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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hosenfeld
Ausgabe 27/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Niederschrift zur Sitzung Haupt und Finanzausschuss am 10.06.2026 (öffentlich)

 

Niederschrift

über die 02. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.06.2026

Sitzungsunterbrechung von 20:02 bis 20:16 Uhr

Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses

Hüter, Sebastian

Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses

Bolz, Lukas

Hasenauer, Michael

Münker, Manuela

Schad, Denise

Vorsitzender der Gemeindevertretung

Koch, Thomas

Fraktionsvorsitzender

Erb, Sascha

Bürgermeister

Bürgermeister Hohnstein, Frederik

Mitglied der Verwaltung

Döppenschmidt, Martin

Mayer, Kerstin

Büro Herbert Architekten zu TOP 2

Zur Beurkundung

gez. Sebastian Hüter

gez. Denise Schad

Vorsitzende/r

stellv. Schriftführerin

Vorbemerkungen

Der Vorsitzende stellt fest, dass das Gremium rechtzeitig und ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist.

Wünsche zur Änderung der Tagesordnung bestehen nicht.

Tagesordnung

1.

Einwände zur letzten Sitzungsniederschrift

2.

Schaffung von weiteren Kindergartenplätzen

Vorstellung der 3 Varianten mit Ausführungsempfehlung durch das Büro Herbert Architekten aus Fulda/Petersberg

3.

Informationen zur Entwicklung der Belegungszahlen in den Kindertagesstätten

4.

Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Hosenfeld

1. Änderung

5.

Kostenbeiträge für die Kindertagesstätten der Gemeinde Hosenfeld

4. Änderungssatzung

6.

Gewerbegebiet "Hermetzäcker" im OT Poppenrod, hier: Schaffung des Grundschutzes für den erforderlichen Löschwasserbedarf

7.

Kommunale Wärmeplanung

8.

Anfragen/Verschiedenes

Es liegen keine Einwände zur letzten Sitzungsniederschrift vor.

Keine Abstimmung - lediglich Kenntnisnahme

Die Vorstellung der Varianten zur Schaffung von weiteren Kindergartenplätzen erfolgt durch das Büro Herbert Architekten aus Fulda/Petersberg.

  • Variante 1: Anbau Kita Löwenzahn Hosenfeld
  • Variante 2: Anbau Kita Kunterbunt Hainzell
  • Variante 3: Anbau / Umnutzung Schwarzatalschule Hainzell

Im Anschluss werden verschiedene Fragen zu den Varianten beantwortet.

Keine Abstimmung - lediglich Kenntnisnahme

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Informationen zur Entwicklung der

Platzkapazitäten anhand der vorgestellten Präsentation zur Kenntnis.

Keine Abstimmung - lediglich Kenntnisnahme

Der Gemeindevertretung wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Hosenfeld. Die 1. Änderung tritt am 1. August 2026 in Kraft und ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmung:

5 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen

Der Gemeindevertretung wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Die Gemeindevertretung beschließt die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagesstätten der Gemeinde Hosenfeld.

Die 4. Änderungssatzung tritt zum 01.08.2026 in Kraft und ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmung:

5 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen

zu TOP 6

Gewerbegebiet "Hermetzäcker" im OT Poppenrod, hier: Schaffung des Grundschutzes für den erforderlichen Löschwasserbedarf

Der Gemeindevertretung wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Die Gemeindevertretung stimmt der Ausführung zur Löschwasservorhaltung zu und beauftragt den Gemeindevorstand, Gespräche und Verträge mit dem Grundstücksbesitzer vorzubereiten. Die Kostenermittlung soll zeitnah eingeholt werden und den Mandatsträgern mitgeteilt werden. Für die Zukunft des Gewerbegebiets und der Wohnbebauung ist eine ausreichende Löschwasserversorgung zwingend notwendig.

Abstimmung:

5 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen

Der Gemeindevertretung wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Die Kommunale Wärmeplanung wird gemäß § 4 Abs. 1 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) in Verbindung mit der Hessischen Verordnung zur kommunalen Wärmeplanung (WPVO) im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit (Konvoi-Verfahren) gemeinsam mit den Gemeinden Großenlüder und Bad Salzschlirf durchgeführt [WPG § 4].

Die Gemeinde Hosenfeld übernimmt hierbei die Federführung für den Planungskonvoi. Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, die dafür erforderliche öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach dem Hessischen Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) mit den Partnerkommunen abzuschließen.

Die Verwaltung der Gemeinde Hosenfeld wird beauftragt, die nach § 5 WPVO zustehenden Landesmittel (Zuweisungen des Landes Hessen zum finanziellen Ausgleich der Wärmeplanung) für das gemeinsame Planungsverfahren abzurufen und im Konvoi zu bündeln.

Die Verwaltung der Gemeinde Hosenfeld wird ermächtigt, nach erfolgter Abstimmung innerhalb des Konvois das gemeinsame Vergabeverfahren für die externen Planungsleistungen im Namen des Konvois einzuleiten und durchzuführen.

Abstimmung:

5 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen

zu TOP 8

Anfragen/Verschiedenes

8.1 Wasserversorgung in Hosenfeld

Bürgermeister Hohnstein gibt folgende Informationen:

Die Genehmigung für die Probebohrung im Rabental liegt vor und gilt bis zum 31.12.2028.

Zudem liegt ein Angebot zur Erstellung einer Zweitmeinung für mögliche Alternativen zur Sicherstellung der Wasserversorgung in Hosenfeld vor. Dies wird in die Sitzungsperiode im September eingebracht.

Keine Abstimmung - lediglich Kenntnisnahme