagt. (Der Begriff "Erfrischung" meint die Verköstigung des Wassers)

  2. Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger).

  3. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

  4. Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt.