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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 27/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Protokoll Gemeindevertretung vom 20.06.2024

Niederschrift

über die 22. öffentliche Sitzung

der Gemeindevertretung vom 20.06.2024

Beginn der Sitzung

19:35 Uhr

Ende der Sitzung

21:45 Uhr

Anwesende

Anmerkungen

Vorsitzende

Alt, Michaela

Gremiumsmitglied

Alt, Thomas

Bolz, Lukas

Erb, Sascha

Faust, Thomas

Hasenauer, Michael

Koch, Thomas

Leinweber, Benedikt

Münker, Manuela

Schad, Christine

Scheibelhut, Gerd

Schnabel, Peter

Völlinger, Harald

Weber, Siegfried

Wehner, Patrick

Bürgermeister

Malolepszy, Peter

GVO-Mitglied

Erb, Thomas

Gering, Martina

Jökel, Matthias

Kasseckert, Hubert

Reuß, Monika

Schmitt, Rita

Schnabel, Christoph

Wunderlich, Kai

Ortsvorsteher

Beetz, Siegfried

Felbinger, Lutz

Mitglied der Verwaltung

Honikel, Stefan

Schriftführerin

Mayer, Kerstin

Abwesende

Anmerkungen

Balzer, Günter

Betzhold, Sascha

Bien, Marco

Gering, Margitta

Gesang, Horst

Göhringer-Fladung, Martin

Hosenfeld, Gangolf

Hüter, Sebastian

Zur Beurkundung

Alt, Michaela

Vorsitzende/r

Mayer, Kerstin

Schriftführer/in

Vorbemerkungen

Die Vorsitzende stellt fest, dass das Gremium rechtzeitig und ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist.

Wünsche zur Änderung der Tagesordnung bestehen nicht.

Tagesordnung

TOP Nr.

Beratungsgegenstand

1.

Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

2.

Haushaltsplan und Schlussbilanz 2022

Kenntnisnahme vom Prüfungsbericht des Fachdienstes Revision des Landkreises Fulda vom 16. Mai 2024 über den Jahresabschluss 2022 und Entlastung des Gemeindevorstandes

3.

Haushaltsjahr 2023

Beschlussfassung zu den überplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen gemäß § 100 HGO

4.

Haushaltsplan 2024

Kenntnisnahme von der Haushaltsgenehmigung 2024

5.

Haushaltsjahr 2024

Haushaltsvollzug gem. § 28 GemHVO zum 31.05.2024

6.

Einführung eines digitalen Ratsinformationsdienstes

7.

Wohnbaugebiet "Alte Wiese", Hosenfeld

Vermarktung der Bauplätze

8.

Festlegung eines Straßennamens für

Wohnbaugebiet "Alte Wiese", Hosenfeld

9.

Behebung von Hochwasserschäden "In der Hinterbach", Ortsteil Hainzell;

überplanmäßige Aufwendungen nach § 100 HGO

10.

Neuentwicklung Gewerbegebiet "Am Mühres", Ortsteil Hainzell

a) Grundsatzbeschluss zur Ausweisung und Erschließung

b) Beauftragung der Hessischen Landgesellschaft mbH Kassel (HLG) mit der Finanzierung, Erschließung und Vermarktung auf Basis der Projektrahmenvereinbarung vom 09.07.2021

11.

Prüfung eines öffentlichen und kostenfreien WLAN-Zugangs in öffentlichen Gebäuden und an relevanten Plätzen der Gemeinde Hosenfeld sowie IT-technische Ausstattung der Feuerwehr

12.

Antrag der CDU-Fraktion betr. "Vereinsförderung"

13.

Informationen des Bürgermeisters

14.

Anfragen/Verschiedenes

zu TOP 1

Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gegen die Niederschrift der Sitzung vom 25.04.2024 bestehen keine Einwände.

zu TOP 2

Haushaltsplan und Schlussbilanz 2022

Kenntnisnahme vom Prüfungsbericht des Fachdienstes Revision des Landkreises Fulda vom 16. Mai 2024 über den Jahresabschluss 2022 und Entlastung des Gemeindevorstandes

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 114 HGO den vom Fachdienst Revision des Landkreises Fulda geprüften Jahresabschluss 2022 und erteilt dem Gemeindevorstand Entlastung.

Abstimmung:

15 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen

zu TOP 3

Haushaltsjahr 2023

Beschlussfassung zu den überplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen gemäß § 100 HGO

Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis von den drei in der Anlage beschriebenen überplanmäßigen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023 in einer Gesamthöhe von 63.567,71 EUR nach § 100 HGO.

Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme

zu TOP 4

Haushaltsplan 2024

Kenntnisnahme von der Haushaltsgenehmigung 2024

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hosenfeld erhält Kenntnis von der Genehmigung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 durch den Landrat des Landkreises Fulda vom 02.06.2024.

Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme

zu TOP 5

Haushaltsjahr 2024

Haushaltsvollzug gem. § 28 GemHVO zum 31.05.2024

Die Gemeindevertretung nimmt zum Stichtag 31.05.2024 Kenntnis vom Haushaltsvollzug der Gemeinde Hosenfeld gemäß § 28 GemHVO.

Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme

zu TOP 6

Einführung eines digitalen Ratsinformationsdienstes

Die Gemeindevertretung beschließt die Einführung des digitalen Ratsinformationsdienstes „KommunalPLUS Ratsinformation“ der Fa. regisafe GmbH und beauftragt den Gemeindevorstand mit der Umsetzung des Beschlusses.

Der Echtbetrieb des Ratsinformationssystems startet am 01.01.2025. Für die Nutzung der Software werden keine digitalen Endgeräte zur Verfügung gestellt; allerdings wird der Gemeindevorstand beauftragt, eine Änderung bzw. Anpassung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Hosenfeld zu erarbeiten, die parallel zur Einführung in Kraft treten soll. Die Beratung und Beschlussfassung darüber erfolgen durch die Gemeindevertretung.

Abstimmung:

15 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen

zu TOP 7

Wohnbaugebiet "Alte Wiese", Hosenfeld

Vermarktung der Bauplätze

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.

Die Hessische Landgesellschaft mbH (HLG) soll die Bauplätze im neuen Wohnbaugebiet „Alte Wiese“ im Ortsteil Hosenfeld zu dem von ihr ermittelten kostendeckenden Verkaufspreis veräußern.

2.

Die zwei größten Bauplätze sind ausschließlich für Mehrfamilienhäuser mit mindestens vier selbstständigen Wohneinheiten vorzuhalten.

3.

Von den übrigen fünf Bauplätzen sind mindestens drei Bauplätze an einheimische Kaufinteressenten zu veräußern, die die Voraussetzungen von § 4 Abs. 3 der von der Gemeindevertretung verabschiedeten Richtlinie für die Vergabe von Bauplätzen erfüllen.

4.

Die Bauplätze, die nach Ziffer 3 an einheimische Grundstückserwerber veräußert worden sind, werden von der Gemeinde in der Höhe subventioniert, dass der Verkaufspreis 140 Euro/m² beträgt. Entsprechende Haushaltsmittel sind in den kommenden Jahren im Haushaltsplan bereitzustellen.

5.

Die Vermarktung der Bauplätze soll zunächst nur über die gemeindlichen Medien der Gemeinde Hosenfeld (z. B. Webseite der Gemeinde, Mitteilungsblatt, DorfApp) erfolgen. Sollte dies nicht zum erwünschten Vermarktungserfolg führen, kann der Gemeindevorstand anderweitige Vermarktungsstrategien festlegen.

6.

Die Gesamtförderung für alle drei geplanten Baugebiete zusammen darf 500.000 Euro nicht überschreiten. Dabei sollte dieser Subventionsbetrag auf die Quadratmeter bebaubare Fläche der drei Baugebiete aufgeteilt werden.

7.

Der Gemeindevorstand in Abstimmung mit dem Haupt- und Finanzausschuss wird ermächtigt, die Verkaufsmodalitäten (z. B. Verkaufspreis, Zuteilung von Bauplätzen) anzupassen, wenn es die Marktlage erfordert und innerhalb der ersten drei Jahre nach Vermarktungsbeginn kein Bauplatz veräußert worden ist.

Die vorgenannten Regelungen sollen sinngemäß auch für die noch zu erschließenden Wohnbaugebiete in Blankenau („Bergacker“) und Hainzell („Am weißen Stein“) angewandt werden.

Abstimmung:

14 Dafür, 0 Dagegen, 1 Enthaltungen

zu TOP 8

Festlegung eines Straßennamens für

Wohnbaugebiet "Alte Wiese", Hosenfeld

Die im geplanten Wohnbaugebiet „Alte Wiese“ in Hosenfeld entstehende Straße erhält den Namen „Alte Wiese“.

Abstimmung:

15 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen

zu TOP 9

Behebung von Hochwasserschäden "In der Hinterbach", Ortsteil Hainzell;

überplanmäßige Aufwendungen nach § 100 HGO

Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis von den entstandenen Hochwasserschäden im Gemeindegebiet aufgrund des Starkregenereignisses vom 02.05.2024.

Für die Behebung der Straßen- und Grabenschäden entlang der Hinterbach im Ortsteil Hainzell soll die Asphaltdecke von der Brüder-Grimm-Straße bis zum Sägewerk durchgängig erneuert und entsprechende Ausbesserungsarbeiten an Gräben und Zufahrten durchgeführt werden. Der Gemeindevorstand wird mit der Umsetzung des Beschlusses beauftragt.

Die Gemeindevertretung beschließt, für die Beseitigung von Schäden überplanmäßige Aufwendungen nach § 100 HGO in Höhe von 300.000 Euro bereit zu stellen.

Abstimmung:

15 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen

zu TOP 10

Neuentwicklung Gewerbegebiet "Am Mühres", Ortsteil Hainzell

a) Grundsatzbeschluss zur Ausweisung und Erschließung

b) Beauftragung der Hessischen Landgesellschaft mbH Kassel (HLG) mit der Finanzierung, Erschließung und Vermarktung auf Basis der Projektrahmenvereinbarung vom 09.07.2021

Gerd Scheibelhut verlässt den Raum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP gemäß § 25 HGO nicht teil.

Die Gemeindevertretung beschließt, dass ein weiteres Gewerbegebiet im Ortsteil Hainzell, Gemarkung Hainzell, Lage „Am Mühres“, Flur 9, auf den Flächen Flst. 38, 39/1 und 40/2 (tlw.) ausgewiesen und erschlossen werden soll. Der Gemeindevorstand wird mit der weiteren Umsetzung des Projekts beauftragt.

Mit der Finanzierung, Erschließung und Vermarktung wird die Hessische Landgesellschaft mbH Kassel (HLG) beauftragt. Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, entsprechende Verhandlungen zu führen und eine Projektvereinbarung mit der HLG auf Basis der bereits abgeschlossenen Projektrahmenvereinbarung vom 09.07.2021 abzuschließen.

Die Gemeindevertretung ist in den Folgesitzungen über die weitere Entwicklung des Projekts zu informieren.

Abstimmung:

14 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen

zu TOP 11

Prüfung eines öffentlichen und kostenfreien WLAN-Zugangs in öffentlichen Gebäuden und an relevanten Plätzen der Gemeinde Hosenfeld sowie IT-technische Ausstattung der Feuerwehr

Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht des Gemeindevorstands über die Möglichkeiten eines öffentlichen und kostenfreien WLAN-Zugangs zur Kenntnis und beschließt, dass ein WLAN-Ausbau nur an relevanten öffentlichen Plätzen und Liegenschaften erfolgen soll:

1.

In den Bürgerhäusern der Gemeinde soll dort eine WLAN-Infrastruktur aufgebaut werden, wo eine häufige Nutzung nachzuweisen ist. Der Gemeindevorstand prüft dies und legt fest, unter welchen Rahmenbedingungen ein Ausbau erfolgen kann. Für die Bürgerhäuser, die nicht oder nicht kurzfristig mit einer WLAN-Infrastruktur ausgestattet werden, wird der Internetzugang über eine Mobilfunkverbindung, z. B. per mobilem WLAN-Hotspot („Cube“) für den Bedarfsfall von der Gemeinde auf Anfrage kostenfrei zur Verfügung gestellt.

2.

Im Rathaus und im Schwimmbad wird die bereits vorhandene öffentliche WLAN-Infrastruktur optimiert.

3.

Sofern sich für die Gemeinde kostenneutrale oder sehr kostengünstige Optionen für einen Ausbau mit einer öffentlichen-Internet/WLAN-Infrastruktur an öffentlichen Plätzen und Liegenschaften ergeben, entscheidet der Gemeindevorstand im Einzelfall über eine mögliche Umsetzung.

4.

Für jede Ortsteilfeuerwehr wird ab dem Haushaltsjahr 2025 für jedes Feuerwehrfahrzeug ein mobiles Endgerät angeschafft, das sowohl als Einsatz-Monitor im jeweiligen Feuerwehrhaus als auch im Einsatz auf dem jeweiligen Fahrzeug verwendet werden kann. Im Bedarfsfall, z.B. für Onlineschulungen, stellt die Gemeinde der Feuerweher einen mobilen WLAN-Hotspot („Cube“) zur Verfügung. Eine permanente Internetanbindung von Standorten der Ortsteilfeuerwehren erfolgt nur auf Grund eines zwingenden Bedarfes und ist im Einzelfall mit der Gemeinde abzustimmen.

5.

Das Förderprogramm „Digitale Dorflinde“ wird nicht in Anspruch genommen.

Abstimmung:

15 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen

zu TOP 12

Antrag der CDU-Fraktion betr. "Vereinsförderung"

Über den Antrag der CDU-Fraktion zur Vereinsförderung wird folgender Beschluss gefasst:

Die Gemeindevertretung spricht sich für eine Anpassung der Förderung der ortsansässigen Vereine aus. Hierzu wird der Gemeindevorstand beauftragt, die Auswirkungen einer Vereinsförderung zu prüfen, z. B.

mietreduzierte Nutzung der Bürgerhäuser für alle ortsansässigen Vereine;

einmalige Investitionskostenzuschüsse für die Anschaffung von beweglichen Wirtschaftsgütern und für bauliche Maßnahmen;

Übernahme von Hausmeisterpräsenzgebühren bei der Nutzung von landkreiseigenen Einrichtungen;

Erhöhung Mähkostenzuschuss für die Pflege der Sportplätze.

Hierzu sind die für die Gemeinde entstehenden zusätzlichen Kosten bzw. Einnahmeminderungen zu ermitteln bzw. zu schätzen.

Unabhängig davon soll die Gemeindeverwaltung die Vereine künftig über Fördermöglichkeiten durch andere Einrichtungen informieren und beratend unterstützen, soweit ihr das möglich ist.

Der Gemeindevorstand soll einen Vorschlag für die Erhöhung der Vereinsförderung in den vorgenannten Bereichen erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beratung vorlegen.

Abstimmung:

15 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen

zu TOP 13

Informationen des Bürgermeisters

13.1 Aktuelle Baumaßnahmen

Der Bürgermeister informiert über den aktuellen Stand folgender Baumaßnahmen:

Kläranlage Kleinlüder, Austausch der Belüfteranlage im Hauptklärbecken

Straßenausbau „Krebsgewann“ in Blankenau

Glasfaseranschlussverlegung von Hainzell nach Blankenau

Erschließung Baugebiet „Alte Wiese“ Hosenfeld

13.2 Verbesserung der Trinkwasserversorgung

Zur vorgesehenen Versuchsbohrung im Rabental wurden noch Alternativen vom beauftragten Ingenieurbüro Köhl geprüft:

Die mögliche Wiedereinbindung der Espich- und Winkelsquelle in Schletzenhausen scheidet aus, da diese zu geringe Mengen für den erforderlichen Bedarf für das Versorgungsgebiet Hosenfeld/Poppenrod/Schletzenhausen erzielen.

Die Einbindung der Trinkwasserversorgungsanlage Giesel bei der Sieberzmühle ist ebenfalls wegen zu geringen Fördermengen nicht möglich.

Sobald weitere Informationen vorliegen, wird darüber berichtet. Zurzeit wird der wasserrechtliche Antrag für die Versuchsbohrung im Rabental vorbereitet.

13.2 Anstehende Veranstaltungen

Der Bürgermeister weist auf folgende Veranstaltungen hin:

29.06.2024

50 Jahre Kita Hainzell

29./30.06.2025

90 Jahre Freiwillige Feuerwehr und 50 Jahre JFW Jossa

Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme

zu TOP 14

Anfragen/Verschiedenes

14.1 Besichtigung Leerbienenstand

Die Vorsitzende gibt die Einladung des Vorsitzenden des Imkervereins Großenlüder zur Besichtigung des Leerbienenstandes in Hosenfeld für alle Mandatsträger bekannt. Es stehen folgende Termine, jeweils um 17:30 Uhr zur Auswahl:

Fr., 05.07.2024

Fr., 12.07.2024

Fr., 19.07.2024

Rückmeldungen zur Teilnahme werden direkt an die Vorsitzende erbeten. Gerne sind auch Familienangehörige herzlich willkommen.

Keine Abstimmung – lediglich Kenntnisnahme